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   OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06   

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OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06 (https://dejure.org/2007,5557)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.07.2007 - 15 UF 236/06 (https://dejure.org/2007,5557)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 15 UF 236/06 (https://dejure.org/2007,5557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 1; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2
    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus einer neuen Verbindung hervorgegangener Kinder; Zulässigkeit der Anschlussberufung in Unterhaltssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)

    Weniger nachehelicher Unterhalt wegen Kindern aus einer neuen Beziehung nach Scheidung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1821
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Bei hier zugrunde zu legender Veranlagung nach Steuerklasse I (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823; BGH FamRZ 2005, 1817, 1819) und je einem halben Kinderfeibetrag für alle vier Kinder (vgl. BGH NJW 2007, 1969, 1972 Rn 36 f.) ergibt sich ohne Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung ein Nettoeinkommen von monatlich rund 4.552 EUR.

    Vielmehr ist die fiktive Erstattung einzustellen, die sich bei getrennter Veranlagung nach der Grundtabelle unter Berücksichtigung der (einfachen) Freibeträge nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG von derzeit jeweils 2.904 EUR für alle vier Kinder ergeben hätte (vgl. BGH NJW 2007, 1969, 1972 Rn 36 f.).

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Weil sich die Lebensstellung der Kinder gemäß § 1610 Abs. 1 BGB aus derjenigen des Beklagten ableitet, ist der Unterhalt einzustellen, der sich nach den oben festgestellten tatsächlichen (vgl. Urteil des BGH vom 23. Mai 2007 zu XII ZR 245/04, Rn 28 der Entscheidungsgründe) Einkünften von monatlich 3.817 EUR aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

    Bei getrennter Veranlagung nach der Grundtabelle wäre das auf Seite 2 des Bescheides nach Abzug geleisteter Unterhaltszahlungen von 8.666 EUR (vgl. Urteil des BGH vom 23. Mai 2007 zu XII ZR 245/04, Rn 24 der Entscheidungsgründe) errechnete Einkommen von 77.026 EUR um den Verlustausgleich auf Grund negativer Einnahmen der jetzigen Ehefrau von 5.301 EUR auf 82.327 EUR zu erhöhen.

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Diese Erwerbseinkünfte hätten die gemäß § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB für den Unterhaltsbedarf der Klägerin maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien nur dann nicht geprägt, wenn sie auf einer erst nach Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung, mithin seit dem 8. August 2000 eingetretenen unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung, d.h. auf einem nachehelichen Karrieresprung (vgl. zuletzt BGH NJW 2007, 1961 ) und nicht auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen würden.

    An einem Karrieresprung im vorbezeichneten Sinn fehlt es, wenn der Einkommenssteigerung eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit so hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Parteien ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise schon darauf einstellen konnten (vgl. BGH NJW 2007, 1961, 1963 Rn 22; 2006, 1654, 1656 Rn 26; 1794, 1796 f. Rn 26).

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    An einem Karrieresprung im vorbezeichneten Sinn fehlt es, wenn der Einkommenssteigerung eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit so hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Parteien ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise schon darauf einstellen konnten (vgl. BGH NJW 2007, 1961, 1963 Rn 22; 2006, 1654, 1656 Rn 26; 1794, 1796 f. Rn 26).

    Damit lässt sich die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2006 (vgl. BGH NJW 2006, 1654, 1657 Rn 27) zu entnehmende Auffassung, das Hinzutreten weiterer vorrangiger oder gleichrangiger Unterhaltsberechtigter nach Rechtskraft der Ehescheidung müsse sich unter dem Gesichtspunkt wandelbarer Lebensverhältnisse bereits auf den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten auswirken, zur Überzeugung des Senats nicht in Einklang bringen.

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    b) Zum anderen kommt eine Befristung nach Maßgabe der dazu vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH NJW 2006, 2401, 2403; 2007, 839, 841 f. Rn 33 ff.; 1961, 1967 Rn 57 ff.) derzeit nicht in Betracht.
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03

    Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    b) Zum anderen kommt eine Befristung nach Maßgabe der dazu vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH NJW 2006, 2401, 2403; 2007, 839, 841 f. Rn 33 ff.; 1961, 1967 Rn 57 ff.) derzeit nicht in Betracht.
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Diese Auffassung findet auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2005 (vgl. BGH FamRZ 2005, 1538 ) keine Stütze; dort geht es (betreffend § 524 Abs. 2 ZPO a.F.) allein um die im vorliegenden Zusammenhang nicht relevante Frage, ob eine zulässig eingelegte Anschlussberufung nach Ablauf der Anschließungsfrist erweitert werden kann - was (nur) für den Fall bejaht wird, dass die Erweiterung durch die fristgerecht eingereichte Begründung der Anschlussberufung gedeckt ist.
  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO , wobei die Kosten der Anschlussberufung wegen deren Unzulässigkeit im Wege der Kostenquotelung (vgl. BGH FamRZ 2007, 631 ) der Klägerin aufzuerlegen waren.
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02

    Klage auf nachehelichen Unterhalt: Zulässigkeit der Anschlussberufung nach Ablauf

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Aus dem Gesetzentwurf (BT.-Drs. 15/3482, 18) ergibt sich ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nur die Berücksichtigung nachträglich eingetretener Änderungen nach Maßgabe von § 323 ZPO und nicht die unbefristete Geltendmachung eines anderen - höheren oder niedrigeren - Leistungsanspruchs auf der Grundlage des bereits vom Erstgericht beurteilten Sachverhalts im Blick hatte (ebenso Musielak/Ball, ZPO , 5. Aufl., Rn 11; offenbar auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO , 26. Aufl., Rn 10 unter Hinweis auf Born NJW 2005, 3038; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO , 28. Aufl., Rn 10, jeweils zu § 524 ZPO ; siehe bereits zur alten Gesetzesfassung OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1048 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Das folgt bereits daraus, dass die über den Wortlaut von § 233 ZPO hinausgehende, entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften auf die Versäumung der Anschließungsfrist die Gewährung rechtlichen Gehörs ermöglichen soll (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 215 m.w.N.) und diese bereits durch Einräumung einer Schriftsatzfrist analog § 283 ZPO im Verhandlungstermin erfolgt ist.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 62/07

    Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs eines nachehelich adoptierten Kindes und

  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02

    Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

  • OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06

    Streit um nachehelichen Unterhalt; Beeinflussung der Unterhaltspflicht durch eine

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 1821 veröffentlicht ist, hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, weil der Klägerin ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zustehe, der den vom Amtsgericht ausgeurteilten rückständigen und laufenden Unterhalt jedenfalls erreiche.
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Die Beförderung eines Assistenzarztes zum Oberarzt oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als niedergelassener Facharzt können nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge in der beruflichen Entwicklung eines Arztes entsprechen (vgl. BGH FamRZ 1988, 145, 146. Senatsurteil FamRZ 2007, 1821 ff.).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08

    Familiensache: Frist für die Anschlussberufung bei Unterhaltsanspruch; Ausgleich

    Dieser Gesichtspunkt greift jedoch nur dann, wenn diese Umstände vor Ablauf der in § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO bestimmten Frist nicht geltend gemacht werden konnten, d.h. erst nach Ablauf dieser Frist eingetreten sind (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999; OLG Celle FamRZ 2007, 1821).
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