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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4949
BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97 (https://dejure.org/1997,4949)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.1997 - 3Z BR 383/97 (https://dejure.org/1997,4949)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 1997 - 3Z BR 383/97 (https://dejure.org/1997,4949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Akteneinsicht; Glaubhaftmachung eines vernünftigen, durch die Sachlage gerechtfertigten Interesses; Notwendigkeit der Geheimhaltung im Einzelfall; Interesse naher Angehöriger an einer Beteiligung im Betreuungsverfahren ; Antrag auf ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrensbeteiligte und Beschwerdeberechtigte haben grundsätzlich Anspruch auf Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34
    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 874
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97
    Ein berechtigtes Interesse ist im allgemeinen gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflußt werden kann (BayObLGZ 1995, 1/4 m.w.N.).

    Dabei war das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse gegen ein gleich oder ein höher zu bewertendes Interesse der Öffentlichkeit, der Beteiligten oder dritter Personen an der Geheimhaltung abzuwägen (BayObLGZ 1995, 1/5).

  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 8 W 35/85

    Unbeschränkte Akteneinsicht; Berechtigtes Interesse; Sorgerechtsverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97
    Dies folgt bereits aus dem Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (BayObLG FamRZ 1990, 430; OLG Stuttgart FamRZ 1985, 525 ; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188 f.; Keidel/Kahl § 34 Rn. 13).
  • BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
    Auszug aus BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97
    Dies folgt bereits aus dem Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (BayObLG FamRZ 1990, 430; OLG Stuttgart FamRZ 1985, 525 ; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188 f.; Keidel/Kahl § 34 Rn. 13).
  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Eine formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich, aber stets ausreichend (BayObLG BtPrax 1998, 78).

    Für die an einem anhängigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beteiligten folgt damit schon aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht; der Glaubhaftmachung dieses Interesses bedarf es nicht (BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 198).

    Auch kann wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Abwägung mit entgegenstehenden Schutzgütern, etwa dem Schutz privater Geheimnisse (Keidel/Kahl § 34 Rn. 1; BayObLGZ 1997, 315/318; BayObLG BtPrax 1998, 78/79) oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen (Keidel/Kahl § 34 Rn. 1b und 15c; BVerfG NJW 1988, 2031 und 3009) in Betracht kommen.

  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Eine formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich, aber stets ausreichend (BayObLG BtPrax 1998, 78).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6796
BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98 (https://dejure.org/1998,6796)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1998 - 4Z BR 47/98 (https://dejure.org/1998,6796)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 4Z BR 47/98 (https://dejure.org/1998,6796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung einer Ehefrau zur Betreuerin ihres Ehemanns; Antrag auf Entlassung einer Betreuerin; Zulässigkeit einer Erstbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung der Entlassung einer bisherigen Betreuerin; Beschwerdebefugnis des Bruders eines Betreuten

  • Bt-Recht

    Ablehnung der Entlassung des Betreuers, kein Beschwerderecht des Bruders

  • rechtsportal.de

    FGG §§ 20, 69 g
    Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner Anregung, den bestellten Betreuer zu entlassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 874
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
    vielmehr beurteilt sich in diesem Fall die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betroffenen ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. zuletzt BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 m. w. N.).

    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
    Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04

    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des

    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers

    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG, weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825; BayObLG NJWE-FER 1998, 250; FamRZ 1996, 508).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5434
BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98 (https://dejure.org/1998,5434)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1998 - 3Z BR 32/98 (https://dejure.org/1998,5434)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 3Z BR 32/98 (https://dejure.org/1998,5434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde über die Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betreuten; Beschwerderecht eines Angehörigen des Betreuten

  • Bt-Recht

    Vergütung, Beschwerdeberechtigung

  • rechtsportal.de

    Beschwerderecht des Sohns eines Betreuten gegen die vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über die Betreuervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 874
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98
    Diese gesetzliche Ausgestaltung des Beschwerderechts ist sachlich begründet (vgl. zur Differenzierung des Beschwerderechts ohne eigene Beschwer gemäß § 69g Abs. 1 FGG : BGH BtPrax 1997, 28/29).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87

    Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98
    Der Beteiligte ist insbesondere beschwerdeberechtigt, weil seine Erstbeschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1989, 1860; BayObLGZ 1993, 253/255; 1995, 305/306).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98
    Der Beteiligte ist insbesondere beschwerdeberechtigt, weil seine Erstbeschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1989, 1860; BayObLGZ 1993, 253/255; 1995, 305/306).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 3Z BR 32/98
    Der Beteiligte ist insbesondere beschwerdeberechtigt, weil seine Erstbeschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH NJW 1989, 1860; BayObLGZ 1993, 253/255; 1995, 305/306).
  • BayObLG, 12.11.2003 - 3Z BR 195/03

    Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei persönlicher Bestellung eines

    Dritte haben kein Beschwerderecht (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 147; Bassenge § 56g FGG Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7088
BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98 (https://dejure.org/1998,7088)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1998 - 4Z BR 51/98 (https://dejure.org/1998,7088)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 4Z BR 51/98 (https://dejure.org/1998,7088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter; Notwendigkeit der Entscheidung eines Gerichts; Vorliegen von wichtigen Gründen für die Entlassung eines Betreuers; Einlegung eines Rechtsmittels als sachgerechte Vermögensverwaltung

  • Bt-Recht

    Entlassung des Betreuers bei Zufügung von Vermögensschadens, Verfahrenspfleger, Beschwerdeverfahren, gerichtliche Bestellung

  • rechtsportal.de

    FGG §§ 67, 69g Abs. 5
    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 874
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wurde (BayObLGZ 1993, 253/255).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    Die Berechtigung des Beschwerdeführers zur sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BayObLGZ 1986, 118/120; KG BtPrax 1995, 106/107).
  • BayObLG, 28.01.1993 - 3Z AR 2/93

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Verfügungen; Gericht

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    Das Landgericht hat zu Recht die Zulässigkeit der Beschwerde insoweit verneint, weil der entlassene Betreuer durch die Bestellung des Nachfolgebetreuers nicht in seinen Rechten (§ 20 Abs. 1 FGG ) verletzt ist und er nach seiner Entlassung auch nicht mehr im Namen der Betroffenen (§ 69g Abs. 2 Satz 1 FGG ) Beschwerde einlegen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 ).
  • BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 114/89

    Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung; Zulässigkeit der amtswegigen

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    Eine Entscheidung durch den Einzelrichter ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgesehen (BayObLGZ 1989, 387/389).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    Die Berechtigung des Beschwerdeführers zur sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BayObLGZ 1986, 118/120; KG BtPrax 1995, 106/107).
  • BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93

    Verfahrenspfleger; Bestellung; Beschwerdeinstanz; Beschluß; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    Der beauftragte Richter kann zwar ausnahmsweise eine persönliche Anhörung durchführen, jedoch keine (Zwischen-)Entscheidungen erlassen (BayObLGZ 1993, 164/165).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93

    Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98
    In diesem Fall hat das Interesse der Betroffenen ein Verfahrenspfleger gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 , § 68 Abs. 2 FGG wahrzunehmen (BayObLG Rpfleger 1993, 491 ).
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