Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,812
BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03 (https://dejure.org/2003,812)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2003 - XII ZB 91/03 (https://dejure.org/2003,812)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 (https://dejure.org/2003,812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerde auf Wiederherstellung der aufgehobenen Prozesskostenhilfebewilligung; Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch Berufungsgericht; Nichtstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde auch bei greifbar gesetzeswidriger Entscheidung im ...

  • Judicialis

    ZPO § 574

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 574
    Kein außerordentliches Rechtsmittel gegen greifbar gesetzeswidrige Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3136
  • NJW 2003, 3137
  • MDR 2003, 1432
  • FamRZ 2003, 1550
  • VersR 2004, 491
  • WM 2004, 599
  • BB 2003, 2314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
    Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn es sich gegen eine greifbar gesetzeswidrige Entscheidung im Prozeßkostenhilfeverfahren richtet, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen ist (Ergänzung zu BGHZ 150, 133).

    Denn nach der Neuregelung des Beschwerderechts ist ein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluß vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - ZIP 2002, 959 f. = BGHZ 150, 133 m. zust. Anm. Prütting EWiR 2002, 835 f.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Beschluß vom 7. März 2002 befaßt (ZIP 2003, 1102, 1103) und dabei Bedenken gegen diese Rechtsprechung nicht erkennen lassen, sondern lediglich ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung bisher für zulässig erachteten außerordentlichen Rechtsbehelfe den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen (aaO S. 1109 unter C IV 2 b).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Damit schließt sich der Senat der nahezu einhellig vertretenen Auffassung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 995) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2003, 1550) an (Feskorn in Zöller, ZPO, 33. Aufl. zu § 57 FamFG, Rn. 2; Löhning/Heiß in Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl., zu § 57 Rn. 2; Dürbeck in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. , zu § 57 Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 3.3.2016, 1 B 17/16 - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Dies gilt selbst dann, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig ist, insbesondere ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt (BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133; Beschl. v. 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, BB 2003, 2314).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Vielmehr ist seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß diese Kriterien die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen können (BGHZ 150, 133; Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137; BGH Beschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03 - NJW 2004, 292).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Ob ausnahmsweise ein Rechtsbehelf gegeben ist, beispielsweise wenn in Extremfällen eine mißbräuchliche gerichtliche Aufforderung gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO als Rechtsschutzverweigerung gewertet werden könnte (vgl. Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze, Begründung zur Änderung des § 305 Abs. 3, abgedruckt in: ZVI 2003, Beilage 1 zu Heft 4, S. 3, 18), kann hier dahingestellt bleiben, weil ein solcher Rechtsbehelf nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz jedenfalls nicht als außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof gegeben wäre (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 z.V.b.).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung

    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

    b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a).
  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    Obwohl § 321a ZPO nur den Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs betrifft, hat der Bundesgerichtshof daraus den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, welche eine Anfechtung mit der außerordentlichren Beschwerde ausschließt (BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 = BGHZ 150, 133; BGH vom 23.7.2003 - XII ZB 91/03 = NJW 2003, 3137; BFH vom 9.2.2005 - X B 178/04; BFH vom 24.2.2005 - X B 136/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03

    Zulässigkeit der Gehörsrüge

    Der Zulässigkeit der Gehörsrüge steht auch nicht die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2002, 775 und 2003, 3137) entgegen, nach der der früher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte außerordentliche Rechtsbehelf gegen letztinstanzliche Entscheidungen, die unter einer so genannten greifbaren Gesetzeswidrigkeit leiden, nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes nicht mehr zulässig sei.

    Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (NJW 2003, 3137) hält vielmehr eine Gegenvorstellung an das Gericht, das letztinstanzlich entschieden hat, ausdrücklich für zulässig.

  • OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06

    Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der

    Offen kann bleiben, ob ein außerordentliches Rechtsmittel zulässig ist (ablehnend mittlerweile BGH FamRZ 2003, 1550).

    Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.

  • BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20

    Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde gegen Entscheidungen über einen Antrag

    a) Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz kann der Bundesgerichtshof ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden und ist eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137, 3138 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 20. April 2004 - X ZB 39/03, NJW-RR 2004, 1654, 1655 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, juris Rn. 1; jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2022 - VI ZB 57/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • OLG Schleswig, 22.09.2004 - 9 U 79/03

    Zulässige Berufung neben Urteilsergänzung bei unterbliebener Aufnahme eines

  • OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
  • BGH, 13.03.2006 - II ZA 15/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23

    Völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch ist unzulässig!

  • BGH, 21.10.2022 - V ZA 14/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BGH, 26.07.2006 - XII ZA 28/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04

    Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit

  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 7/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 2 WF 35/06

    Gegenvorstellung: Zweiwochenfrist für die Einlegung der Gegenvorstellung

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZB 83/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 8/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 6/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03

    Rechtsmittel gegen Berufungsurteil: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen

  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 277/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZB 275/04

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels Einlegung durch einen beim

  • BGH, 24.09.2003 - VI ZA 12/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • OLG Nürnberg, 28.07.2023 - 11 UF 543/23

    Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Billigung einer Zwischenvereinbarung über den

  • BGH, 18.03.2021 - VI ZB 11/21

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 26.08.2020 - VI ZB 48/20

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04

    Betreuervergütung: Keine außerordentliche Beschwerde

  • OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04

    Richterablehnungsverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZB 5/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht