Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5380
OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05 (https://dejure.org/2006,5380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2006 - 1 WF 231/05 (https://dejure.org/2006,5380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 1 WF 231/05 (https://dejure.org/2006,5380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 HaagÜbkG, Art 3a KiEntfÜbk Haag, Art 4 S 1 KiEntfÜbk Haag
    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung: Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts"

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" i. S. von Art. 12 Abs. 1 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ); Selbstständige Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts bei einem minderjährigen Kind; Vorliegen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sorgerecht - Rückführung eines Kindes nach dem HKiEntÜ

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 938
  • FamRZ 2006, 883
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Insoweit ist aber zusätzlich auf entsprechende Umstände und Tatsachen abzustellen, die anzeigen, dass der Aufenthalt an dem neuen Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und sich zum neuen Daseinsmittelpunkt entwickeln wird (vgl. BGH FamRZ 1981, 135, 136).

    Abzustellen ist insoweit, wie bereits erörtert und vom Bundesgerichtshof zutreffend festgestellt, auf die Umstände und Tatsachen, die anzeigen, ob der Aufenthalt an dem neuen Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und sich zum neuen Daseinsmittelpunkt entwickeln wird (vergl. BGH FamRZ 1981, 135, 136).

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Beim minderjährigen Kind ist zusätzlich zu beachten, dass dessen gewöhnlicher Aufenthalt sich nicht vom Aufenthalt oder Wohnsitz des Sorgeberechtigten ableitet, sondern selbständig zu ermitteln ist (vgl. dazu: BGH FamRZ 1997, 1070; st. Rspr.).

    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass entsprechend dem Schutzzweck des HKÜ beim minderjährigen Kind sich der gewöhnliche Aufenthalt nicht vom Aufenthalt oder Wohnsitz des Sorgeberechtigten ableitet, sondern selbständig zu ermitteln ist (ebenso: BGH FamRZ 1997, 1070 m.w.N.; OLG Hamm, FamRZ 1999, 948; Friedrich v. Friedrich, 983 F.2d 1396, 1401 , zitiert nach Ehrle, a.a.O., S. 12).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Auch wenn der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Abkommen also nicht definiert ist, ist der Begriff gleichwohl auf völkerrechtlicher Ebene autonom und einheitlich zu bestimmen, sodass sich ein unmittelbarer Rückgriff auf nationale Wertungen verbietet (so auch: Staudinger, IPrax 2000, 194, 197 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Insoweit kann im Anwendungsbereich des HKÜ nicht, jedenfalls nicht primär, auf die Regeln des autonomen nationalen Rechts zurückgegriffen werden (vgl. dazu aus der deutschen Rechtsprechung und Literatur: BGH, FamRZ 2002, 1182 f.; Staudinger-Pirrung, a.a.O., Vorbemerkung zu Art. 19 EGBGB Rdnr. 647; Palandt-Heldrich, a.a.O., Anhang zu Art. 24 EGBGB (IPR) Rdnr. 67).
  • OLG Hamm, 16.05.1991 - 4 UF 8/91

    Tatsächlicher Lebensmittelpunkt; Schwerpunkt der sozialen Bindungen; Gewöhnlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Ein weiterer für die Feststellung der sozialen Integration wesentlicher Gesichtspunkt sind die bei einem regelmäßigen Schulbesuch entstehenden schulischen Beziehungen bzw. bei kleineren Kindern die bei einem regelmäßigen Besuch eines Kindergartens entstehenden Beziehungen (vgl. OLG Hamm, NJW 1992, 636, 637; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1198, 1199).
  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass entsprechend dem Schutzzweck des HKÜ beim minderjährigen Kind sich der gewöhnliche Aufenthalt nicht vom Aufenthalt oder Wohnsitz des Sorgeberechtigten ableitet, sondern selbständig zu ermitteln ist (ebenso: BGH FamRZ 1997, 1070 m.w.N.; OLG Hamm, FamRZ 1999, 948; Friedrich v. Friedrich, 983 F.2d 1396, 1401 , zitiert nach Ehrle, a.a.O., S. 12).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 74/02

