Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bestehen einer Unterhaltsbedürftigkeit auf Grund krankheitsbedingter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit; Unterhaltsrechtliche Billigung der Übernahme von Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch einen zuvor erwerbstätigen Ehegatten; Begründung von Leistungsfähigkeit ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Unterhaltsbedürftigkeit auf Grund krankheitsbedingter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit; Unterhaltsrechtliche Billigung der Übernahme von Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch einen zuvor erwerbstätigen Ehegatten; Begründung von Leistungsfähigkeit ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1572; BGB § 1581
Hausmannrechtsprechung: Zur unterhaltsrechtlichen Billigung eines zwischen den Lebenspartnern vorgenommenen Rollentausches sowie zu der Frage, wann ein evtl. Nebenverdienst für Unterhaltszwecke - nicht für Eigenbedarf - zur Verfügung steht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn der Unterhaltspflichtige den Haushalt führt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hausmann muss seiner Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen - Pflicht zur Nebentätigkeit entfällt, wenn sich so höchstens der eigene Bedarf decken lässt
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt - Hausmann-Rechtsprechung bei Zuammenleben mit neuem Lebenspartner
Verfahrensgang
- AG Bersenbrück, 24.06.2004 - AG: 17 F 319/03
- OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1668 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 516
- FamRZ 2005, 1179
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01
Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Eine solche wäre nur dann gegeben, wenn ein zusätzlicher Verdienst für Unterhaltszwecke zur Verfügung steht und nicht vorrangig zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt würde (BGH FamRZ 2004, 24).Die Höhe des eigenen Bedarfs bemisst sich nach einem fiktiv in Geld zu veranschlagenden Anspruch auf Familienunterhalt, der sich wiederum nach den gleichen Grundsätzen bestimmt, wie sie für einen geschiedenen Ehegatten gelten (BGH FamRZ 2004, 24, Kalthoener/Büttner/Niepmann Rn. 659).
- BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98
Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Soweit es die häuslichen Verhältnisse zulassen, besteht die Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit (st. Rspr. BGH FamRZ 1980, 43; FamRZ 1996, 796; zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft BGH FamRZ 2001, 614). - BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78
Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Soweit es die häuslichen Verhältnisse zulassen, besteht die Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit (st. Rspr. BGH FamRZ 1980, 43; FamRZ 1996, 796; zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft BGH FamRZ 2001, 614).
- BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95
"Hausmann" muß Unterhalt zahlen
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Soweit es die häuslichen Verhältnisse zulassen, besteht die Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit (st. Rspr. BGH FamRZ 1980, 43; FamRZ 1996, 796; zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft BGH FamRZ 2001, 614). - BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80
Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Diese Verpflichtung ist nicht von vornherein auf Ansprüche von Kindern aus einer früheren Beziehung beschränkt, sondern beruht auf dem Gleichrang aller Ansprüche (BGH FamRZ 1982, 590). - OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten wegen Krankheit bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Ob sie auch bei einem mit der Kinderbetreuung konkurrierenden Anspruch aus § 1572 BGB durchgreift (so OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1079), kann jedoch offen bleiben.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Befristung eines Unterhaltsanspruchs geschiedener Eheleute; Bedeutung der Dauer der Ehe für die Begrenzung des Unterhalts; Auswirkungen des Fehlens von Kindern aus der Ehe und des Fehlens von ehebedingten Einbußen in der beruflichen Entwicklung; Berücksichtigung einer ...
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 21.05.2004 - 3 F 145/03
- OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1179
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99
Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Die neue Beziehung hat sich nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben der Antragstellerin im Termin vom 19.10.2004 (vgl. Protokoll AS II 89) noch nicht in einem Maß verdichtet, dass sie als eine eheersetzende Lebensgemeinschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Verflechtung der Lebensverhältnisse (sog. sozio-ökonomische Lebensgemeinschaft) angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH FamRZ 2002, 23, 25 m.w.N.). - BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Der für die Voraussetzungen der Billigkeitsklausel darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegner (vgl. zur Beweislast BGH FamRZ 1991, 670) hat auch im Berufungsverfahren keine Umstände vorzutragen vermocht, wonach das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit zur Unzumutbarkeit der derzeitigen Fortdauer seiner Unterhaltsbelastung führt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569; 1997, 671). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Der für die Voraussetzungen der Billigkeitsklausel darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegner (vgl. zur Beweislast BGH FamRZ 1991, 670) hat auch im Berufungsverfahren keine Umstände vorzutragen vermocht, wonach das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit zur Unzumutbarkeit der derzeitigen Fortdauer seiner Unterhaltsbelastung führt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569; 1997, 671).
