Weitere Entscheidung unten: AG Lemgo, 11.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98   

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https://dejure.org/1998,15107
OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98 (https://dejure.org/1998,15107)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.12.1998 - 3 W 222/98 (https://dejure.org/1998,15107)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 3 W 222/98 (https://dejure.org/1998,15107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschlusserklärung eines nichtehelichen einbenannten Kindes an die Namensänderung seiner Mutter; Zweck der Fortführung der Namensidentität; Wirksame Vertretung des Kindes durch eine Amtspflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1382
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01

    Namensänderung eines einbenannten Kindes

    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).
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Rechtsprechung
   AG Lemgo, 11.12.1998 - 8 F 336/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14957
AG Lemgo, 11.12.1998 - 8 F 336/98 (https://dejure.org/1998,14957)
AG Lemgo, Entscheidung vom 11.12.1998 - 8 F 336/98 (https://dejure.org/1998,14957)
AG Lemgo, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 8 F 336/98 (https://dejure.org/1998,14957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Änderung des Familiennamens von Kindern; Möglichkeit der Namensänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1382
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01

    Einbenennung des Kindes - gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern

    Dem vom AG Lemgo (FamRZ 1999, S. 1382) gegangenen und von Coester (aaO, Rnr. 8 zu § 1618) gebilligten, auf eine Gesetzesumgehung hinauslaufende Ausweg - Übertragung des Rechts zur Änderung des Namens als Teilbereich der elterlichen Sorge (§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB) - ist indessen die geradlinigere Lösung einer an Sinn und Zweck der Vorschrift orientierten berichtigenden Auslegung des § 1618 Satz 1 BGB vorzuziehen (vgl. OLG Hamm, aaO; BayObLG, aaO; auch: AG Düsseldorf, StAZ 2000, S. 21; Palandt/Diedrichsen, aaO, Rnr. 10 zu § 1618; Henrich/Wagnitz/Bornhofen, aaO, Rnr. 15 zu § 1618).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01

    Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen

    zu 5) erwähnte Lösung, im Falle der gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB das Recht zur Änderung des Namens als Teilbereich der Personensorge durch gerichtliche Entscheidung auf einen Elternteil zu übertragen (vgl. hierzu AG Lemgo FamRZ 1999, 1382 und Staudinger/Coester, a.a.0., § 1618 Rn. 8,).
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