Rechtsprechung
BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 724 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit entweder des Prozessgerichts oder des den Vollstreckungsbescheid erlassenden Mahngerichts für die Erteilung der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids ; Sachliche und instanzielle Zuständigkeit für die Erteilung einer zweiten ...
- zvi-online.de
ZPO § 724 Abs. 2
Zuständigkeit des Prozessgerichts für Erteilung zweiter vollstreckbarer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids bei anhängigem Einspruch - Judicialis
ZPO § 724 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 724 Abs. 2
Zuständigkeit für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides nach Abgabe an das Prozessgericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für zweite vollstreckbare Ausfertigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 28.12.2005 - 45 C 2432/03
- OLG Hamm, 28.02.2006 - 32 Sbd 2/06
- BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1575
- MDR 2007, 364
- FamRZ 2006, 1371
- Rpfleger 2006, 611
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87
Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …
Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Das Mahnverfahren ist ein dem Streitverfahren vorgelagertes Verfahren zur vereinfachten Erlangung eines Titels; es ist kein gesonderter Rechtszug (BGHZ 103, 20, 26; BGH, Beschl. v. 11.04.1991 - I ARZ 136/91, NJW 1991, 2084). - BGH, 11.04.1991 - I ARZ 136/91
Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen …
Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Das Mahnverfahren ist ein dem Streitverfahren vorgelagertes Verfahren zur vereinfachten Erlangung eines Titels; es ist kein gesonderter Rechtszug (BGHZ 103, 20, 26; BGH, Beschl. v. 11.04.1991 - I ARZ 136/91, NJW 1991, 2084). - OLG Stuttgart, 24.06.2004 - 7 AR 4/04
Zuständigkeit für Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung eines …
Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Damit würde es von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Juni 2004 (OLGR Stuttgart 2005, 23 f.) abweichen, wonach für die Erteilung der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids nicht das Prozessgericht, sondern das Mahngericht zuständig ist, welches den Vollstreckungsbescheid erlassen hat. - BGH, 08.10.1997 - X ARZ 1104/97
Erlaß des Vollstreckungsbescheids nach Abgabe des Mahnverfahrens an das …
Auszug aus BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Wird Widerspruch eingelegt und der Rechtsstreit an das Prozessgericht abgegeben, so ist dieses grundsätzlich für das weitere Verfahren, etwa auch für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zuständig (Sen.Beschl. v. 08.10.1997 - X ARZ 1104/97, MDR 1998, 304).
- OLG Hamm, 16.07.2012 - 32 Sa 30/12
Örtliche Zuständigkeit; Vollstreckungsklausel; Vollstreckungsbescheid
Wird dagegen Widerspruch oder Einspruch eingelegt und der Rechtsstreit an das Prozessgericht abgegeben, so ist dieses grundsätzlich für das weitere Verfahren, etwa auch für den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zuständig (BGH NJW 1998, 235; NJW-RR 2006, 1575, 1576, Tz. 6).Nichts anderes gilt zur Überzeugung des Senats für die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1575, 1576, Tz. 6 für den insoweit vergleichbaren Fall der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids).
Hierfür sprechen insbesondere Zweckmäßigkeitsgründe, da nur bei dem Gericht, bei dem sich die Akten befinden, ohne großen Aufwand die notwendigen rechtlichen Prüfungen vorgenommen werden können (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1575, 1576, Tz. 6).
Für die Zuständigkeit ist es entgegen der im Vorlageschluss des Landgerichts I 1. vom 02.03.2012 geäußerten Rechtsauffassung zudem unerheblich, ob der Rechtsstreit im Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung noch anhängig oder bereits erledigt ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1575).
- OLG Hamm, 24.02.2016 - 32 Sa 5/16
Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Vollstreckungsbescheid; weitere …
Nach einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist nach ganz überwiegend vertretener Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gem. § 724 Abs. 2 ZPO das Prozessgericht, i.e. das Gericht, an das das Verfahren abgegeben worden ist, und nicht das für das Mahnverfahren zuständige Gericht dafür zuständig, eine (weitere) vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids zu erteilen (z.B. BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - X ARZ 85/06, NJW-RR 2006, 1575, 1576, beck-online;… Greger in Zöller, a.a.O., § 796 ZPO Rn. 1;… Hoffmann in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 19. Edition Stand 01.12.2015, § 796 ZPO Rn. 1;… Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 796 ZPO Rn. 2, beck-online, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 16.08.2016 - X ZR 37/16
Nachweis der Unzuständigkeit des Urkundsbeamten für die Erteilung einer …
Hierfür sprechen Zweckmäßigkeitsgründe, da nur bei dem Gericht, bei dem sich die Akten befinden, ohne großen Aufwand geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - X ARZ 85/06, NJW-RR 2006, 1575 Rn. 6). - OLG Stuttgart, 12.07.2011 - 8 AR 9/11
Kompetenzkonflikt: Bestimmendes Gericht bei vorangegangenem Mahnverfahren; "mit …
Gericht des ersten Rechtszugs ist nach der Abgabe allein das Prozessgericht (BGH; Beschluss vom 13. Juni 2006, Az. X ARZ 85/06).
