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   OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01   

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https://dejure.org/2001,4052
OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01 (https://dejure.org/2001,4052)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.05.2001 - 6 W 127/01 (https://dejure.org/2001,4052)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 6 W 127/01 (https://dejure.org/2001,4052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1836 b; BGB § 1835a; ZPO § 323; FGG § 18 Abs. 2
    Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuervergütung; Aufwendungspauschalierung; Abänderungsbegehren; Pauschalvergütungsbeschluss; Rechtskraftwirkung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Abänderung, Aufwendungsersatzpauschalierung

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 4 T 201/00
  • OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 158
  • FamRZ 2001, 1234
  • FamRZ 2001, 1243
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Jena, 03.05.2001 - 6 W 127/01
    Das folgt für Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse jeglicher Art daraus, dass sie in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1055).

    Für Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse jeglicher Art, also auch für den vorliegenden Pauschalvergütungsbeschluss folgt das im Übrigen schon daraus, dass sie nach allgemeiner Auffassung, der der Senat folgt, in materieller Rechtskraft erwachsen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1055; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 56 g Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes ist rechtswidrig (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).

    d) Schließlich ist auch die von der Rechtspflegerin vorgenommene und vom Landgericht gebilligte Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes rechtswidrig (vgl. Senat FG-Prax 2001, 158).

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Der Senat nimmt das vorliegende Verfahren erneut zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung pauschalen Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer wie sie auch hier durch die Instanzgerichte erfolgte, rechtswidrig ist (vgl. Senat FGPrax 2001, 158).
  • OLG Jena, 29.03.2005 - 9 W 3/05

    Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung

    Soweit sich das Landgericht diesem Grundsatz zwar (entgegen seiner ausdrücklich bekundeten Überzeugung) formal unterwirft, gleichwohl aber aus Praktikabilitätsgründen bereits de lege lata unabhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der einzelnen Betreuung für die Festsetzung pauschaler Stundensätze plädiert, so ist ein solcher Ansatz zumindest mit der geltenden Gesetzeslage nicht vereinbar (vgl. Senat Beschl. vom 03.05.2001 FGPrax 2001, 158, 159; Beschl. vom 11.03.2002 OLG-NL 2002, 189, 190); ein pauschalierter Abrechnungsmodus kommt erst de lege ferenda in Betracht (vgl. hierzu den im Juni 2003 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht", S. 118 ff., und den hiernach initiierten, derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf eines 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes).
  • LG Koblenz, 17.08.2004 - 2 T 390/04
    Auf den amtsgerichtlichen Beschluss kann nämlich § 323 ZPO entsprechend zur Anwendung gebracht werden (vgl. OLG Jena, FamRZ 2001, 1243), so dass nachträgliche Veränderungen mit ihrem Eintritt Berücksichtigung finden können, ohne dass der ursprüngliche Beschluss befristet werden müsste.
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