Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.1999 - 6 UF 115/98   

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https://dejure.org/1999,4438
OLG Hamm, 08.02.1999 - 6 UF 115/98 (https://dejure.org/1999,4438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.1999 - 6 UF 115/98 (https://dejure.org/1999,4438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - 6 UF 115/98 (https://dejure.org/1999,4438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt trotz vorhandenen Einkommens durch Eintritt des Rentenbezugs; Berücksichtigungsfähigkeit eines erst nach einer Scheidung eingetretenen Wohnvorteils bei der Ermittlung der Höhe eines Unterhaltsanspruchs; Richtige Berechnungsmethode für ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1571 § 1578 § 1587
    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs unter geschiedenen Eheleuten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87

    Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1999 - 6 UF 115/98
    Ein angemessenes Ergebnis ist vielmehr dadurch zu erzielen, daß der Unterhaltsbedarf ohne die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs ermittelt und hierauf dann die aus dem Versorgungsausgleichs stammenden Renteneinkünfte des Berechtigten angerechnet werden (vgl. Wendl-Staudigl-Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., Rdn. 345, unter Berufung auf BGH NJW 88, 2101; vgl. ferner Kalthoener-Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rdn. 539).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1999 - 6 UF 115/98
    Zwar träfe die Ansicht des Klägers dann zu, wenn nur die Beklagte Rentenempfängerin und der Kläger noch erwerbstätig wäre (vgl. BGH NJW 87, 1555).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1999 - 6 UF 115/98
    Entgegen der erstinstanzlich vom Familiengericht zunächst vertretenen Auffassung kann der Vergleich vom 25.01.1994 ohne weiteres auch rückwirkend abgeändert werden (vgl. BGH NJW 90, 3274).
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung ; Anwartschaft ; Berechnung;

    Deshalb sind nicht nur nachehezeitliche Rechtsänderungen, die sich auf die Höhe der ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaften auswirken, sondern sogar nach Ende der Ehezeit eingetretene tatsächliche Veränderungen, die rückwirkend betrachtet einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben, bereits im Erstverfahren zu berücksichtigen (vgl. z. B. BGH FamRZ 1988, 1148, 1150; 1989, 42; 1989, 492, 494; 2000, 25, 26).
  • OLG Schleswig, 28.11.2000 - 8 UF 169/99

    Unterhalt zwischen Rentenbeziehern - Bedarfsermittlung - volles Renteneinkommen -

    Zum rechnerisch gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man das Renteneinkommen in ihrer durch den Versorgungsausgleich ermäßigten bzw. gestiegenen Höhe in eine Differenzmethode einbezieht (OLG Hamm FamRZ 2000, 25, 26; Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 4 Rdnr. 345).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.1998 - 3 UF 129/98   

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https://dejure.org/1998,7659
OLG Frankfurt, 02.12.1998 - 3 UF 129/98 (https://dejure.org/1998,7659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.1998 - 3 UF 129/98 (https://dejure.org/1998,7659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 3 UF 129/98 (https://dejure.org/1998,7659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06

    Unterhaltsanspruch: Bewerbung um eine weitere Teilzeitbeschäftigung ausreichend;

    Auch ein Pflichtiger, der eine sichere Teilzeitbeschäftigung hat, muss sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.04.2003 - 4 WF 31/03 -, veröffentlicht bei juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25; a.A. OLG Schleswig OLGR 2007, 325 für den Fall eines innegehaltenen krisensicheren Teilzeitarbeitsplatzes).
  • OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03

    Unterhaltspflicht (gesteigerte) - Ausnutzung der Arbeitskraft

    Das bedeutet, dass es auch einem Unterhaltsschuldner, der eine sichere Teilzeitbeschäftigungsstelle oder mehrere solcher Stellen hat, obliegt, sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zu bemühen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25).
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