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   BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00   

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https://dejure.org/2000,4393
BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,4393)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.2000 - 1Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,4393)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 2000 - 1Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,4393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Testierfähigkeit des Erblassers; Testamentserrichtung; Erblasser; Zeitangabe im Testament; Alleinerbe

  • Judicialis

    BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2247
    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 65 VI 3009/97
  • LG München I - 16 T 15397/99
  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    § 2247 Abs. 5 BGB ist entsprechend anzuwenden (BayObLGZ FamRZ 1994, 593/594; Palandt/Edenhofer aaO Rn. 21).

    Das Landgericht hat hierzu den Sachverhalt in dem erforderlichen Umfang (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593) ermittelt.

    Es hat im gebotenen Rahmen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 f.) Ermittlungen über die Testierfähigkeit der Erblasserin am 9.7.1995 angestellt, indem es die von den Beteiligten angebotenen Zeugen einvernommen und das Sachverständigengutachten eines Facharztes für Psychiatrie eingeholt hat.

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet und ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    Weiterer Aufklärungsbedarf (vgl. zum Umfang BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243) hat nicht bestanden.
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit obliegt nur den Gerichten der Tatsacheninstanz (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    Die Tatsachenfeststellung und die ihr zugrundeliegende Beweiswürdigung sind im Rahmen der § 27 Satz 2 FGG, § 550 ZPO nur darauf zu überprüfen, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und feststehende Erfahrungssätze oder gegen die Denkgesetze verstoßen hat, auch ob es die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt hat (allg. M.; z.B. BayObLGZ 1999, 1/4; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    Die Zeitangabe im Testament hat nach herrschender Meinung, der der Senat sich anschließt, die Bedeutung eines Zeugnisses des Erblassers über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung; enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG FamRZ 1991, 237; FamRZ 1992, 724; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2247 Rn. 17).
  • BayObLG, 28.05.1991 - BReg. 1 Z 3/91

    Folgen der Unrichtigkeit eines Erbscheins; Vermutung der Richtigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00
    Die Zeitangabe im Testament hat nach herrschender Meinung, der der Senat sich anschließt, die Bedeutung eines Zeugnisses des Erblassers über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung; enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG FamRZ 1991, 237; FamRZ 1992, 724; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2247 Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 24.02.2020 - 2 W 60/19

    Erbscheinerteilungsverfahren - Feststellungslast für die Testierfähigkeit des

    Die vom Beteiligten zu 3. angeführte Rechtsprechung, der zufolge die eigenhändigen Zeit- und Ortsangaben des Erblassers bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Richtigkeit für sich haben (OLG München, ZEV 2010, 50), ist keine andere Wertung zu entnehmen, da der Beweis des "Gegenteils' einer Zeitangabe einerseits denklogisch nicht möglich ist und andererseits die Entscheidung auch auf eine weitere Entscheidung des BayObLG Bezug nimmt (ZEV 2001, 399), die wiederum die oben genannte gefestigte Rechtsprechung fortführt.
  • OLG München, 28.07.2009 - 31 Wx 28/09

    Testamentserrichtung: Richtigkeitsvermutung für die eigenhändige Zeit- und

    Die eigenhändigen Zeit- und Ortsangaben des Erblassers haben bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Richtigkeit für sich (BayObLG FamRZ 2001, 1329; 1991, 237; Staudinger/Baumann BGB Bearbeitungsstand 2003 § 2247 Rn. 112; Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2247 Rn. 30; zu weitgehend MünchKommBGB/Hagena 4. Aufl. § 2247 Rn. 40, der auch maschinenschriftliche und gestempelte Angaben genügen lassen will).
  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Weder für den im Testament angegebenen von der Unterschrift der Erblasserin gedeckten Zeitraum der Testamentserrichtung "September 92", für dessen Richtigkeit eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1329), noch für einen anderen Zeitpunkt liegen substantiierte Anhaltspunkte für Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin vor.
  • OLG Hamburg, 18.08.2015 - 2 U 21/13

    Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten: Beweislastverteilung bei behaupteter

    Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 - nach juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329 f).
  • AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 56 VI 1123/21

    Zur tatsächliche Vermutung für den Errichtungszeitpunkt eines Testaments bei

    Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330, vgl. auch Weidlich, in: Grüneberg, BGB, 81. Auflage 2022, § 2247, Rdn. 13 m.w.N.).

    Enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1Z BR 078/04 -, Rn. 14 m.w.N. juris; BayObLG FamRZ 2001, 1329/1330).

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