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   VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08   

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VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08 (https://dejure.org/2008,5200)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.05.2008 - 13 S 136/08 (https://dejure.org/2008,5200)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 13 S 136/08 (https://dejure.org/2008,5200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Wahlrecht des Ausländers zwischen asylrechtlichem Statusverfahren und ausländerrechtlichem Aufenthaltserlaubnisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkürzung einer aus Familiennachzugsgründen erteilten Aufenthaltserlaubnis; Anerkennung als Asylberechtigter aufgrund der Verfolgung in Ägypten wegen Konversion zum christlichen Glauben; Geltendmachung eines spezifischen Asylgrundes i.S.d. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 31 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 13 Abs. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Ehegattennachzug, Ermessen, eigenständiges Aufenthaltsrecht, besondere Härte, Asylantrag, Konversion, Apostasie, Prüfungskompetenz, Ausländerbehörde, Bundesamt

  • Judicialis

    AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 31 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 72 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis; Aufenthaltsrecht Asylbewerber, Abschiebungsschutz Asylbewerber: Aufenthaltserlaubnis Verkürzung; Zielstaatsbezogene besondere Härte; Kein Wahlrecht bei der Geltendmachung materieller Asylgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1793 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 389
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Beruft sich ein Ausländer gegenüber der Verkürzung seiner aus Familiennachzugsgründen erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verteidigungsweise auf eine zielstaatsbezogene Härte im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, die materiell einen spezifischen Asylgrund im Sinn des § 60 Abs. 1 AufenthG darstellt (hier: Verfolgung in Ägypten wegen Konversion zum christlichen Glauben), so ist dies im asylrechtlichen Statusverfahren und nicht im ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnisverfahren geltend zu machen; ein "Wahlrecht" zwischen den Verfahren besteht insoweit nicht (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 -1 B 126/05 -, NVwZ 2006, 830).

    In der Entscheidung vom 3.3.2006 (1 B 126/05, NVwZ 2006, 830) hat das Bundesverwaltungsgericht zur materiellen Berufung auf Asylgründe in einem ausländerrechtlichen Duldungsverfahren entschieden, dass über die Prüfung solcher Schutzersuchen das besonders sachkundige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist und dass ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland nicht bestehe.

    Vor einer für den Kläger positiven Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, an das das materielle Schutzbegehren des Klägers weiterzuleiten gewesen wäre (siehe BVerwG, Beschluss vom 3.3.2006 a.a.O. Rn 7), kann es der Beklagten damit nicht als Ermessensfehler angerechnet werden, dass sie eine "besondere Härte" im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG wegen zielstaatsbezogener Schutzgründe versagt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 11 S 1066/05

    Zum Prüfprogramm und zu den Ermessenskriterien beim Widerruf einer asylbezogenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Aber auch sog. zielstaatsbezogene Gründe im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. AufenthG (zu dieser Unterscheidung s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2006 - 11 S 1066/05 -, LS in FamRZ 2006, 1534 und BVerwG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 C 12.99 -, BVerwGE 109, 305 f.) kann der Kläger gegenüber der angefochtenen Verfügung zu seinen Gunsten nicht geltend machen.

    Die konkret von dem Kläger in diesem Zusammenhang genannten Gründe - eine Gefährdung wegen seiner Konversion zum christlichen Glauben - sind nämlich als zielstaatsbezogene spezifisch asylrechtliche Abschiebeverbote dem asylrechtlichen Verfahren zugewiesen und dort geltend zu machen; die Ausländerbehörde darf damit im ausländerrechtlichen Verkürzungsverfahren nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG jedenfalls ohne positive asylrechtliche Entscheidung mit entsprechender Bindungswirkung nach § 42 AsylVfG nicht positiv von einer entsprechenden zielstaatsbezogenen Gefährdungssituation ausgehen, sondern hat diese bis dahin aus ihrem Prüfprogramm auszuklammern (s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2006 a.a.O. und vom 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -, juris).