Rechtsprechung
BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erfüllung der Fürsorgepflicht durch eine erstinstanzliche Zivilkammer im Rahmen der Weiterleitung von Anträgen auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Nicht bewirkte Weiterleitung eines Schriftsatzes von einem Landgericht zu einem ...
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Weiterleitung von Schriftsätzen innerhalb der Justiz - Judicialis
ZPO § 233 D
- rechtsportal.de
ZPO § 233
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 15.04.2005 - 5 O 222/03
- OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 10 U 100/05
- BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3499
- MDR 2007, 44
- FamRZ 2006, 1371 (Ls.)
- AnwBl 2006, 767
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05
Geht der Schriftsatz so rechtzeitig ein, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (Sen.Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 f. m.w.Nachw.;… Sen.Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908). - BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines …
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05
Geht der Schriftsatz so rechtzeitig ein, dass eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (Sen.Beschl. v. 6. Juni 2005 - II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373 f. m.w.Nachw.; Sen.Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908).
- BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Für ein bereits vorher mit der Sache befasstes Gericht entspricht das Unterbleiben einer Weiterleitung, obwohl bis zum Fristablauf noch eine Spanne von fünf Arbeitstagen zur Verfügung stand, nicht mehr einem ordentlichen Geschäftsgang (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, NJW 2006, 3499). - BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …
Diese kann es z.B. gebieten, einen versehentlich bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schriftsatz zeitnah an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499). - BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung gefolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00 - NJW-RR 2000, 1730, 1731;… Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - VI ZB 29/02 - juris Rn. 8; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373; vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499 Rn. 5).
- BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Insoweit unterscheidet sich der Fall von der mit der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 (II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499). - BGH, 28.06.2007 - V ZB 187/06
Einreichung eines für das Rechtsmittelgericht bestimmten fristgebundenen …
Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfGE 93, 99, 115; BGH, Beschl. v. 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998, IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170, 1171; Beschl. v. 27. Juli 2000, III ZB 28/00, NJW-RR 2000, 1730, 1731; Beschl. v. 6. Juni 2005, II ZB 9/04, NJW-RR 2005, 1373; Beschl. v. 3. Juli 2006, II ZB 24/05, NJW 2006, 3499). - OLG Hamm, 14.02.2023 - 15 VA 12/22
Antrag nach § 23 EGGVG als statthafter Rechtsbehelf gegen den die Akteneinsicht …
Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173; BGH, Beschluss vom 3.07.2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499; BGH, Beschluss vom 12.06.2013 - XII ZB 394/12 - MDR 2013, 994).Es entspricht dem ordentlichen Geschäftsgang, dass ein bei einem bereits vorher mit der Sache befassten, aber unzuständigen Gericht eingereichter Schriftsatz innerhalb von fünf Arbeitstagen beim zuständigen Gericht eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 3.07.2006, a. a. O.).
- BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04
Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung
Wiedereinsetzung ist insbesondere auch dann zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. August 2004 X B 71/03, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3499: Weiterleitung innerhalb von fünf Arbeitstagen). - BGH, 26.03.2007 - II ZB 14/06
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Unterfrankierung einer …
Danach ist etwa Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn ein unrichtig adressierter Schriftsatz so frühzeitig zur Post gegeben wurde, dass mit seinem rechtzeitigen Eingang gerechnet werden konnte (…BAG, Urt. v. 16. Dezember 1971 - 5 AZR 384/71, NJW 1972, 735), oder wenn ein versehentlich an das Eingangsgericht gerichteter Schriftsatz bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang ohne weiteres fristgerecht an das Berufungsgericht hätte weitergeleitet werden können (Sen.Beschl. v. 3. Juli 2006 - II ZB 24/05, BGH-Report 2006, 1317 f. m.w.Nachw.). - BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei …
Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (st. Rspr. seit BVerfGE 93, 99; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - VI ZB 15/05, AnwBl. 2006, 212;… BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12;… vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 Rn. 12; vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277; vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05, AnwBl. 2006, 767 jeweils mwN). - BGH, 04.04.2007 - III ZB 108/06
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender …
Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung gefolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00 - NJW-RR 2000, 1730, 1731;… Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - VI ZB 29/02 - juris Rn. 8; vom 6. Juni 2005 - II ZB 9/04 - NJW-RR 2005, 1373; vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499 Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 06.11.2009 - 17 U 125/06
Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der …
- LSG Baden-Württemberg, 04.08.2010 - L 2 SO 18/10
- FG Niedersachsen, 18.11.2022 - 3 K 175/22
Anwaltspostfach; beA; Finanzgericht; GmbH; Klageerhebung; …
- OLG Hamm, 05.01.2012 - 13 UF 256/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
- OLG Zweibrücken, 21.11.2008 - 4 U 186/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
- OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 16 U 168/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Hamm, 21.12.2009 - 17 U 169/09
Versäumung der Berufungsfrist wegen Einlegung bei einem unzuständigen Gericht
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 1 B 10.16
Berufung; falsche Adressierung; Einlegung beim Oberverwaltungsgericht; Abgabe an …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2014 - L 11 AS 362/13
- VG Köln, 07.03.2016 - 7 K 5618/15