Weitere Entscheidung unten: AG Dinslaken, 02.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.05.1993 - 18 U 33/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3457
OLG Köln, 06.05.1993 - 18 U 33/93 (https://dejure.org/1993,3457)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1993 - 18 U 33/93 (https://dejure.org/1993,3457)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 18 U 33/93 (https://dejure.org/1993,3457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    RECHTSANWALT STANDESRICHTLINIE VERSÄUMNISURTEIL PARTEIINTERESSE

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 513, 345; RICHTLRA § 23; STANDESRECHT; OLGR 93, 168
    RECHTSANWALT STANDESRICHTLINIE VERSÄUMNISURTEIL PARTEIINTERESSE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang der Pflicht eines Anwalts zur Wahrnehmung der Rechte einer Partei im Zivilprozess i.R.d. Verfahrensrechts vor anwaltlichen Gepflogenheiten und Rücksichtnahmen von Standes; Schriftliche Ankündigung eines Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils gegenüber dem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 513; ZPO § 345; RichtlRA § 23
    Die Interessen der Partei gehen den Standesrichtlinien in der Regel vor

  • RA Kotz

    Versäumnisurteil - Wartefrist - Wann liegt Säumnis vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 521 (Ls.)
  • VersR 1994, 242
  • BB 1993, 1397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.11.1992 - 1 BvR 555/89

    Unbeachtlichkeit des standesrechtlichen Verbots der Erwirkung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1993 - 18 U 33/93
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (im Anschluß an seine Entscheidung NJW 1988, 194 niederlegt in NJW 1991, 121 und ANWBl 1993, 34; vgl. neuerdings ebenso NJW 1993, 121) wie auch des BGH (NJW 1991, 42) berechtigen standesrechtliche Richtlinien einen Rechtsanwalt nicht, darauf zu vertrauen, sein den Prozeßgegner vertretender Kollege werde kein Versäumnisurteil beantragen.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht (vgl. erneut jenen Beschluß im ANWBl 1993, 34) für eine Übergangszeit (ab Mitte 1987) Einschränkungen in der anwaltlichen Berufsausübung durch standesrechtliche Richtlinien für noch zulässig gehalten hat, so doch nur dann, sofern dies zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege "unerläßlich" ist; § 23 RichtlRA, der bei drohendem Versäumnisurteil einen solchen Hinweis an den die Gegenseite vertretenden Anwaltskollegen für geboten erachtet hat, ist nach dem vorzitierten Beschluß, auf dessen weitere Begründung verwiesen werden kann, für eine funktionsfähige Rechtspflege gerade nicht unerläßlich.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1993 - 18 U 33/93
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (im Anschluß an seine Entscheidung NJW 1988, 194 niederlegt in NJW 1991, 121 und ANWBl 1993, 34; vgl. neuerdings ebenso NJW 1993, 121) wie auch des BGH (NJW 1991, 42) berechtigen standesrechtliche Richtlinien einen Rechtsanwalt nicht, darauf zu vertrauen, sein den Prozeßgegner vertretender Kollege werde kein Versäumnisurteil beantragen.
  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90

    Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1993 - 18 U 33/93
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (im Anschluß an seine Entscheidung NJW 1988, 194 niederlegt in NJW 1991, 121 und ANWBl 1993, 34; vgl. neuerdings ebenso NJW 1993, 121) wie auch des BGH (NJW 1991, 42) berechtigen standesrechtliche Richtlinien einen Rechtsanwalt nicht, darauf zu vertrauen, sein den Prozeßgegner vertretender Kollege werde kein Versäumnisurteil beantragen.
  • BVerfG, 02.11.1992 - 1 BvR 911/90

    Unbeachtlichkeit des standesrechtlichen Verbots der Erwirkung eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1993 - 18 U 33/93
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (im Anschluß an seine Entscheidung NJW 1988, 194 niederlegt in NJW 1991, 121 und ANWBl 1993, 34; vgl. neuerdings ebenso NJW 1993, 121) wie auch des BGH (NJW 1991, 42) berechtigen standesrechtliche Richtlinien einen Rechtsanwalt nicht, darauf zu vertrauen, sein den Prozeßgegner vertretender Kollege werde kein Versäumnisurteil beantragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Dinslaken, 02.06.1993 - 15 F 102/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6251
AG Dinslaken, 02.06.1993 - 15 F 102/93 (https://dejure.org/1993,6251)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 02.06.1993 - 15 F 102/93 (https://dejure.org/1993,6251)
AG Dinslaken, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 15 F 102/93 (https://dejure.org/1993,6251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 521
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht