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   OLG Frankfurt, 04.10.1993 - 3 WF 107/93   

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https://dejure.org/1993,5661
OLG Frankfurt, 04.10.1993 - 3 WF 107/93 (https://dejure.org/1993,5661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.1993 - 3 WF 107/93 (https://dejure.org/1993,5661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 1993 - 3 WF 107/93 (https://dejure.org/1993,5661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung des Antragstellers; Abwesenheit des Antragsgegners; Zulässiges Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 567 Abs. 1, § 613

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1400
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2016 - 4 U 26/15

    Zivilrechtsstreit: Ausschluss einer Partei während der gerichtlichen

    Besteht die ernsthafte Gefahr, dass ein Zeuge in Gegenwart einer Partei keine wahrheitsgemäße Aussage machen werde (vgl. § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO), oder besteht bei der Vernehmung einer Person als Zeuge in Gegenwart einer Partei die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit der Auskunftsperson (vgl. § 247 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 StPO), dann kann das Zivilgericht nach herrschender Meinung gemäß dem im Zivilprozess entsprechend heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 247 StPO anordnen, dass während der Vernehmung des Zeugen die betreffende Partei den Sitzungssaal zu verlassen hat (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.10.1993 - 3 WF 107/93, FamRZ 1994, 1400; vom 13.01.2003 - 25 W 97/02, OLGR 2003, 130 [bereits an der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die vom Landgericht ausgesprochene Anordnung zweifelnd]; AK-ZPO/Rüßmann, § 357 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Heinrich, 4. Aufl. § 357 Rn. 9; Musielak/Voit/Stadler, ZPO 13. Aufl. § 357 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Lindner, ZPO 8. Aufl. § 357 Rn. 6; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 357 Rn. 15; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO 4. Aufl. § 357 Rn. 29; ders., Der Beweis im Zivilprozess 1. Aufl. Kap. 5 § 14 Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO 31. Aufl. § 357 Rn. 3a).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 11 W 4/21

    Erfolgreiche Beschwerde gegen gerichtliche Geheimhaltungsanordnung

    e c. § 174 Abs. 3 Satz 3 GVG; vgl. OLG München, Beschl. v. 02.07.2010 - 21 W 1347/10, juris Rdn. 3 = BeckRS 2010, 16771; ferner OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 04.10.1993 - 3 WF 107/93, BeckRS 2011, 5766 = FamRZ 1994, 1400, 1401; ebenso BLHAG/Becker, ZPO, 79. Aufl., GVG § 174 Rdn. 5; Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., GVG § 174 Rdn. 7; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 174 Rdn. 18 f.; MüKoZPO/Zimmermann, 5. Aufl., GVG § 174 Rdn. 11 f.; Schreiber in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., GVG § 174 Rdn. 7; Steinert/Theede/ Knop, HRP Zivilprozess, 9. Aufl., Kap. 4 Rdn. 54; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., GVG § 174 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 25 W 97/02

    Zeugenschutz im Zivilprozess: Vorübergehende Entfernung einer Partei während

    Unter dem Gesichtspunkt, dass die angegriffene Anordnung des Einzelrichters der Kammer eine dem Anwendungsbereich der sofortigen Beschwerde entzogene Maßnahme der Sitzungsleitung in der mündlichen Verhandlung sein dürfte, die nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache rechtmittelfähig ist, bestehen bereits erhebliche Zweifel an der Statthaftigkeit der Beschwerde (OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1400, 1401).
  • OLG Brandenburg, 22.12.1999 - 9 WF 209/99

    Gemeinsames Erscheinen der Eheleute im Scheidungsverfahren - Anordnung des

    Zwar enthält die in § 613 ZPO getroffene Regelung über die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Ehegatten keine weitergehende Aussage darüber, wie die Ehegatten anzuhören sind; insbesondere ist die gemeinschaftliche Anhörung der Ehegatten, d. h. deren Gegenüberstellung, nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1400, 1401), da in bestimmten Fällen auch die Anhörung durch einen ersuchten Richter vorgenommen werden kann ( § 613 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
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