Rechtsprechung
BGH, 05.05.2004 - XII ZR 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 323; BGB § 1578
Scheidungsunterhalt: Einkommensermittlung, wenn Alleingesellschafter-Geschäftsführer seine Geschäftsführerbezüge selbst herabgesetzt hat - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Urteils über nachehelichen Unterhalt; Ermittlung des unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen Einkommens; Voraussetzungen einer Urteilsabänderung hinsichtlich Beweislage und Darlegungslast; Bewertung einer sozio-ökonomischen Lebensgemeinschaft bei der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 323; BGB § 1578
Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der Herabsetzung der Bezüge des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH wegen rückläufiger Betriebsergebnisse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Einkünfte eines unterhaltspflichtigen Geschäftsführers
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachehelicher Ehegattenunterhalt eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers: Herabsetzung wegen Absinkens seiner Einkünfte infolge rückläufiger Geschäftsergebnisse?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bezüge herabgesetzt - Unterhalt runter?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Abänderungsklage - Geständniswirkung und Umkehr der Beweislast
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1155
- FamRZ 2004, 1179
- DB 2004, 1550
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses
Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 15/03
Als Folge des gerichtlichen Geständnisses in 1. Instanz, das auch in der Berufungsinstanz seine Wirksamkeit behält (§§ 288, 535 ZPO), ist jedoch von dem eingeräumten Einkommen im Zeitpunkt des Geständnisses auszugehen und der Beklagte für eine neuerliche Einkommensreduzierung beweispflichtig (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97 - NJW-RR 1999, 1113). - BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch …
Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 15/03
Sollte das Berufungsgericht erneut zu einem konkreten Vorteil aus der sozio-ökonomischen Lebensgemeinschaft der Klägerin mit dem Zeugen R. gelangen, wird es zu beachten haben, daß dieser nach der Rechtsprechung des Senats nicht im Wege der Anrechnungsmethode, sondern der Differenzmethode zu berücksichtigen ist (vgl. insoweit Senatsurteil vom 5. September 2001 - XII ZR 336/99 - FamRZ 2001, 1693). - BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 15/03
Insoweit verweist der Senat auf die Urteile vom 5. Mai 2004 in den Verfahren XII ZR 132/02 und XII ZR 10/03 (jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Die streitige Frage, ob er daneben gewinnabhängige Tantiemen oder sonstige Gesellschaftergewinne erzielt hat, musste das Gericht offen lassen, weil der Beklagte bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung die Jahresabschlüsse für die Zeit ab 2003 nicht vorgelegt hatte (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 15/03 - FamRZ 2004, 1179, 1180). - OLG Saarbrücken, 14.11.2019 - 6 UF 78/19
Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt - neben dem Abzug der …
Bei darlehensfinanzierten Betriebsmitteln kommt zudem - neben dem Abzug der Darlehenszinsen und der Abschreibung für Abnutzung - grundsätzlich kein Abzug der Darlehenstilgungsleistungen in Betracht, soweit die Abschreibungen dem Wertverzehr der Gegenstände Rechnung tragen und - wie Tilgungen - gewinnmindernd wirken (vgl. BGH FamRZ 2004, 1179; Urteil des 9. Zivilsenats vom 29. März 2006 - 9 UF 5/05 -, FamRZ 2005, 1756;… Wendl/Spieker, a.a.O., § 1, Rz. 359). - OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05 Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (st. Rspr., vgl. BGH FamRZ 2004, 1179 ; 2003, 848; 2001, 1364; 2000, 1499, 1998, 99; 1994, 1100, 1101 jew.m.w.N.).
Somit ist zunächst von dem von dem Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 26.10.2000 (4 UF 51/00 ) zugrunde gelegten Einkommen des Beklagten von 6 000,- DM = 3 067, 75 EUR auszugehen, und der Beklagte ist für eine behauptete Einkommensreduzierung beweispflichtig (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97 - NJW-RR 1999, 1113 [BGH 14.04.1999 - IV ZR 289/97] ; BGH FamRZ 2004, 1179 ff. ).
- OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten …
Dann aber kommt ein Abzug der Darlehenstilgungen nicht in Betracht (…Wendl/Kemper, a.a.O., § 1, Rz. 256 b; vgl. auch BGH FamRZ 2004, 1179). - OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 10 UF 166/06
Einkommensermittlung bei Selbstständigen (hier: geschäftsführender …
Solche Einkommensreduzierungen sind grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn sie mit einem entsprechenden Gewinnrückgang der GmbH korrespondieren (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2004, 1179 ff). - OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 9 UF 77/07
Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Grundlagen, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren, und für die Veränderung dieser Verhältnisse trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 2004, 1179, 1180; Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 815, 816; OLG Hamm FuR 2004, 365, 366).