Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07   

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https://dejure.org/2007,10862
OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07 (https://dejure.org/2007,10862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2007 - 9 WF 88/07 (https://dejure.org/2007,10862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 9 WF 88/07 (https://dejure.org/2007,10862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gesamtausbildungsunterhalt; Zeitlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium; Schutz des Unterhaltspflichtigen hinsichtlich einer eigenen Lebensplanung unter Einbeziehung der Dauer einer Unterhaltslast

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1610; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 § 1610 § 1615l Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang der Ausbildungsabschnitte; Pflicht der Eltern zur Finanzierung eines Hochschulstudiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
    Bei derartigen Ausbildungswegen muss ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Stadien bestehen (grundlegend BGH, FamRZ 1989, 853, 854).

    Die Grenze wird etwa bei einem Jahr liegen, kann aber auch bereits zuvor feststellbar sein (allgemein dazu BGH, NJW-RR 1989, 1156).

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
    Insoweit kommt eine Unterhaltspflicht umso weniger in Betracht, je älter der Ausbildende bei Abschluss seiner Berufsausbildung ist (BGH, FamRZ 1998, 671, 672 linke Spalte).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
    Dabei ist zu beachten, dass das Studium zum einem möglichst frühen Zeitpunkt begonnen werden muss (BGH, FamRZ 1990, 149, 150).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 38/93

    Rechtsnatur einer Klage auf Unterhalt nach Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
    Arbeitet das Kind zunächst im erlernten Beruf, entfällt ein weiterer Unterhaltsanspruch für ein nachfolgend aufgenommenes Studium (BGH, NJW 1994, 2362, 2363).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - II-7 UF 317/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5654
OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - II-7 UF 317/06 (https://dejure.org/2007,5654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2007 - II-7 UF 317/06 (https://dejure.org/2007,5654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2007 - II-7 UF 317/06 (https://dejure.org/2007,5654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Halbteilungsgrundsatz begrenzt Bedarf einer nichtehelichen Mutter nicht!

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 379
  • FamRZ 2008, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - 7 UF 317/06
    Zum Unterhaltsbedarf der Mutter gemäß §§ 1615 l Abs. 2, Abs. 3 S. 1, 1610 Abs. 1 BGB (gegen BGH FamRZ 2005, 442): Keine Begrenzung des Bedarfs der nichtehelichen Mutter durch den Halbteilungsgrundsatz.

    Das Maß des Unterhalts richtet sich hierbei nach ihrer Lebensstellung (§§ 1615 l Abs. 3 S. 1, 1610 Abs. 1 BGB und bemisst sich anhand des Einkommens, welches die Mutter ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte. Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dieser Anspruch werde durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt (Urteil vom 15.12.2004 - XII ZR 121/03 = FamRZ 2005, 442), vermag sich der Senat dem nicht vollständig anzuschließen (zum Streitstand auch Schilling, Anm. zu BGH FamRZ 2005, 445).

    Aus Wortlaut wie auch Gesetzessystematik ist ein Rückgriff auf eine andere Grundlage für die Bedarfsbemessung nicht gedeckt; auch kann es demnach nicht darauf ankommen, ob die nichteheliche Mutter mit dem Vater zusammen gelebt hat - auch eine solche Differenzierung findet im Gesetz keinerlei Stütze (anders auch Luthin Anm. zu BGH FamRZ 2005, 442 in BGH-Report 2005, 433, vgl. auch Nachweise bei Schilling a.a.O.).

  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02

    Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - 7 UF 317/06
    Die Angleichung mit dem Wortlaut des § 1570 BGB bezieht sich damit auf die zeitliche Verknüpfung des Anspruchs und auf ein (früheres) Kausalitätserfordernis (vgl. BGH Urteil vom 17.11.2004 -XII ZR 183/02 = FamRZ 2005, 347).

    Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz schließlich (BGBl 1997 I S. 2942), mit dem die Rechte des Kindes gestärkt werden sollten; wurde eine weitere Verlängerungsmöglichkeit geschaffen (vgl. BGH Urteil vom 17.11.2004 - XII ZR 183/02 = FamRZ 2005, 347; BT-Drucks. 13/4899 S. 42).

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - 7 UF 317/06
    Daneben sollte die Stellung der nichtehelichen Mutter gestärkt werden (BVerfG Beschluss vom 13.02.2003 -1 BvR 1597/99 = FamRZ 2003, 662 = FuR 2003, 547 und BGH Urteil vom 21.01.1998 -XII ZR 85/96 = FamRZ 1998, 131; BT-Drucks. 13/1850 S. 24).
  • BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99

    Gewährung von Betreuungsunterhalt gem § 1615l Abs 2 S 3 BGB idF vom 21.08.1995

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - 7 UF 317/06
    Daneben sollte die Stellung der nichtehelichen Mutter gestärkt werden (BVerfG Beschluss vom 13.02.2003 -1 BvR 1597/99 = FamRZ 2003, 662 = FuR 2003, 547 und BGH Urteil vom 21.01.1998 -XII ZR 85/96 = FamRZ 1998, 131; BT-Drucks. 13/1850 S. 24).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Nach anderer Auffassung kann auf die wirtschaftlichen Verhältnisse während eines nichtehelichen Zusammenlebens schon deswegen nicht abgestellt werden, weil solche Unterstützungsleistungen vor Beginn des Anspruchs aus § 1615 l BGB als freiwillige Leistungen keine Lebensstandardgarantie begründen können (vgl. OLG Düsseldorf [7. Familiensenat] FamRZ 2008, 87, 88; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 974; OLG Hamm FF 2000, 137, 138; vgl. auch Eschenbruch/Klinkhammer/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl. Rdn. 4019).
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