Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6531
OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01 (https://dejure.org/2002,6531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.2002 - 9 W 51/01 (https://dejure.org/2002,6531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 9 W 51/01 (https://dejure.org/2002,6531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung; Erteilung einer Vollstreckungsklausel ; Ausländischer Titel ; Studienunterhalt ; Zwangsvollstreckung; Unterhaltsbedürftigkeit ; Wertende Merkmale

  • Judicialis

    AVG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVG § 7
    Vollstreckbarkeit eines Schweizer Unterhaltsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01
    Wo indessen eine solche Konkretisierung am Verbot der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der ausländischen Entscheidung scheitert (§ 723 Abs. 1 ZPO; Art. 34 Abs. 3 EuGVÜ; Art. 12 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973), verlangt der deutsche ordre public die Versagung einer Anerkennung (BGHZ 122, 16, 19 m. w. N. ).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01
    Solche Umstände sind nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen, vielmehr müssen sie in ein Erkenntnisverfahren z.B. im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) eingebracht werden (BGH NJW 1990, 1419; KG NJW 1991, 644).
  • KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2002 - 9 W 51/01
    Solche Umstände sind nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen, vielmehr müssen sie in ein Erkenntnisverfahren z.B. im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) eingebracht werden (BGH NJW 1990, 1419; KG NJW 1991, 644).
  • KG, 01.09.2016 - 3 UF 88/16

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels: Vollstreckungs- und

    Wo indessen eine solche Konkretisierung am Verbot der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der ausländischen Entscheidung scheitert (Art. 34 Satz 3 LugÜ 1988; vgl. auch § 723 Abs. 1 ZPO; Art. 34 Abs. 3 EuGVÜ; Art. 12 HUnthVÜ), verlangt der deutsche ordre public (Art. 27 Nr. 1 LugÜ) die Versagung einer Anerkennung (BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - IX ZB 55/92 -, juris m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 9 W 51/01 -, juris).

    Nicht mehr von der Verpflichtung des Exequaturgerichts gedeckt, ausländischen Titeln durch Konkretisierung unbestimmter Leistungspflichten zu einer Wirksamkeit im Inland zu verhelfen, die dem Titel nach dem ausländischen Recht zukommt, ist indes die inhaltliche Ausfüllung von dem ausländischen Gericht offen gelassener Tatbestandsvoraussetzungen oder Bedingungen für die Auslösung oder den Fortbestand der Leistungspflicht des Schuldners (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 9 W 51/01 -, juris).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinausgehende Anspruchsberechtigung eines Kindes - allein diese steht hier in Frage, weil der Antragsteller nur Unterhaltsansprüche für den Zeitraum nach Erreichung seiner Volljährigkeit geltend macht - gegenüber seinem unterhaltspflichtigen Vater von einer Bedingung abhängig gemacht wird, deren Erfüllung sich nicht aus allgemein zugänglichen und sicher feststellbaren Umständen ergibt, sondern einer wertenden Betrachtung bedarf und unterschiedliche Auslegungsergebnisse ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 9 W 51/01 -, juris, mit zustimmender Anmerkung: Atteslander-Dürrenmatt, IPRax 2002, 508-510).

  • BGH, 07.04.2004 - XII ZB 51/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Auf Beschwerde der Schuldnerin hat das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 1420 (m. Anm. Atteslander-Dürrenmatt IPRax 2002, 508 ff.) abgedruckt ist, den angefochtenen Beschluß abgeändert und den Antrag des Gläubigers zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Eine Verurteilung zur Kaufpreiszahlung kann z. B. auch nicht unter Ausklammerung des entsprechenden Streits der Parteien mit dem Zusatz erfolgen, "sofern zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte", oder eine Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt nicht ergehen, sofern die Zahlung nur bei "ernsthaftem zielstrebigem Studium" zu erfolgen hat (vgl. zu letzterem OLG Karlsruhe OLGReport 2002, 200 = IPrax 2002, 527 für einen entsprechenden ausländischem Titel).
  • KG, 16.03.2022 - 3 UF 56/21

    Vollstreckbarerklärung eines von einem Gericht in Arizona/USA erlassenen

    Zwar entspricht die Bedingung des tatsächlichen Highschoolbesuchs für eine Verlängerung der Unterhaltsverpflichtung bis zum 19. Lebensjahr des Kindes nicht den Bestimmtheitsanforderungen, die das deutsche Recht an einen Vollstreckungstitel stellt (BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - XII ZB 50/06 -, BGHZ 182, 204 -218, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 9 W 51/01 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht