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LG Fulda, 06.09.1999 - 5 T 301/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung des Kindesnamen durch die Eheschließung der Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 13.07.1999 - 6 III 19/99
- LG Fulda, 06.09.1999 - 5 T 301/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 689
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97
Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu …
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- BGH, 14.01.2004 - XII ZB 30/02
Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Rückgängigmachung einer Einbenennung
diesen Fällen bleibt daher nur die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung nach den Vorschriften des Namensänderungsgesetzes (vgl. LG Fulda FamRZ 2000, 689). - OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
Namensänderung eines einbenannten Kindes
Eine restriktive Auslegung des § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 BGB, die im Falle einer Einbenennung gem. § 1618 S. 1 BGB gleichwohl den Individualnamen des allein sorgeberechtigten Elternteils als maßgebend ansieht, hält der Senat für ausgeschlossen (ebenso LG Fulda FamRZ 2000, 689;… Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1618 Rdn. 27;… Wagenitz, a.a.O., S. 1552;… Erman-Michalke, BGB, 10. Auflage, § 1618 Rdnr. 13; Kraus StAZ 2000, 309).