    In dieser Sicht macht es keinen Unterschied, ob sich Sachfragen des § 60 Abs. 1 AufenthG im Rahmen eines Duldungsbegehrens oder im Zusammenhang mit einem Begehren auf Aufenthaltserlaubnis, etwa bei Prüfung einer besonderen Härte nach § 31 Abs. 2 AufenthG, stellen (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG verlangt mit anderen Worten eine einheitliche Entscheidung durch das Bundesamt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2.8.2007 - 10 C 13.07 -, juris; zur Zuständigkeitsverlagerung von der Ausländerbehörde auf das Bundesamt im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG siehe BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris).
  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG verlangt mit anderen Worten eine einheitliche Entscheidung durch das Bundesamt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2.8.2007 - 10 C 13.07 -, juris; zur Zuständigkeitsverlagerung von der Ausländerbehörde auf das Bundesamt im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG siehe BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Das Gericht geht davon aus, es sei gerade der Sinn des § 13 Abs. 1 AsylVfG, denjenigen Schutzsuchenden, der sich materiell auf Asylgründe beruft, zwingend auf das alle Schutzersuchen und Schutzformen erfassende (siehe BVerwG, Urteil vom 18.1.1994 - 9 C 48.92 -, BVerwG 95, 42) Asylverfahren zu verweisen und hiermit ausschließlich das besonders sachkundige Bundesamt zu befassen.
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Mit dieser - nach dem Wortlaut nicht unbedingt nur Statusprozesse betreffenden - Regelung hat der Gesetzgeber dem Bundesamt einen speziellen Prüfungsbereich zugewiesen; er hat damit den allgemeinen Grundsatz der zulässigen "Mitprüfung" von Vorfragen (vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123) zurückgestellt.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Aber auch sog. zielstaatsbezogene Gründe im Sinn des § 31 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. AufenthG (zu dieser Unterscheidung s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2006 - 11 S 1066/05 -, LS in FamRZ 2006, 1534 und BVerwG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 C 12.99 -, BVerwGE 109, 305 f.) kann der Kläger gegenüber der angefochtenen Verfügung zu seinen Gunsten nicht geltend machen.
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 06.30315

    Asylrecht (Iran); Qualifikationsrichtlinie; Flüchtlingsstatus;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Konversion ist gerade bei islamischen Ländern ein typischer Fluchtgrund (siehe dazu etwa Marx, a.a.O. § 10 Rn 354 f.; Bay. VGH, Urteil vom 23.10.2007 - 14 B 06.30315 -, AuAS 2008, 20), betreffend unmittelbare Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit, die auf der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten Religion beruhen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Die konkret von dem Kläger in diesem Zusammenhang genannten Gründe - eine Gefährdung wegen seiner Konversion zum christlichen Glauben - sind nämlich als zielstaatsbezogene spezifisch asylrechtliche Abschiebeverbote dem asylrechtlichen Verfahren zugewiesen und dort geltend zu machen; die Ausländerbehörde darf damit im ausländerrechtlichen Verkürzungsverfahren nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG jedenfalls ohne positive asylrechtliche Entscheidung mit entsprechender Bindungswirkung nach § 42 AsylVfG nicht positiv von einer entsprechenden zielstaatsbezogenen Gefährdungssituation ausgehen, sondern hat diese bis dahin aus ihrem Prüfprogramm auszuklammern (s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2006 a.a.O. und vom 6.4.2005 - 11 S 2779/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07

    Sofortvollzugsanordnung der nachträglichen Fristverkürzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 136/08
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auch ausgeführt, dass im Rahmen einer derartigen "Verkürzungsverfügung" zu prüfen ist, ob dem Betroffenen - u.U. zwischenzeitlich - ein eigenes Aufenthaltsrecht zusteht oder ob sonstige Gründe der Verkürzung entgegenstehen; im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind nämlich die privaten Interessen des Ausländers am Verbleib im Bundesgebiet mit dem öffentlichen Interesse an der Befristung seines weiteren Aufenthalts abzuwägen (siehe dazu Hailbronner, AuslR, Rn 30 zu § 7 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Vorgängervorschriften; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, ZAR 2008, 66; OVG Münster, Beschluss vom 21.2.2007 - 18 B 690/06 -, juris); der Senat teilt auch die im Berufungsverfahren nicht in Frage gestellte Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Kläger ein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigendes eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG wegen zu kurzer Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erworben hat.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259

    Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 18 B 690/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer eigenständigen Aufenthaltsgenehmigung im

  • VGH Bayern, 24.01.2005 - 24 ZB 04.2182
  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 11 UF 229/17

    Altersvorsorgeunterhalt: Dispositionsbefugnis des Unterhaltsgläubigers

    Im Bereich der sekundären Altersvorsorge hat der BGH als zulässige Anlageformen Tilgungsleistungen zur Hausfinanzierung (BGH FamRZ 2005, 1817; 2007, 793; 2012, 956), Riesterrentenverträge (BGH FamRZ 2008, 963), Direktversicherungen (BGH FamRZ 2008, 1793), Zusatzversorgungen, Bausparverträge und Lebensversicherungen (BGH FamRZ 2009, 1207), aber auch Sparvermögen oder ähnliche Kapitalanlagen (BGH FamRZ 2006, 1511; 2015, 1172) anerkannt, welche beispielsweise der Antragsteller in Form von Tagesgeldanlagen bei der und vergleichbaren Anlageformen im Umfang von 792.- EUR monatlich einkommensmindernd bei sich in Anspruch nimmt.
  • VG Stuttgart, 22.06.2009 - 11 K 2502/08

    Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG 2004; Prüfung vom Bundesamt für

    Dabei ist unerheblich, ob sich Sachfragen des § 60 Abs. 1 AufenthG im Rahmen eines Duldungsbegehrens oder im Zusammenhang mit einem Begehren auf Aufenthaltserlaubnis stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v 28.05.2008 - 13 S 136/08 - VBlBW 2008, 389).
  • VG Hannover, 31.05.2023 - 12 B 1786/23

    Fiktionswirkung; rechtmäßiger Aufenthalt; Ukraine; Ukrainekrieg; Ukrainischer

    Auf die verfahrensmäßige Einkleidung des materiell geltend gemachten Schutzbegehrens kommt es nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.5.2008 - 13 S 136/08 -, juris Rn. 25; zum Vorstehenden Nds. OVG, Beschl. v. 20.4.2015 - 13 LA 157/14 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2015 - 13 LA 157/14

    Ahndung kriminellen Unrechts; Bundesamt; Kindeswohl; Kleinkind; Passpflicht;

    Auf die verfahrensmäßige Einkleidung des materiell geltend gemachten Schutzbegehrens kommt es nicht an (vgl. VGH BW, Urt. v. 28.05.2008 - 13 S 136/08 -, juris, Rdnr. 25).
  • VG Freiburg, 24.02.2011 - 4 K 351/10

    Anforderungen an das Vorliegen eines materiellen Asylantrags

    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden ( so - weitgehend wörtlich - BVerwG, Beschluss vom 03.03.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., Beschlüsse vom 20.03.2008 - 2 A 33/08 - und vom 01.02.20007 - 2 W 37/06 - Treiber, a.a.O., II - § 13 RdNrn. 52, 55, 60 ff,. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 RdNrn. 4 und 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.05.2008, VBlBW 2008, 389 ).
  • VG München, 15.09.2015 - M 17 K 15.30516

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes bei

    Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht danach nicht; § 13 Abs. 1 AsylVfG ist vielmehr zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens sowie auch zum Ausschluss von Verfahrensverzögerungen durch nachgeschaltete Asylanträge geschaffen worden (so - weitgehend wörtlich VG Freiburg, U.v. 24.2.2011 - 4 K 351/10 - juris Rn. 38ff. unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 3.3.2006, NVwZ 2006, 830, m.w.N.; OVG Saarl., B.v. 20.3.2008 - 2 A 33/08 - und v. 1.2.2007 - 2 W 37/06; Treiber, a.a.O., II - § 13 Rn. 52, 55, 60 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Okt. 2010, Bd. 3, B 2, § 13 Rn. 4 und 6; vgl. auch VGH BW, U.v. 28.5.2008, VBlBW 2008, 389).
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