Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3437
OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00 (https://dejure.org/2000,3437)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.06.2000 - 20 WF 366/00 (https://dejure.org/2000,3437)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 20 WF 366/00 (https://dejure.org/2000,3437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erziehungsgeld; Regelunterhalt; Kindesunterhalt; Anrechnung; Einkommen; Partner

  • Judicialis

    BGB § 1603 II; ; BGB § 1609; ; ZPO § 114

  • RA Kotz

    §§ 1603, 1609BGB; § 114 ZPO
    Hausmannrechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kindern - Einsatz des Erziehungsgeldes - Heranziehung geringfügigen Einkommens bei Abdeckung des Eigenbedarfs durch Lebenspartnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 22.02.1994 - 11 UF 3161/93

    Unterhaltspflicht der nicht sorgeberechtigten Mutter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Wenn jedoch der Unterhaltsverpflichtete Erziehungsgeld bezieht, muss er im Interesse minderjähriger Kinder auch auf das Erziehungsgeld zurückgreifen, wenn - wie vorstehend für den vorliegenden Fall ausgeführt - sein eigener notwendiger Unterhalt anderweitig sichergestellt ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1402; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592).
  • OLG Hamm, 14.09.1994 - 11 UF 31/94

    Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Wenn jedoch der Unterhaltsverpflichtete Erziehungsgeld bezieht, muss er im Interesse minderjähriger Kinder auch auf das Erziehungsgeld zurückgreifen, wenn - wie vorstehend für den vorliegenden Fall ausgeführt - sein eigener notwendiger Unterhalt anderweitig sichergestellt ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1402; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1990 - 1 UF 8/90
    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Wenn jedoch der Unterhaltsverpflichtete Erziehungsgeld bezieht, muss er im Interesse minderjähriger Kinder auch auf das Erziehungsgeld zurückgreifen, wenn - wie vorstehend für den vorliegenden Fall ausgeführt - sein eigener notwendiger Unterhalt anderweitig sichergestellt ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1402; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592).
  • BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95

    "Hausmann" muß Unterhalt zahlen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Nach dieser Maßgabe ist auch die Entscheidung des BGH (FamRZ 1996, 796 ff.) zu beurteilen.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass dies nur dann gilt, wenn der eigene Bedarf des Verpflichteten durch das Einkommen des erwerbstätigen Ehegatten gedeckt ist (BGH, FamRZ 1987, 472).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Zwar sei das Erziehungsgeld wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 BGB) nach § 9 Satz 2 BErzGG als Einkommen zu berücksichtigen; für den Unterhaltsanspruch der Kinder stehe es aber nur zur Verfügung, wenn und soweit der eigene notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen - ggf. durch Unterhaltsleistungen in der neuen Ehe - sichergestellt sei (KG KGR 2002, 146; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1497; OLG Dresden OLGR 2000, 426; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 981 f. und 1994, 1402 f.; OLG Schleswig FamRZ 1989, 997; vgl. auch Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 177).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4062
OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99 (https://dejure.org/2000,4062)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.2000 - 2 WF 128/99 (https://dejure.org/2000,4062)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 2 WF 128/99 (https://dejure.org/2000,4062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Mindestbedarf; Regelbetrag; Darlegungslast; Beweislast; Unterhaltsverfahren ; Vereinfachtes Verfahren

  • Judicialis

    BGB § 1610; ; BGB § 1603; ; ZPO § 645 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1610, § 1603; ZPO § 645 Abs. 1
    Kindesunterhalt; Mindestbedarf; Darlegungslast; Beweislast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1077
  • FamRZ 2000, 1432
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99
    Es weist zutreffend darauf hin, daß auch die Höhe des vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängigen Unterhaltsbedarfs eines Kindes grundsätzlich nicht aus lediglich fiktiven Einkünften hergeleitet werden kann (BGH, FamRZ 1997, 281, 283).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1983 - 2 WF 278/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99
    Bei der Entscheidung über ein Prozeßkostenhilfegesuch für eine solche darf die letzte Stufe nicht ausgenommen werden (Senat, FamRZ 1984, 501 f.).
  • OLG München, 27.11.1998 - 12 UF 1241/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99
    Vielmehr beruht diese Regelung nur auf den Besonderheiten dieses Verfahrens, so daß aus § 645 ZPO kein allgemeiner Rechtsgedanke hergeleitet werden kann, auch im streitigen Unterhaltsverfahren sei der Unterhaltsberechtigte für einen über dem Regelbetrag liegenden Bedarf nicht mehr darlegungs- u. beweispflichtig (so zutreffend Göppinger/van Eis, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., Rn 1786; OLG München, FamRZ 1999, 884).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1996 - 20 WF 8/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2000 - 2 WF 128/99
    Demgegenüber vertritt der 20. Zivilsenat des OLG Karlsruhe (Beschluß vom 15.04.1996, FamRZ 1997, 98) die Auffassung, die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die erste Stufe äußere keine Wirkung, in welcher Höhe dem Zahlungsbegehren Erfolgsaussicht zukommt, vielmehr sei ein selbständiger Ergänzungs- bzw. Erstreckungsbeschluß erforderlich.
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Die gegenteilige Auffassung, der Regelbetrag sei auch nach Inkrafttreten des Kindesunterhaltsgesetzes entsprechend dem früheren Regelunterhalt dem Mindestbedarf gleichzusetzen, widerspricht daher dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (so aber: KG FamRZ 1999, 405 f.; OLG München FamRZ 1999, 884; OLG Bamberg FamRZ 2000, 307, 308; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1432, 1433; Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozeß, 2. Aufl., Rdn. 3025).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 20/03

    Prozesskostenhilfe für Unterhaltsverfahren: Vorläufige Bewilligung bei

    Dieser kann dadurch vermieden werden, dass entweder Prozesskostenhilfe von vornherein nur in dem Umfang bewilligt wird, der sich in einem durch die Auskunft ergebenden vernünftigen Rahmen hält (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 2 WF 128/99 und vom 08. August 1995 - 2 WF 99/95).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

    Dieser kann dadurch vermieden werden, dass entweder Prozesskostenhilfe von vornherein nur in dem Umfang bewilligt wird, der sich in einem durch die Auskunft ergebenden vernünftigen Rahmen hält (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 2 WF 128/99 und vom 08. August 1995 - 2 WF 99/95).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2001 - 3 WF 237/99

    PKH, Darlegungslast, Leistungsfähigkeit, Mindestunterhalt

    Ein Unterhaltbegehrendes minderjähriges Kind genügt jedenfalls seiner Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, wenn es darlegt, dass dieser erwerbstätig ist, jedenfalls gilt dies so lange, so lange die Unterhaltsforderung nicht das Existenzminimum oder jedenfalls 135 % des Regelbetrages (vgl. insoweit die Neufassung des § 1610 Abs. 5 BGB) übersteigt (vgl. hierzu auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 und OLG Karlsruhe MDR 2000, 1077).
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