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BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung gegen den Willen des psychisch kranken ...
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1551
- Rpfleger 1995, 335
- BayObLGZ 1994, 209
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; vgl. BVerfGE 58, 208/225; BayObLGZ 1993, 18; 1993, 63; Bürgle NJW 1988, 1881/1883 f.).Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MünchKomm/Schwab § 1896 Rn. 24).
Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.;… vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MünchKomm/Schwab § 1896 Rn. 24).Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.;… vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; vgl. BVerfGE 58, 208/225; BayObLGZ 1993, 18; 1993, 63; Bürgle NJW 1988, 1881/1883 f.).Diese Grundsätze, die für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gelten (vgl. BayObLGZ 1993, 63;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 11, 12, Palandt/Diederichsen BGB 53. Aufl. Rn. 5, je zu § 1903), sind auch anzuwenden, wenn es um die Frage geht, ob ein Betreuer zu bestellen ist.
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MünchKomm/Schwab § 1896 Rn. 24). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; vgl. BVerfGE 58, 208/225; BayObLGZ 1993, 18; 1993, 63; Bürgle NJW 1988, 1881/1883 f.). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; vgl. BVerfGE 58, 208/225; BayObLGZ 1993, 18; 1993, 63; Bürgle NJW 1988, 1881/1883 f.). - BayObLG, 04.06.1993 - 3Z BR 104/93
Antrag; Aufhebung; Betreuung; Aufgabenkreis; Aufenthaltsbestimmung; Zweck; …
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
In der Sache 3Z BR 104/93 (Beschluß vom 4.6.1993, BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 319 ) hatte das Landgericht das Bestehen einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen für den Fall bejaht, daß der Aufgabenkreis des Betreuers bei einem akuten Schub erst auf die Aufenthaltsbestimmung erweitert werden müßte. - BayObLG, 15.07.1993 - 3Z BR 80/93
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
In der Betreuungssache 3Z BR 80/93 (Beschluß vom 15.7.1993) hatte das Landgericht festgestellt, daß Verschlechterungen des Gesundheitszustandes durch den Betreuer frühzeitig erkannt und der Eintritt neuer Schübe verhindert oder gemildert werden kann; auch an diese Feststellungen war der Senat gebunden, da sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen waren. - BayObLG, 05.08.1993 - 3Z BR 119/93
Auszug aus BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Von dieser Möglichkeit einer Einflußnahme ging das Landgericht auch in der Sache 3Z BR 119/93 (Beschluß vom 5.8.1993) aus.
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen …
a) Eine Aufhebung der Betreuung kommt auch dann in Betracht, wenn sich herausgestellt hat, dass der mit der Bestellung des Betreuers erstrebte Erfolg nicht zu erreichen ist, weil der Betreuer seine Aufgaben nicht wirksam wahrnehmen und zum Wohl des Betroffenen nichts bewirken kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1551, 1553 und FamRZ 2001, 1244; OLG Schleswig FGPrax 2010, 32, 34). - AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des …
Dies wird etwa angenommen, wenn der Betroffene trotz - oder: gerade wegen - einer vorhandenen psychischen Erkrankung, etwa einer Persönlichkeitsstörung, die Betreuung und jeglichen Kontakt zum Betreuer ablehnt und die Betreuung infolge dessen weitgehend wirkungslos bleibt (…so Jürgens, a. a. O.;… Bieg, in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1896 Rdn. 45; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 25.07.1994 - 3Z BR 97/94, Tz. 10, zitiert nach [...]). - OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 213/07
Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Überprüfung eines vom Betreuer …
Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und auch insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1908d Abs. 3 Satz 2, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLG FamRZ 2004, 962; BayObLGZ 2003, 33/35 = FamRZ 2003, 962, BayObLGZ 1994, 209/211).
- BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02
Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG
Voraussetzung ist auch insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1908d Abs. 3 Satz 2, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1995, 116; BtPrax 1998, 30/31). - BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209, 1995, 146/148, je m.w.N.;… Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7;… Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer außerdem nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
- BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).
Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
- LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
- BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97
Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des …
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ). - BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.
- BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).
- BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
- BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
- BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
- BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
- BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl …
- BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht; …
- BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99
Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers
- LG Rostock, 25.02.2003 - 2 T 153/02
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten; …
- BayObLG, 06.08.2003 - 3Z BR 116/03
Bestellung mehrerer Betreuer hinsichtlich des gesamten Aufgabenkreises - …
- BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02
Wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers - Umgang mit …
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
Zum zulässigen Umfang einer Betreuung
- BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine …
- BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im …
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
- LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10
Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des …
- OLG München, 08.07.2004 - 1 U 3882/03
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher …
- BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis …
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
- OLG Frankfurt, 30.07.2004 - 20 W 299/04
Vorläufige Betreuerbestellung: Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über den …
- OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07
Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch …
- BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04
Voraussetzungen für die Ergänzug oder Korrektur der Frage der Möglichkeit freier …
- BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines …
- BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der …
- BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99
Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung
- BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs …
- BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit
- OLG Zweibrücken, 08.04.2004 - 3 W 26/04
Betreuungsverfahren: Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung eines …
- BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des …
- OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 20 W 291/04
Betreuung: Notwendige Feststellungen bei Einrichtung einer Zwangsbetreuung
- BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von …
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
- BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
- OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des …
- BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97
Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren - …
- OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im …
- BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit …
- BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der Betreuung
- BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00
Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers
- BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99
Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung
- OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
- BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
- KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers
- BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02
Erneutes Gutachten bei Aufhebung der Betreuung
- BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht
- BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 17/04
Betreuung; Erforderlichkeit; Vermögenssorge; Oder-Konto; Entnahme; …
- BayObLG, 12.03.2003 - 3Z BR 26/03
Betreuungsrecht: Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung - Erforderlichkeit …
- BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94
Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der …
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
- BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04
Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsanordnung einzig zur …
- BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 28/03
Betreuungsrecht: Voraussetzungen für die Betreuerbestellung - behandelnder …
- BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung
- BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
- BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen
- BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
Einwilligungsvorbehalt bei erheblichen schuldrechtlichen Verpflichtungen
- BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95
Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die …
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren
- BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen …
- BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04
Verlängerung einer Betreuerbestellung
- BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 396/01
Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers ohne Einwilligung des Betreuten
- BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von …
- BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen
- BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung …
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das …
- BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97
Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz …
- BayObLG, 18.01.1996 - 3Z BR 18/96
Zur Annahme, daß ein Betroffener seinen Willen nicht frei bestimmen kann
- BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 121/95
Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren
- BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts
- BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94
Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren
- BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BRH 5/94