Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anschlusserklärung eines nichtehelichen einbenannten Kindes an die Namensänderung seiner Mutter; Zweck der Fortführung der Namensidentität; Wirksame Vertretung des Kindes durch eine Amtspflegerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 17.09.1997 - UR III 10/97
- LG Kaiserslautern, 07.09.1998 - 1 T 290/97
- OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1382
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97
Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 08.12.1980 - 15 W 197/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 3 Z 158/87
Möglichkeit einer zweiten Einbenennung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 15.04.1986 - 4 WF 35/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
Namensänderung eines einbenannten Kindes
Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).
Rechtsprechung
AG Lemgo, 11.12.1998 - 8 F 336/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechtigung zur Änderung des Familiennamens von Kindern; Möglichkeit der Namensänderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1382
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01
Einbenennung des Kindes - gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern
Dem vom AG Lemgo (FamRZ 1999, S. 1382) gegangenen und von Coester (…aaO, Rnr. 8 zu § 1618) gebilligten, auf eine Gesetzesumgehung hinauslaufende Ausweg - Übertragung des Rechts zur Änderung des Namens als Teilbereich der elterlichen Sorge (§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB) - ist indessen die geradlinigere Lösung einer an Sinn und Zweck der Vorschrift orientierten berichtigenden Auslegung des § 1618 Satz 1 BGB vorzuziehen (…vgl. OLG Hamm, aaO;… BayObLG, aaO;… auch: AG Düsseldorf, StAZ 2000, S. 21;… Palandt/Diedrichsen, aaO, Rnr. 10 zu § 1618;… Henrich/Wagnitz/Bornhofen, aaO, Rnr. 15 zu § 1618). - OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01
Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen …
zu 5) erwähnte Lösung, im Falle der gemeinsamen elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB das Recht zur Änderung des Namens als Teilbereich der Personensorge durch gerichtliche Entscheidung auf einen Elternteil zu übertragen (vgl. hierzu AG Lemgo FamRZ 1999, 1382 und Staudinger/Coester, a.a.0., § 1618 Rn. 8,).