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   BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97   

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https://dejure.org/1998,1119
BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97 (https://dejure.org/1998,1119)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97 (https://dejure.org/1998,1119)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - XII ZR 271/97 (https://dejure.org/1998,1119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschwerdewert und Rechtsschutzinteresse für Unterhaltsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse - Unterhaltsgläubiger - Titulierung des Unterhaltsanspruches - Unterhaltsbegehren - Zurückliegende Zeiträume - Freiwillig gezahlte Unterhaltszahlungen - Berücksichtigung geleisteter Unterhaltszahlungen

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff.; ; ZPO § 258

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1601 ff.; ZPO § 258
    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual geleisteter Zahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Titulierung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3116
  • MDR 1998, 1167
  • NJ 1998, 541
  • FamRZ 1998, 1165
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 54/82

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Angemessenheit

    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
    In dieser Höhe ist der Beklagte durch das Familiengericht zur Unterhaltszahlung an die Kläger verurteilt worden, ohne daß dem Tenor eine Beschränkung in Form eines Hinweises auf bereits erbrachte Teilzahlungen oder ein Hinweis auf eine entsprechende Anrechnung schon geleisteter Beträge zu entnehmen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 = FamRZ 1984, 561, 563 unter 3. c).

    In diesem Fall mußten bereits freiwillig geleistete Unterhaltszahlungen bei der Fassung des Urteilstenors berücksichtigt werden, da der Beklagte die ausgeurteilten Beträge nur einmal schuldete (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1984 aaO; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl.; § 8 Rdn. 182).

  • OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92

    Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
    Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33; Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1991 - 3 WF 40/91
    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
    Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33; Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.1979 - 5 UF 171/78

    Titulierung einer Unterhaltsforderung; Unterhaltstitel; Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
    Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33; Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1990 - 16 WF 41/90
    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
    Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33; Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
  • OLG München, 10.01.1990 - 26 UF 1785/88
    Auszug aus BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
    Das Amtsgericht konnte sich hierbei auf die inzwischen herrschende - auch vom Senat geteilte - Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung beziehen, nach der das Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn der Verpflichtete den Unterhalt regelmäßig, pünktlich und in vollem Umfang bezahlt, zumal der Schuldner die freiwilligen Zahlungen jederzeit einstellen kann und der Gläubiger für diesen Fall einen Titel über den vollen Unterhalt benötigt (vgl. etwa van Els in Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 2036; BGB-RGRK/Mutschler 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 33; Soergel-Häberle BGB 12. Aufl. vor § 1601 Rdn. 12; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1602 Rdn. 46; Zöller/Herget ZPO 20. Aufl. § 9 Rdn. 5; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 630 und FamRZ 1991, 468; OLG München FamRZ 1990, 778; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    aa) Ein Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an der vollständigen Titulierung seines Unterhaltsanspruchs, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat (Senatsurteil vom 1. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - FamRZ 1998, 1165).
  • OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15

    Veranlassung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt; Jugendamtsurkunde;

    Beachtlich ist zunächst, dass ein Unterhaltsgläubiger auch dann ein Rechtsschutzinteresse an der vollständigen Titulierung seines Unterhaltsanspruchs hat, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - FamRZ 2010, 195; BGH, Urteil vom 01. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - FamRZ 1998, 1165).
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    bb) Ein schutzwürdiges Interesse an einem Vollstreckungstitel hat der Kläger auch dann, wenn der Schuldner bisher freiwillig und pünktlich gezahlt hat (BGH 1. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - zu 2 der Gründe; MüKoZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 258 Rn. 15; BeckOK ZPO/Bacher Stand 1. Dezember 2022 § 258 Rn. 12) .
  • OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03

    Einfluss eines Karrieresprungs auf Höhe des Unterhalts

    Nur wenn eine kostenfreie Titulierung möglich ist (nach §§ 59, 60 KJHG im Kindesunterhalt), genügt die bloße Weigerung einen Titel zu schaffen auch bei bisher regelmäßiger und pünktlicher Zahlung zur Begründung eines Titulierungsinteresses (BGH FamRZ 1998, 1165).
  • OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10

    Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines

    Ein Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an der vollständigen Titulierung seines Unterhaltsanspruchs, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat (BGH, FamRZ 1998, 1165).
  • OLG Schleswig, 29.02.2008 - 4 U 149/07

