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   BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 61/97   

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https://dejure.org/1997,6037
BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 61/97 (https://dejure.org/1997,6037)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1997 - 1Z BR 61/97 (https://dejure.org/1997,6037)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 1Z BR 61/97 (https://dejure.org/1997,6037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Formulierung "im Fall unseres gleichzeitigen Todes" in einer letztwilligen Verfügung; Auslegung der Formulierung "sollten wir gleichzeitig tot sein" in einer letztwilligen Verfügung; Die der Auslegung einer letztwilligen Verfügung gezogenen Grenzen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2269
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments für den Fall gleichzeitigen Todes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 61/97
    Der Senat hat dies für die sprachlich eindeutige Formulierung "im Fall unseres gleichzeitigen Todes" näher dargelegt (BayObLGZ 1996, 243/246 f.).

    Das Landgericht ist von der zu Ausdrücken wie "gleichzeitig versterben", "gleichzeitiger Tod', oder "gleichzeitig ums Leben kommen" ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu BayObLGZ 1996, 243/247) ausgegangen.

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 61/97
    Die Formulierung läßt also unterschiedliche Deutungen zu und kann, wie die Rechtsprechung zu inhaltsähnlichen Wendungen zeigt, sowohl den zeitgleichen Tod wie auch das aufeinanderfolgende Versterben der Eheleute zum Inhalt haben (vgl. näher BayObLG FamRZ 1997, 389/390 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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