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
In Anbetracht der Dauer der Ehe sowie der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit ist im vorliegenden Fall eine Begrenzung des Unterhalts seit Entstehen des nachehelichen Unterhaltsanspruchs mit Rechtskraft der Scheidung (BGH FamRZ 1981, 242) auf die Dauer von rd. - BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
4 1/4 Jahren gerechtfertigt (vgl. zur Bemessung dieser Frist BGH FamRZ 1986, 886; OLG Hamm FamRZ 2000, 33: Bei 10jähriger kinderloser Ehe Befristung auf vier Jahre). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80
Bestimmung des Endes der Ehedauer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
a) Die Ehe der Parteien dauerte von der Eheschließung (17.05.1991) bis zur Zustellung des Scheidungsantrags (02.04.2003) knapp 12 Jahre (vgl. zur Bemessung der Ehedauer BGH FamRZ 1981, 140). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 1/90
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Der für die Voraussetzungen der Billigkeitsklausel darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegner (vgl. zur Beweislast BGH FamRZ 1991, 670) hat auch im Berufungsverfahren keine Umstände vorzutragen vermocht, wonach das Erscheinungsbild dieser Verbindung in der Öffentlichkeit zur Unzumutbarkeit der derzeitigen Fortdauer seiner Unterhaltsbelastung führt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569; 1997, 671). - BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89
Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Damit nähert sich die Ehedauer zwar dem Grenzbereich, in dem grundsätzlich die Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium durchschlagendes Gewicht erhält (BGH FamRZ 1990, 857), eine Befristung ist aber auch bei dieser Zeitspanne grundsätzlich möglich (vgl. z.B. OLG Köln, FamRZ 1993, 565: Begrenzung bei einer Ehedauer von 12 Jahren und 7 Monaten). - OLG Köln, 12.10.1994 - 27 UF 86/94
Zwischenurteil über den Grund; Anspruch der Höhe und dem Grund nach; Enger …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Die Verflechtung der Lebensverhältnisse (vgl. zu diesem Kriterium bei über 15jähriger Ehedauer OLG Köln FamRZ 1995, 1365) hat somit noch kein Ausmaß erreicht, das einer Befristung des Unterhaltsanspruchs entgegenstünde, zumal es hier lediglich um Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB geht, bei dem eine zeitliche Unterhaltsbegrenzung eher in Betracht kommt (vgl. auch Grandel, FF 2004, 237 ff. m.w.N.). - OLG Köln, 24.09.1992 - 10 UF 106/92
Zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Damit nähert sich die Ehedauer zwar dem Grenzbereich, in dem grundsätzlich die Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium durchschlagendes Gewicht erhält (BGH FamRZ 1990, 857), eine Befristung ist aber auch bei dieser Zeitspanne grundsätzlich möglich (vgl. z.B. OLG Köln, FamRZ 1993, 565: Begrenzung bei einer Ehedauer von 12 Jahren und 7 Monaten). - LG Rottweil, 07.05.1999 - 1 S 211/98
- OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 18 UF 10/09
Versorgungsausgleich: Ausgleich angleichungsdynamischer und …
Die obergerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum haben sich dem Bundesgerichtshof in seiner ursprünglichen Hervorhebung der Ehedauer als Abwägungskriterium angeschlossen (siehe z. B. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1179 ; OLG Bamberg FamRZ 1998, 25 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 1439 ; Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl. 2004, 6. - OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05
Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs
Je weniger eine wirtschaftliche Verflechtung beider Ehepartner und das schützenswerte Bedürfnis eines Ehepartners nach Absicherung durch den Unterhalt festzustellen ist, desto weniger kommt der Ehedauer Gewicht zu (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1177, 1179 = FuR 2005, 332, 334; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1179; Viefhues ZFE 2004, 262, 264).