    Pflegemehrbedarf und Fortkommensschaden eines Jugendlichen Behinderten

    Insoweit bestand ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Titulierung über den gesamten vom Kläger monatlich beanspruchten Pflegemehrbedarf, da der Kläger einen Titel nicht hatte und der hierzu aufgeforderte Beklagte einen Titel über den unstreitigen Betrag nicht geschaffen hatte (vgl. allg. zum Rechtsschutzbedürfnis: BGH NJW 1998, 3116 f.).
  • OLG Köln, 21.06.2007 - 12 U 16/07

    Anforderungen an den Nachweis des Verbrauchs von Heizeinheiten und Wasser bei

    Der Unterhaltsberechtigte hat grundsätzlich ein schützenswertes Interesse an einer Titulierung des gesamten ihm zustehenden Unterhaltsbetrages (vgl. etwa BGH FamRZ 1998, 1165; OLG Köln NJW-RR 1998, 1703).
  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 8 WF 170/05

    Rechtsschutzinteresse des Gläbigers zur Titulierung eines Unterhaltstitels -

    Ist der Schuldner aufgefordert worden, den Unterhalt kostenfrei beim Jugendamt zu titulieren und kommt er dieser Aufforderung nicht nach, hat der Gläubiger ein Rechtschutzinteresse zur Titulierung (BGH FamrZ 1998, 1165) und ihm ist deshalb - auch wenn die Beträge nicht besonders hoch sind - für die Klage Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

    Der Gläubiger hat einen Rechtsanspruch darauf, dass Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht - dies ist hier der Fall- tituliert werden (BGH FamRZ 1998, 1165).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 20 (16) WF 44/02

    Prozesskostenhilfe für Unterhaltsklage: Rechtzeitigkeit der Unterhaltsleistung

    Das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin an der Titulierung ihres Unterhaltsanspruchs (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1165) nimmt der Klage nicht die Mutwilligkeit (Göppinger/van Els, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., Rn 2025; a.A. Klinkhammer in Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, Rn 4194, der jedoch das Rechtsschutzinteresse enger fasst).
  • OLG Nürnberg, 10.08.1999 - 10 WF 2504/99

    Kostenverteilung im Kindesunterhaltsprozess bei sofortigem Anerkenntnis des

    Trotz der unstrittig regelmäßigen rechtzeitigen Unterhaltszahlung sei ein Titulierungsinteresse für den Gesamtunterhalt gegeben (vgl. BHG, FamRZ 1998, 1165 ).

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung FamRZ 1998, 1165 nur mit der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Titulierung befaßt.

  • OLG Naumburg, 27.08.2002 - 8 WF 165/02

    Streitwertabzug bei freiwilligen Unterhaltszahlungen; Auswirkungen auf

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 94/11

    Kostenentscheidung in einer Unterhaltsfamilienstreitsache: Statthaftes

  • KG, 01.03.2011 - 13 UF 263/10

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsklagen: Isolierte Anfechtung nach sofortigem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 401/13

    Auslegung eines Versorgungsplans - Berücksichtigung einer tariflichen Nachtzulage

  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 18 WF 545/00

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Titulierung von Unterhaltsansprüchen -

  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung

  • OLG Oldenburg, 23.01.2003 - 2 WF 4/03

    Veranlassung einer Unterhaltsklage; Mutwilligkeit einer Klage zur Geltendmachung

  • OLG Nürnberg, 25.01.2002 - 10 WF 4230/01

    Zur Titulierungsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

  • OLG Hamm, 09.08.2001 - 8 WF 106/01

    Zur Frage der allgemeinen Schulausbildung im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB und

  • KG, 02.08.2001 - 16 UF 131/01

    Berechtigung des Jugendamts zur außergerichtlichen Geltendmachung von

  • OLG Saarbrücken, 15.04.2004 - 6 WF 13/04

    Kostenentscheidung - gegenseitige Aufhebung der Kosten; Unterhaltsgläubiger -

  • OLG Nürnberg, 19.07.1999 - 10 UF 1377/99

    Wirkung der Zahlung im Unterhaltsprozess - Erforderlichkeit der

  • OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung

  • OLG Koblenz, 05.10.2005 - 11 WF 477/05

    Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 20 16 WF 44/02

    Zur Frage der Pünktlichkeit der Unterhaltsleistung sowie zur Frage der

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