Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 25.04.2001

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   OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 2 UF 12/01   

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https://dejure.org/2001,3760
OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 2 UF 12/01 (https://dejure.org/2001,3760)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 UF 12/01 (https://dejure.org/2001,3760)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 UF 12/01 (https://dejure.org/2001,3760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrtkosten; Rechtsanwalt; Prozessanwalt; Beiordnung; Prozessgericht; Postulationsfähigkeit; Zulassung

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3, Abs. 4
    Fahrtkosten des nicht ortsansässigen Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 288/00
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 2 UF 12/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 500
  • FamRZ 2002, 107
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Solche besonderen Umstände können etwa dann vorliegen, wenn die Partei schreibungewandt ist und ihr auch eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Sitz des Prozeßgerichts nicht zugemutet werden kann (OLG Naumburg FamRZ 2003, 107; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107).

    Gleiches ist der Fall, wenn der Partei eine schriftliche Information wegen des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Sache nicht zuzumuten ist und eine mündliche Information unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde (OLG Brandenburg FamRZ 2002, 107 und FamRZ 2001, 1533).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Da der Rechtsanwalt diesen Gesichtspunkt schon beim Antrag auf seine Beiordnung zu bedenken hat und nicht davon ausgegangen werden kann, dass er einen solchen Antrag in Kenntnis der unweigerlichen Ablehnung seiner Beiordnung stellt, kann dem Antrag das entsprechende stillschweigende Einverständnis zu einer Einschränkung, die § 121 Abs. 3 ZPO Rechnung trägt, entnommen werden, ohne dass es einer Nachfrage und der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses bedürfte (so auch KG NJW-RR 2005, 924 m.w.N.; OLG Hamm MDR 2001, 832; a.A. OLG Bremen NJW-RR 2001, 1229; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 500).

    Denn eine ihre Belange vernünftig und kostenbewusst wahrnehmende Partei darf für das zur Verfolgung ihrer Interessen notwendige persönliche Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt den für sie einfacheren und nahe liegenden Weg wählen und einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten beauftragen (BGH NJW 2003, 898, 901; OLG Hamm NJOZ 2005, 767, 769; für eine Lösung über die eingeschränkte Beiordnung mit zusätzlicher Anordnung der Erstattung von Fahrtkosten: OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 500).

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05

    Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt

    Solche besonderen Umstände können etwa dann vorliegen, wenn die Partei schreibungewandt ist und ihr auch eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts nicht zugemutet werden kann (OLG Naumburg FamRZ 2003, 107; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107).

    Gleiches ist der Fall, wenn der Partei eine schriftliche Information wegen des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Sache nicht zuzumuten ist und eine mündliche Information unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde (OLG Brandenburg FamRZ 2002, 107 und FamRZ 2001, 1533).

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2007 - 5 W 18/07

    Beiordnung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts tätigen Rechtsanwalts zu den

    Solche besonderen Umstände können etwa dann vorliegen, wenn die Partei schreibungewandt ist und ihr auch eine Informationsreise zu ihrem Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2003, 107; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 107).

    Gleiches ist der Fall, wenn der Partei eine schriftliche Information wegen des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Sache nicht zuzumuten ist und eine mündliche Information unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 107 und FamRZ 2001, 1533).

  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, auswärtigen

    Desweiteren ist ein nicht zugelassener Rechtsanwalt beizuordnen, wenn hierdurch die Beiordnung eines Verkehrsanwalts vermieden wird, die voraussichtlich nicht wesentlich geringere Kosten verursacht hätte wie die Reisekosten des nicht zugelassen Rechtsanwalts (BGH NJW 2004, 2749 = FamRZ 2004, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2006 - 2 WF 68/06

    Prozesskostenhilfe: Uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

    Entgegen der Auffassung des Familiengerichts in seinem Beschluss über die Nichtabhilfe vom 21. März 2006 kann die eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts nur mit dessen - ausdrücklich erteilten - Einverständnis erfolgen; erteilt er dieses nicht, so ist seine Beiordnung - grundsätzlich - abzulehnen (Senat FamRZ 2002, 107).
  • LAG Hamm, 18.11.2005 - 18 Ta 269/05

    Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

    Besondere Umstände im Sinne des § 121 Abs. 4 ZPO können darin liegen, dass die hilfsbedürftige Partei wegen Gebrechen, Schreibungewandtheit, Rechtsunerfahrenheit oder Schwierigkeit des Streitstoffes den Prozessbevollmächtigten nicht sachgemäß schriftlich und wegen der Unzumutbarkeit einer Reise auch nicht persönlich informieren kann (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.1985 - 1 Ta 218/85 - LAGE, ZPO, § 121 Nr. 2; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.06.2001 - 2 UF 12/01 - NJW-RR 2002, 500).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 9 WF 314/04

    Einschränkung des Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung durch Beiordnung des

    Eine die Erstattungsansprüche des Anwalts - etwa die Auslagen nach § 126 BRAGO bzw. nun § 46 RVG betreffend - einschränkende Beiordnung ist ohne seine Zustimmung aber gesetzeswidrig, weil das Gericht nicht berechtigt ist, über fremde Rechte zu disponieren (vgl. OLG Braunschweig AnwBl. 1983, 570; OLG Koblenz MDR 2002, 175; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 819; OLG Hamm FamRZ 1995, 748; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 547 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2003 - 8 WF 103/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    Andere verwerfen die Annahme eines derartigen Verzichts (zB OLG Bremen NJW-RR 2001, 1229; OLG Koblenz MDR 2002, 175 = JurBüro 2002, 84) und halten die Anwaltsreisekosten regelmäßig für vergütungsfähig, wenn eine ausdrückliche Beschränkung der Bewilligung auf die Bedingungen eines örtlichen Anwalts fehlt (zB OLG München MDR 2002, 543 = RPfl 2002, 159 = FamRZ 2002, 1505; OLG Oldenburg OLGRep 2000, 145; OLG Rostock FamRZ 2002, 510; OLG Schleswig OLGRep 2002, 55 = RPfl 2002, 85); andere bejahen die Vergütungsfähigkeit - trotz ausdrücklicher Beschränkung - bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts (zB OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107 = NJW-RR 2002, 500).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 WF 149/01

    Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend

    Da sich der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat, kann dahinstehen, ob eine solche eingeschränkte Beiordnung auch ohne Zustimmung des Rechtsanwalts erfolgen kann (so OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 106 m.w.N.) oder ob es der Zustimmung stets bedarf (so OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 107; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 13, jeweils m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 276 f. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • OLG Naumburg, 13.09.2010 - 2 W 31/10

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines ausländischen Rechtsanwalts als

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6287
OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00 (https://dejure.org/2001,6287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2001 - 15 WF 110/00 (https://dejure.org/2001,6287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2001 - 15 WF 110/00 (https://dejure.org/2001,6287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidung; PKH; Versorgungsausgleich; Korrespondenzanwalt; Bedürftigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. IV; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 4 § 91
    Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Ehescheidungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98

    Beiordnung; Verkehrsanwalt; PKH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Vielmehr haben auch in Ehescheidungsverfahren die allgemeinen Grundsätze zu gelten, die in sonstigen Verfahren anzuwenden sind (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 304 f; Mümmler, MünchKomm/Wax, ZPO, § 121 Rdnr. 37; Mümmler.
  • OLG Brandenburg, 09.09.1997 - 10 WF 87/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Bamberg, 08.01.1990 - 7 WF 140/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Hamm, 20.12.1983 - 23 W 502/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Die Kosten einer Informationsreise zum (Haupt-) Bevollmächtigten wären mithin nicht notwendig und erstattungsfähig i.S.v. § 91 ZPO (vgl. OLG Hamm MDR 85, 59).
  • KG, 16.05.1981 - 16 WF 1294/81

    Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Hamm, 23.01.1986 - 1 WF 4/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 10 WF 80/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00
    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 2 WF 269/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Anwalts in einer einfach

    a) Nach einer Meinung ist in einfach gelagerten Scheidungssachen die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht erforderlich (Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rdnr. 583; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 107; OLG Karlsruhe OLG Report 1999, 72; OLG Zweibrücken Jur Büro 1984, 133).
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