Weitere Entscheidung unten: LG Magdeburg, 11.09.2007

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   OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08   

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OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08 (https://dejure.org/2008,2118)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2008 - 5 U 27/08 (https://dejure.org/2008,2118)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2008 - 5 U 27/08 (https://dejure.org/2008,2118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2205, 2041, 185
    Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlass-Bankkonto nur bei evidentem Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Bank für Veruntreuungen der Verfügungen eines Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung der Bank bei Veruntreuung durch Testamentsvollstrecker

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Veruntreuungen des Testamentvollstreckers führen nicht zu Schadensersatzanspruch gegen die kontoführende Bank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 965
  • ZIP 2008, 1228
  • MDR 2008, 1113
  • FamRZ 2008, 1660
  • WM 2008, 1301
  • WM 2008, 1302
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Voraussetzung einer Unwirksamkeit wäre jedoch, dass auf Seiten der Beklagten massive, evidente Verdachtsmomente bestanden hätten (BGH WM 1982, 548, 549; BGH WM 1994, 1204, 1206; Heinrichs in Palandt, BGB , 67. Aufl., § 167 Rndr. 14).
  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 289/78

    LKW I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Damit fehlt es an der erforderlichen unmittelbaren Einwirkung auf bestehende Rechte der Klägerinnen in Form einer Übertragung, Belastung oder sonstigen inhaltlichen Änderung (vgl. BGHZ 75, 221, 226; Frensch in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB , § 185 Rndr. 2).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Deshalb konnten Rechtshandlungen, die er gegenüber der Beklagten vornahm, nach den -auf die Betätigung eines Testamentsvollstreckers entsprechend anwendbaren (BGH NJW-RR 1989, 642 )- Regeln über den Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam sein.
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Vor diesem Hintergrund war es auch nicht geboten (vgl. BGH WM 1976, 474 f.; BGH WM 1984, 730, 731; BGH NJW 1987, 317, 318), die Klägerinnen zu warnen.
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 70/74

    Schadensersatzpflicht einer Bank bei schuldhafter Verletzung einer sich aus der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Vor diesem Hintergrund war es auch nicht geboten (vgl. BGH WM 1976, 474 f.; BGH WM 1984, 730, 731; BGH NJW 1987, 317, 318), die Klägerinnen zu warnen.
  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 26/67

    Verfügung über einen Gesellschaftsanteil durch den Treuhänder -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Ein derartiges deliktisches Verhalten der Beklagten wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Beklagte wegen der Dispositionen D...s über das Treuhandkonto 5....65 in Anspruch genommen werden kann, weil es sich dabei um ein -außerhalb des Anwendungsbereichs des § 2041 BGB liegendes- für D... geführtes Anderkonto handelte (BGH NJW 1968, 1471; LG Osnabrück WM 2007, 212, 213; Heinrichs in Palandt, BGB , 67. Aufl., § 164 Rndr. 14 a).
  • LG Osnabrück, 12.12.2006 - 18 O 732/05

    Ersatz der aus den Pflichtverletzungen eines Notars im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
    Ein derartiges deliktisches Verhalten der Beklagten wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Beklagte wegen der Dispositionen D...s über das Treuhandkonto 5....65 in Anspruch genommen werden kann, weil es sich dabei um ein -außerhalb des Anwendungsbereichs des § 2041 BGB liegendes- für D... geführtes Anderkonto handelte (BGH NJW 1968, 1471; LG Osnabrück WM 2007, 212, 213; Heinrichs in Palandt, BGB , 67. Aufl., § 164 Rndr. 14 a).
  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Ein evidenter, das heißt ein sich dem Kläger und Widerbeklagten aufgrund massiver Verdachtsmomente aufdrängender, Vollmachtsmissbrauch (vgl. OLG Koblenz ZEV 2008, 334, 335) der Zeugen K. und St. lässt sich aus den nur sporadischen Angaben solcher Anhaltspunkte nicht mit hinreichender Sicherheit herleiten.
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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 11.09.2007 - 3 T 410/07   

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https://dejure.org/2007,32271
LG Magdeburg, 11.09.2007 - 3 T 410/07 (https://dejure.org/2007,32271)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 11.09.2007 - 3 T 410/07 (https://dejure.org/2007,32271)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 11. September 2007 - 3 T 410/07 (https://dejure.org/2007,32271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von für die Vereinsbetreung notwendigen Kenntnissen durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule gem. § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Vormündergesetz und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausbildung zum Ökonom an einer Fachhochschule für Binnenhandel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhter Stundensatz für Ökonom mit Rechtskenntnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 17.04.2007 - 8 Wx 4/07
    Auszug aus LG Magdeburg, 11.09.2007 - 3 T 410/07
    Denn auch dann ist bei einer Gleichstellung wie vorliegend davon auszugehen, dass der betreffende Personenkreis auf Grund der erworbenen Kenntnisse des juristischen oder sonstigen "Handwerks" zur Einarbeitung in die gegenwärtige Rechts- und Wirtschaftsordnung in der Lage ist und nicht einem Laien gleichgestellt werden darf, der über keine besonderen Fachkenntnisse verfügt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.04.2007 zum Aktenzeichen 8 Wx 4/07).
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