Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 23.02.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.08.1994 - 3 Wx 423/94   

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https://dejure.org/1994,6401
OLG Düsseldorf, 19.08.1994 - 3 Wx 423/94 (https://dejure.org/1994,6401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.1994 - 3 Wx 423/94 (https://dejure.org/1994,6401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 1994 - 3 Wx 423/94 (https://dejure.org/1994,6401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgericht; Einstweilige Maßnahme; Bestellung des Vormunds; Verhinderung an Pflichterfüllung; Befugnis zur Nothilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1846, § 1908i Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 637
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Eine solche Maßnahme ist von einem Betreuer, der gegen seinen Willen entlassen worden ist, nach § 69g Abs. 4 S. 3 FGG mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) BtPrax 1998, 80), während die Entscheidung im Übrigen der einfachen Beschwerde unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FamRZ 1995, 637).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Die Frage, ob ein Fall der Verhinderung des Betreuers vorlag, ist eine Rechtsfrage, die in vollem Umfang der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 637/638).
  • OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01

    Vorläufige Unterbringung - Dauer - Entscheidung des gleichzeitig bestellten

    Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter; sie ist daher restriktiv zu handhaben; eine entsprechende Anwendung in Fällen pflichtwidriger Entscheidungen des Betreuers über die Unterbringung kommt nicht in Betracht (vgl. dazu grundsätzlich BayObLGZ 1987, 7, 8 f; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Auflage, Rn. 564; Holzhauer/Reinicke, Betreuungsrecht, § 70 h FGG, Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 70 h, Rn. 18; Palandt/Diederichsen, 60. Auflage, § 1846, Rn. 2; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 637).
  • LG Kaiserslautern, 20.01.2003 - 1 T 292/02

    Eilmaßnahme nach § 1846 BGB zur Verhinderung des Abbruchs einer lebenserhaltenden

    Hierzu sei aus den Beschlüssen des OLG Schleswig vom 16. Mai 2001 - 2 W 96/01 - und des OLG Düsseldorf vom 19. August 1994 - 3 Wx 423/94 - wie folgt zitiert:.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 23.02.1994 - 09 TZ 626/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11202
LG Frankfurt/Main, 23.02.1994 - 09 TZ 626/93 (https://dejure.org/1994,11202)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.02.1994 - 09 TZ 626/93 (https://dejure.org/1994,11202)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 09 TZ 626/93 (https://dejure.org/1994,11202)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 637 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 437/14

    EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

    Der von Art. 40 Abs. 4 EGBGB geforderte Günstigkeitsvergleich lässt sich nur dann wirksam vornehmen, wenn nicht nur das abstrakte Bestehen des Direktanspruchs, sondern auch im konkreten Fall geprüft wird, ob der Direktanspruch (noch) besteht und durchsetzbar ist (vgl. Sieghörtner, Internationales Verkehrsunfallrecht, S. 113 f.; Wandt, IPrax 1995, 44, 46 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2001 - 20 W 70/00

    Nichtigkeit einer Ehe nach philippinischem Recht - erbrechtliche Folgen - ordre

    Mithin ist mit den Vorinstanzen davon auszugehen, dass die Beteiligte zu 1) mit dem Erblasser nach philippinischem Recht keine wirksame Ehe eingehen konnte (so im Ergebnis auch StA Heidelberg, IPRax 1995, 44).
  • OLG Nürnberg, 08.03.2018 - 7 UF 1313/17

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung - Vietnam

    Die Entscheidung des v... vom 22.04.2008 kann der eines deutschen Gerichts gleichgestellt werden, weil diese Entscheidung in ihrer Funktion einer inländischen vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung vergleichbar ist (LG Frankfurt am Main, Iprax 1995, 44; LG Frankfurt Beschlussbeschluss vom 28.03.2012, Az.: 2-09 T 490/10 - recherchiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93

    Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen

    Zwar haben Rechtsprechung (LG Frankfurt IPRax 1995, 44 ; AG Rottweil IPRax 1991, 129; LG Berlin in DAV 1990, 811 ff.) und Schrifttum (unter anderem Klinkhardt IPRax 1987, 161) das Fehlen einer Zustimmungserklärung dann nicht für ausreichend erachtet, einer ausländischen Adoptionsentscheidung die Anerkennung in Deutschland zu versagen, wenn für das ausländische Gericht ein plausibler Grund bestanden hatte, auf die Zustimmung zu verzichten.
  • BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98

    Auslegung eines Adoptionsbeschlusses aus Kasachstan

    (1) Einer Anerkennung steht nicht entgegen, daß die Adoption hier nicht durch ein Gericht, sondern von einer öffentlichen Behörde ausgesprochen wurde; denn auch der Ausspruch einer Adoption durch eine ausländische Behörde (vgl. BGH FamRZ 1989, 378/379; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.; Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 12) wird nach herrschender Auffassung von § 16a FGG erfaßt, sofern die Behörde nach ihrer Funktion und dem angewandten Verfahren einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit vergleichbar ist (vgl. LG Frankfurt a. Main StAZ 1995, 74/75; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 16a Rn. 2; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 16a FGG Rn. 1; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.).
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