    Rückgabe eines entführten Kindes: Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Dieser Auffassung haben sich die Oberlandesgerichte und Amtsgerichte sowie die ganz überwiegende Literatur angeschlossen (vgl.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 955 f.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723, 724; AG Saarbrücken, FamRZ 2002, 45, 46; Staudinger/Kropholler, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1994, Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB, Rdnr. 128 - 139; Vomberg-Nehls, Rechtsfragen der internationalen Kindesentführung, München 2002, S. 6; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. 2003, § 606 Rdnr. 20; Palandt-Heldrich, Kommentar zum BGB, 65. Aufl. 2006, Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr. 10 und 67).
  • OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 121/03

    Anforderungen an die Ausübung des (Mit-)Sorgerechts im Sinne der HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Dieser Auffassung haben sich die Oberlandesgerichte und Amtsgerichte sowie die ganz überwiegende Literatur angeschlossen (vgl.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 955 f.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723, 724; AG Saarbrücken, FamRZ 2002, 45, 46; Staudinger/Kropholler, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1994, Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB, Rdnr. 128 - 139; Vomberg-Nehls, Rechtsfragen der internationalen Kindesentführung, München 2002, S. 6; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. 2003, § 606 Rdnr. 20; Palandt-Heldrich, Kommentar zum BGB, 65. Aufl. 2006, Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr. 10 und 67).
  • OLG Hamm, 29.04.1988 - 5 UF 57/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Ein weiterer für die Feststellung der sozialen Integration wesentlicher Gesichtspunkt sind die bei einem regelmäßigen Schulbesuch entstehenden schulischen Beziehungen bzw. bei kleineren Kindern die bei einem regelmäßigen Besuch eines Kindergartens entstehenden Beziehungen (vgl. OLG Hamm, NJW 1992, 636, 637; OLG Hamm, FamRZ 1988, 1198, 1199).
  • AG Saarbrücken, 28.03.2001 - 40 F 130/01

    Anordnung der Herausgabe eines Kindes zum Zwecke der Zurückführung nach dem Hager

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
    Dieser Auffassung haben sich die Oberlandesgerichte und Amtsgerichte sowie die ganz überwiegende Literatur angeschlossen (vgl.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 955 f.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723, 724; AG Saarbrücken, FamRZ 2002, 45, 46; Staudinger/Kropholler, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1994, Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB, Rdnr. 128 - 139; Vomberg-Nehls, Rechtsfragen der internationalen Kindesentführung, München 2002, S. 6; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. 2003, § 606 Rdnr. 20; Palandt-Heldrich, Kommentar zum BGB, 65. Aufl. 2006, Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr. 10 und 67).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Zentrales Anliegen des HKiEntÜ ist es, Kinder davor zu schützen, dass sie aus ihrem gewöhnlichen Lebensraum herausgerissen werden und Schäden durch die rechtswidrige Entwurzelung erleiden (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 884 unter Hinweis auf den Erläuternden Bericht zum HKiEntÜ).

    Aus Sicht des Kindes, dessen Schutz das HKiEntÜ bezweckt, stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger es sich an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 884).

    Sprachkenntnisse haben zwar einen erheblichen Einfluss auf die Fähigkeit, Beziehungen zur Umwelt zu entwickeln (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 885).

  • KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17

    Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen

    Aus Sicht des Kindes stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger es sich an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 1 WF 231/05 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 1 UF 56/09

    Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne von Artikel 3 HKÜ

    Maßgeblich für die Verdichtung des tatsächlichen zum gewöhnlichen Aufenthalt ist insoweit die Dauer des Aufenthalts sowie Umfang und Intensität der sozialen (familiären, freundschaftlichen, beruflichen und schulischen) Beziehungen am Aufenthaltsort (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, FamRZ 2006, 883, 884 m.w.Nachw.).

    Für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes sind daneben der Umfang der Kenntnisse der Sprache am Ort des Aufenthalts sowie die bei einem regelmäßigen Kindergarten- bzw. Schulbesuch entstehenden sozialen Beziehungen von besonderer Bedeutung (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, FamRZ 2006, 883, 885 m.w.Nachw.).

    Zentraler Schutzzweck des Übereinkommens ist es, Kinder davor zu schützen, dass sie aus ihrem gewöhnlichen Lebensraum, insbesondere ihrer gewohnten sozialen Umgebung herausgerissen werden und durch eine rechtswidrige Entwurzelung Schäden erleiden; zugleich soll gewährleistet werden, dass eine Sorgerechtsentscheidung in dem Staat ermöglicht wird, in welchem die Entwurzelung erfolgte, da die dortigen Gerichte wegen ihrer Sachnähe am besten in der Lage sind, sich von den sozialen Verhältnisse des Kindes ein Bild zu machen (vgl. nur Oberlandesgericht Frankfurt am Main, FamRZ 2006, 883, 884 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 11 UF 117/12

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Er sei durch eine gewisse Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes und das Vorhandensein solcher Beziehungen zur Umwelt gekennzeichnet, die die Annahme einer sozialen Integration der Person an ihrem Aufenthaltsort rechtfertigten (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 938).

