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   OLG Frankfurt, 06.06.1997 - 20 W 606/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4577
OLG Frankfurt, 06.06.1997 - 20 W 606/94 (https://dejure.org/1997,4577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.1997 - 20 W 606/94 (https://dejure.org/1997,4577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 20 W 606/94 (https://dejure.org/1997,4577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Vorbescheides über einen Erbscheinsantrag; Aufhebung des Vorbescheides durch das Beschwerdegericht und Zurückverweisung an das Nachlassgericht; Bindungswirkung der Entscheidung des Beschwerdegerichts für das Nachlassgericht; Anfechtungsfrist für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 29.01.2015 - 3 U 813/14

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines Erbvertrages

    Der Erblasser muss dabei alle Tatsachen kennen, die erforderlich sind, um die Sachlage beurteilen zu können (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 3. November 1960 - III ZR 52/67 - NJW 1970, 279, [...] Rn.19; BayOblG, Beschluss vom 30. März 1990 - BReg 1 a Z 14/90 - BayOblGZ 1990, 95 ff. = NJW-RR 1990, 846 f.., [...] Rn. 32 ff. ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 20 W 606/94, [...] Rn. 29).

    Der Erblasser muss dabei alle Tatsachen kennen, die erforderlich sind, um die Sachlage beurteilen zu können (BGH, Urteil vom 3. November 1960 - III ZR 52/67 - NJW 1970, 279, [...] Rn.19; BayOblG, Beschluss vom 30. März 1990 - BReg 1 a Z 14/90 - BayOblGZ 1990, 95 ff. = NJW-RR 1990, 846 f.., [...] Rn. 32 ff. ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 20 W 606/94, [...] Rn. 29; Palandt/Weidlich, BGB , 74. Auflage 2015, § 2283 Rn. 1; Bamberger/Roth-Litzenburger, BGB , 3. Auflage 2012, § 2283 Rn.1).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15

    Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche

    Zutreffend ist zwar, dass ein zur Anfechtung gemäß §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1, 119 Abs. 1 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB) berechtigender Inhaltsirrtum grundsätzlich auch darin liegen kann, dass sich der Erblasser bei Abschluss eines Erbvertrags über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die bei ihm im Gegensatz zum Testament bestehende Bindungswirkung im Unklaren war (vgl. Senat FamRZ 1998, 194; BayObLG FamRZ 1997, 1430, je m. w. N. und zitiert nach juris).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Die Rechtsprechung nimmt - unter Billigung der Rechtslehre - an, dass ein Erbvertrag wegen Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1, § 2281 BGB angefochten werden könne, wenn sich der Erblasser bei Abschluss des Erbvertrages über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die eintretende Bindungswirkung nicht im klaren gewesen sei (OLG Hamm OLGZ 1966, 497/498; Rpfleger 1978, 179/180; BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1028; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 194/195; Staudinger/Otte Rn. 10; MünchKomm/Leipold Rn. 18; Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. Rn. 12; RGRK/Johannsen Rn. 26; Erman/M. Schmidt BGB 10. Aufl. Rn. 5; Palandt/Edenhofer Rn. 3 jeweils zu § 2078).
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