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Rechtsprechung
   LG Köln, 26.02.1999 - 19 T 18/99   

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https://dejure.org/1999,3473
LG Köln, 26.02.1999 - 19 T 18/99 (https://dejure.org/1999,3473)
LG Köln, Entscheidung vom 26.02.1999 - 19 T 18/99 (https://dejure.org/1999,3473)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 19 T 18/99 (https://dejure.org/1999,3473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 588
  • MDR 1999, 630
  • NZI 1999, 158
  • FamRZ 1999, 1286
  • Rpfleger 1999, 233
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • AG Köln, 14.04.1999 - 73 IK 15/99
    Nach anderer Ansicht ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich unzulässig (AG Köln, ZInsO 1999, 115 ff; AG Baden - Baden, NZI 1999, 125 f.; AG Hagen - Beschluss vom 15.02.1999 - Az. 101 IK 8/99; AG Bochum - Beschluss vom 21.01.1999 - Az. 80 IK 1/99; AG Kleve - Beschluss vom 22.03.1.999 - Az. 34 IK 1/99; LG Köln, ZIP 1999, 588 f.).

    Einigkeit besteht jedoch insoweit, dass zwischen dem Insolvenzverfahren (Eröffnungsverfahren und eröffnetes Verfahren), dem Schuldenbereinigungsplanverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren zu unterscheiden ist (vgl. Bork, ZIP 1998, 1209 ff.; G. Pape/Haarmeyer ZInsO 1999, 135 ff. (140); I. Pape, NZI 1999, 89 ff.; Kirchhof in HK, § 4 Rn 9; AG München, ZIP 1998, 2172 ff.; AG Göttingen, NZI 1959, 124; AG Dortmund, ZIP 1999, 456 f.; AG Köln, ZInsO 1999, 115 f.; LG Lüneburg, ZIP 1999, 372 ff.; LG Köln, ZIP 1999, 588 f.).

    Die vom AG Köln in seinem Beschluss vom 19.01.1999 (AG Köln, ZIns0 1999, 115 ff.) wiedergegebenen Textstellen aus dem Gesetzgebungsverfahren (zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, Bd. I, S. 529 ff.) lassen eine klare Aussage des historischen Gesetzgebers gegen die Zulässigkeit der Prozesskostenhilfe nicht erkennen (a.A. AG Köln, ZIns0 1999, 115 ff.; LG Köln, ZIP 1999, 588 f.; Busch / Graf-Schlicker, InVo 1998, 269 ff. (271); Maier, Rechtspfleger 1999, 1 ff. (4) ; Bork, ZIP 1998, 1209 ff. (1214); Landfermann in HK, v. § 304 Rn 16).

    Weder steht einer Anwendung der §§ 114 ff. ZPO der Wille des Gesetzgebers entgegen, noch ergibt sich die Unzulässigkeit aus §§ 5, 26 Ins0 (so aber AG Köln, ZInsO 1999, 115 ff; LG Köln, ZIP 1999, 588 f).

    Eine Unzulässigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Schuldenbereinigungsplanverfahren lässt sich auch nicht damit begründen, dass auch in diesem Verfahrensabschnitt von Amts wegen Ermittlungs- und Überprüfungsmaßnahmen durchzuführen sind (so LG Köln, ZIP 1999, 588 f.).

  • LG Konstanz, 14.09.1999 - 6 T 58/99

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der

    Hier kann dahinstehen, ob das Schuldenbereinigungsverfahren als unselbständiger Teil des Eröffnungsverfahrens (so Bork ZIP 1999, 1209, 1215) oder als selbständiger Verfahrensabschnitt (so AG Köln ZIP 1999, 147; LG Köln ZIP 1999, 588) anzusehen ist.

    Die Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe der ZPO sind wegen der Verweisung in § 4 InsO grundsätzlich anwendbar (vgl. AG Hechingen ZIP 1999, 1182 [AG Hechingen 29.06.1999 - IK 004/99] ; AG München ZIP 1998, 2172; AG Dortmund ZIP 1999, 456; AG Wolfratshausen ZIP 1999, 721; LG Göttingen ZIP 1999, 890; sowie aus dem Schrifttum Pape Rpfleger 1997, 237; Smid NJW 1994, 2678; Funke ZIP 1998, 1708; aA zuletzt LG Köln ZIP 1999, 588; LG Münster ZIP 1999, 1316; LG München ZIP 1999, 1316; LG Braunschweig ZIP 1999, 1317).

    Es ist damit keinesfalls sicher, daß die Auffassung der damaligen Bundesregierung über die Unanwendbarkeit der Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe bezogen auf den Regierungsentwurf auch vorbehaltlos auf die geltende InsO bezogen werden kann (a.A. AG Köln ZIP 1999, 245; LG Köln ZIP 99, 588).

  • OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02

    Verbraucherinsolvenz: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Zwar wird regelmäßig für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzfahrens keine Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. Landgericht Braunschweig, FamRZ 2000, 1024, Landgericht Bad Kreuznach in FamRZ 2000, 1024, Landgericht Köln in FamRZ 1999, 1286 m. w. N.), aber es besteht gemäß § 4 a InsO die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten, eine Vorschusspflicht besteht dann nicht.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Wer jedoch - wie die wohl überwiegende Rechtsprechung - in § 4 InsO keine Verweisung auf die §§ 114 ff. ZPO sieht und deshalb auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu gewähren, ablehnt (so etwa LG Köln ZIP 1999, 588, dazu EWiR 1999, 765 (Springenerr) ; Bork, ZIP 1998, 1209, 1214), müsste konsequenterweise schon die Statthaftigkeit der Erstbeschwerde verneinen.
  • LG Baden-Baden, 29.04.1999 - 1 T 13/99

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Rücknahme des Antrags auf Eröffnung des

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  • LG Frankfurt/Oder, 30.01.2001 - 6 (a) T 409/00

    Gesonderte Zubilligung der an den Gesamtvollstreckungsverwalter zu zahlenden

    Die Kammer schließt sich deshalb der Auffassung ah, dass § 4 Abs. 5 VergVO seine Regelungsgrundlage verloren hat und nicht mehr anzuwenden ist, weil die weitere Anwendung zu Ergebnissen führen würde, die mit dem Regelungszweck dieser Bestimmung nicht zu vereinbaren sind (vgl. LG Leipzig InVO 1997, 239; LG Magdeburg ZIP 1996, 927; Pape, EWiR 1999, 765; Haarmeyer ZinsO 1998, 70; Haarmeyer/Wutzke/Förster VergVO, § 4 Rn. 37 ff. m.w.N.; Stadie ZIP 1996, 665).
  • AG Stendal, 21.05.1999 - 7 IK 11/99

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Antrag auf Erteilung von

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  • LG Oldenburg, 21.07.1999 - 6 T 535/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Soweit verschiedentlich (LG Lüneburg ZIP 1999, 372; LG Saarbrücken ZIP 1999, 975; LG Hamburg ZIP 1999, 809; LG Köln Rpfleger 1999, 233) darauf abgestellt wird, daß im Rahmen der Konkursordnung anerkannt gewesen sei, bei einem Eigenantrag sei Prozeßkostenhilfe zu versagen gewesen, trifft dies zwar zu.
  • LG Oldenburg, 21.07.1999 - 6 T 534/99
    Soweit verschiedentlich ( LG Lüneburg ZIP 1999, 372; LG Saarbrücken ZIP 1999, 975; LG Hamburg ZIP 1999, 809; LG Köln Rpfleger 1999, 233) darauf abgestellt wird, daß im Rahmen der Konkursordnung anerkannt gewesen sei, bei einem Eigenantrag sei Prozeßkostenhilfe zu versagen gewesen, trifft dies zwar zu.
  • AG München, 05.08.1999 - 1501 IK 277/99

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen;

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.1998 - 2 W 7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5880
OLG Karlsruhe, 09.07.1998 - 2 W 7/98 (https://dejure.org/1998,5880)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1998 - 2 W 7/98 (https://dejure.org/1998,5880)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 2 W 7/98 (https://dejure.org/1998,5880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Mutwilligkeit - PKH - Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1456
  • FamRZ 1999, 1286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 09.02.1996 - 16 W 8/96

    PKH für "Anerkenntnis" im Abstammungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1998 - 2 W 7/98
    Vielmehr wäre es auch mit Blick auf die Bedeutung des Statusverfahrens ein Widerspruch der Rechtsordnung in sich selbst, einerseits den Beklagten, auch wenn er sich nicht wehren will, in einen Prozeß hineinzuziehen, ihm andererseits aber die Wahrung seiner Rechte mangels Erfolgsaussicht zu versagen (so zutreffend Zöller/Philippi, aaO.; OLG Köln, FamRZ 1996, 1289, 1290).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.1991 - 4 W 93/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1998 - 2 W 7/98
    Ob im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren dem der Klage nicht entgegentretenden Beklagten Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand vgl. Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 114 Rn. 53; Baumbach/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 114 Rn. 104; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30.09.1991, FamRZ 1992, 221).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1995 - 3 W 453/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1998 - 2 W 7/98
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, hieraus folge nicht Erforderlichkeit und Schutzbedürfnis für eine nur formale "Rechtsverteidigung" der beklagten Partei (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1157 ).
  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 13 WF 330/01

    Prozeßkostenhilfe für das die Vaterschaft nicht behauptende Kind im

    Der Senat schließt sich der Meinung an, dass im Vaterschaftsanfechtungsverfahren dem Beklagten auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn er dem Feststellungsantrag nicht entgegentritt; insofern handelt es sich auch nicht um eine mutwillige Rechtsverteidigung (ebenso Zö11er/Philippi a.a.O. Rn. 53; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1286, 1287; KG FamRZ 1987, 502).
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