    Wie grundsätzlich beim Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA, vgl. Staudinger/Pirrung, EGBGB/IPR 2009, HKÜ, Rz. D 34; OLG München, Beschluss vom 30.6. 2005 - 4 UF 233/05, IPRspr 2005 Nr. 198, S 544), bei den Haager Unterhaltsübereinkommen und in Anlehnung an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in Art. 8 Abs. 1 der Brüssel IIa-VO (Verordnung EG Nr. 2201/2003) ist darunter im Sinne eines international einheitlichen Verständnisses des HKÜ der tatsächliche Mittelpunkt der Lebensführung, der Daseinsschwerpunkt des Kindes zu verstehen (Staudinger/Kropholler [2003] Vorbem 139 ff zu Art. 19 EGBGB; eingehend OLG Frankfurt 15.2. 2006 - 1 WF 231/05, IPRspr 2006 Nr. 81, S 151 ff = FamRZ 2006, 883; OLG Nürnberg 17.7. 2007 - 7 UF 681/07 -, FamRZ 2007, 1588, BGH, XII ZB 156/95, Beschluss vom 18.06.1997-iuris-).

  • OLG Stuttgart, 08.04.2024 - 15 WF 16/24

    Umgangsrecht: Polnisches Gericht für unzuständig erklärt

    Im Hinblick auf das Zeitkriterium stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger sich das Kind an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt FamRZ 2006, 883, 884).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

    Für die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883) kommt es hierauf wegen des durch Art. 4 Satz 1 HKiEntÜ festgelegten Zeitpunkts nicht an.
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10

    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist auf völkerrechtlicher Ebene autonom und einheitlich zu bestimmen, so dass sich ein unmittelbarer Rückgriff auf nationale Wertungen verbietet (eingehend OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2017 - 1 UF 64/17

    Voraussetzungen für Rückgabeanordnung nach Art. 12 Abs. 1 HKÜhier:

    Der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des HKÜ richtet sich nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Kindes, also nach dem Ort, an dem das Kind sozial integriert ist und - bei kleineren Kindern - dem Umfang und der Intensität der Beziehungen der Kinder zu ihren Familienangehörigen (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2006, 883; siehe auch EuGH, FamRZ 2009, 843, 845).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2012 - 17 UF 35/12

    Internationale Kindesentführung: Voraussetzungen des widerrechtlichen

    Aus Sicht des Kindes stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger es sich an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 884).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11

    Sorgerecht: Internationale Zuständigkeit für ein Sorgerechtsverfahren bei

    Aus Sicht des Kindes stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger es sich an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 884).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2008 - 17 UF 234/08

    Internationale Kindesentführung: Ablehnung der Rückgabe bei Einwand des nicht

  • OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 15 UF 8/20

    Internationale Zuständigkeit sowie Anwendbarkeit deutschen Rechts in einem

  • OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12

    Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach

  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 1 UF 177/18

    Voraussetzungen einer Rückführungsanordnung nach Art. 12, 3 HKÜ

  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 11 UF 135/08

    Anspruch einer Kindsmutter auf Herausgabe der gemeinsamen Kinder zum Zwecke der

  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 17 UF 274/16

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung des anderen Elternteils mit der

  • OLG Köln, 30.10.2017 - 21 UF 97/17

    Begriff des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes i.S. von Art. 12 HKÜ

  • AG Hamm, 13.10.2011 - 3 F 212/11
  • AG Hamm, 04.05.2012 - 3 F 131/12

    Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

  • AG Hamm, 28.03.2014 - 3 F 37/14

    Gewöhnlicher Aufenthalt

  • AG Stuttgart, 20.01.2017 - 27 F 2525/16

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Frankreich nach

  • AG Stuttgart, 24.02.2016 - 27 F 103/16

    Internationale Kindesentführung: Widerrechtliches Zurückhalten; Ausschluss der

  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht