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   OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07   

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https://dejure.org/2008,6106
OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 2008 - 33 Wx 327/07 (https://dejure.org/2008,6106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung; Willkürlichkeit einer Rechtsauffassung zur Fristverlängerungsmöglichkeit für einen Vergütungsantrag

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulänglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde, Betreuervergütungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 29 a; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung in Betreuungsvergütungssache - Fristverlängerung zur Geltendmachung der Vergütung auf Antrag nur aufgrund ausdrücklicher gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Ablehnung eines Rechtsmittels mit einer außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit in einer Betreuervergütungssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 220
  • FGPrax 2008, 113
  • FamRZ 2008, 1632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Hat das Beschwerdegericht in einer Betreuervergütungssache ein Rechtsmittel nicht zugelassen, kann eine Überprüfung der Entscheidung auch nicht mit einer "außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit" erwirkt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2007, 1315).

    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 29a FGG ist aber auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anderweitiges außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen, soweit gerügt wird, dass die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstoße oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig sei (BGH FamRZ 2007, 1315; OLG Jena FGPrax 2006, 115; KG FamRZ 2005, 918; Knittel aaO).

  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Die Auslegung, dass die Frist zur Geltendmachung der Vergütung auf Antrag nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung verlängert werden könne, ist nicht willkürlich (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FGPrax 2006, 119).

    Auch das OLG Schleswig (FGPrax 2006, 119) legt zugrunde, dass die Fristverlängerung nur ausdrücklich unter Bestimmung eines Schlusstermins für die Abrechnung möglich sei.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
    Denn ein solches gesetzlich nicht geregeltes Rechtsmittel widerspräche dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (BVerfGE 107, 395 ff. = FamRZ 2003, 995/999 unter C. IV 2b; BGH aaO).
  • OLG Naumburg, 28.04.2014 - 12 Wx 24/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei

    Grundsätzlich ist das Nachlassgericht - entgegen der Annahme in dem Nichtabhilfebeschluss - auch berechtigt, die Frist des § 2 Satz 1 VBVG zu verlängern (z. B. OLG München, FamRZ 2008, 1632; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 119).
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