Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3592
OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02 (https://dejure.org/2003,3592)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.04.2003 - 5 UF 216/02 (https://dejure.org/2003,3592)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. April 2003 - 5 UF 216/02 (https://dejure.org/2003,3592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Regelung von Umfang und Ausübung des Umgangsrechts; Anforderung an die Entscheidung des Familiengerichts ; Angaben über Zeit, Ort und Häufigkeit des Umgangs ; Umstände der Abholung des Kindes ; Anordnung eines betreuten Umgangs

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 3; ; BGB § 1684 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1683 Abs. 3, 4
    Regelung des Umgangsrechts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontakt von Kind und Eltern muß genau geregelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 53 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den betreuten Umgang (Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Rn. 32 zu § 1684), insbesondere darf das Gericht die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, da dieser keine eigene Entscheidungskompetenz vom Gesetz zugewiesen erhalten hat (OLG Zweibrücken KindPrax 2003, 108; Weisbrodt, KindPrax 2000, 9 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1684, Rz. 43).
  • OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04

    Rechtliche Beratung der Mitglieder eines Vereins durch einen Beistand im Rahmen

    Er stellt einem großen Kreis von interessierten Vätern seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Sorge- und Umgangsverfahren zur Verfügung, sammelt einschlägige gerichtliche Entscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe], FamRZ 2004, 54 [OLG Rostock], FamRZ 2003, 54 [Kammergericht], FamRZ 2003, 1955 [Amtsgericht Potsdam], FamRZ 2001, 1619 [Kammergericht]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3422
OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03 (https://dejure.org/2003,3422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2003 - 16 WF 50/03 (https://dejure.org/2003,3422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 16 WF 50/03 (https://dejure.org/2003,3422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Untätigkeitsbeschwerde; Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes bei der Gewährung von Umgang mit dem Kind während des Scheidungsprozesses; Vorliegen eines sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden Verfahrensstillstandes; Empfehlung der ...

  • archive.org

    Umgangsrecht; Untätigkeitsbeschwerde

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03
    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03
    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03
    Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 53 ; OLG Dresden, FamRZ 2000, S. 1422 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, S. 1290 f.; Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 567 Rn. 21; Reichhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 567 Rn. 10).

    Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur schließlich auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 53 ; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, S. 1290 f.; Gummer, aaO, Rn. 21 a).

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch

    Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2004 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).

    In der beispielhaften Aufzählung der Möglichkeiten zur materiellen Prozessförderung erschöpft sich die Möglichkeit des Beschwerdegerichts (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003, - 16 WF 50/03).

  • LAG Sachsen, 14.03.2008 - 4 Ta 347/07

    Untätigkeitsbeschwerde bei ausstehender Rechtswegentscheidung

    Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2003 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).

    In der beispielhaften Aufzählung der Möglichkeiten zur materiellen Prozessförderung erschöpft sich die Möglichkeit des Beschwerdegerichts (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003, - 16 WF 50/03).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Zwar ist der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 567ff. ZPO stattfindet, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (grundlegend zu Art. 13 EMRK: EGMR, Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland, NJW 2006, 2389; BVerfG, FamRZ 2001, 783; NJW-RR 2002, 424; NJW 2005, 1105, 1106; aus der jüngeren Rspr. der Obergerichte: KG, NJW-RR 2008, 598; OLG München, FamRZ 2008, 704; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1723; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 53, 54; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 967 u. 1296; ebenso: Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn 21 mwN; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 567 Rn 10; aA.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 769; KG, MDR 1998, 64, 65; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn 14).
  • OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07

    Behandlung einer Beschwerde wegen Untätigkeit eines Landgerichts im

    Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfG NJW 2005, 1105/1106; OLG Köln FGPrax 2007, 194; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53 [OLG Karlsruhe 24.07.2003 - 16 WF 50/03]/54; OLG Dresden FamRZ 2000, 1422 f. [OLG Dresden 16.02.2000 - 10 WF 711/99]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f. [OLG Saarbrücken 16.02.1999 - 6 WF 4/99]; Zöller/Gummer ZPO, 26. Aufl. § 567 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 567 Rn. 10; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 8; a. A. Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 11 der den von einer Untätigkeit nachteilig Betroffenen regelmäßig auf Gegenvorstellungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde verweisen will sowie in Ausnahmefällen einer grob willkürlichen, verfahrensrechtlich unter keinem Gesichtspunkt vertretbaren Untätigkeit nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zieht).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Denn eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde kann lediglich die Anweisung zur Folge haben, dem Verfahren in angemessener Frist Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290).
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