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   OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - I-3 Wx 118/08   

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https://dejure.org/2008,5306
OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - I-3 Wx 118/08 (https://dejure.org/2008,5306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2008 - I-3 Wx 118/08 (https://dejure.org/2008,5306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2008 - I-3 Wx 118/08 (https://dejure.org/2008,5306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts/Notars als Vertreter möglicher Erben im Nachlassverfahren auf Übersendung der Nachlassakten zur Einsichtnahme in seine Büroräume; Anforderungen an eine Ermessensausübung des Gerichts im Hinblick auf eine Aktenübersendung insbesondere unter ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlassverfahren - Akteneinsichtsrecht

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 34 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19; FGG § 34 Abs. 1
    Gerichtliches Ermessen bei der Überlassung der Akten in die Kanzlei des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlassverfahren - Übersendung der Nachlassakten zur Einsichtnahme des Anwalts/Notars

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 147
  • FGPrax 2008, 252
  • FamRZ 2009, 1081
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08
    Weder ein Beteiligter noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Akten dem Verfahrensbevollmächtigten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961, 559; OLG Köln FG-Prax 2008, 71; OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 512; Bumiller/Winkler FGG 8. Auflage 2006, § 34 Rdz. 14).

    Der BGH (NJW 1961, 559) sieht neben der Verlustgefahr zudem auf der Hand liegende sonstige Unzuträglichkeiten, Hemmnisse und Erschwerungen beträchtlichen Ausmaßes.

  • OLG Frankfurt, 09.07.1991 - 20 W 201/91

    Rechtsanspruch auf Überlassung von Akten an den Verfahrensbevollmächtigten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08
    Es werde in der Rechtsprechung vertreten, dass sich das gerichtliche Ermessen auf eine Pflicht zur Aktenübersendung verdichte, wenn nichts dagegen, besondere Gründe aber für die Einsichtnahme in seiner Kanzlei sprechen [so OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.1991, 20 W 201/91].

    Ob sich im FG-Verfahren das gerichtliche Ermessen zu einer Verpflichtung verdichten kann, dem Rechtsanwalt eines Beteiligten die Gerichtsakten zur Einsicht in seiner Kanzlei zu überlassen, wenn nichts dagegen, besondere Gründe aber für die Einsichtnahme in der Kanzlei sprechen (so OLG Frankfurt NJW 1992, 846), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08
    Weder ein Beteiligter noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Akten dem Verfahrensbevollmächtigten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961, 559; OLG Köln FG-Prax 2008, 71; OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 512; Bumiller/Winkler FGG 8. Auflage 2006, § 34 Rdz. 14).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08
    Soweit mit Blick auf die Entscheidung des BayObLG (FGPrax 1995, 72) Bedenken gegen die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers bestehen könnten, weil der Beschwerdeführer das mit dem Antrag auf Akteneinsicht geltend gemachte Interesse auf rechtliches Gehör letztlich aus seinem Mandat herleitet, mögen diese dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 09.03.2007 - 7 W 18/07

    Akteneinsicht: Anspruch auf Übersendung der Gerichtsakte zur Einsicht in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2008 - 3 Wx 118/08
    Weder ein Beteiligter noch sein Verfahrensbevollmächtigter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Akten dem Verfahrensbevollmächtigten zur Einsicht in seine Büroräume überlassen werden (vgl. BGH NJW 1961, 559; OLG Köln FG-Prax 2008, 71; OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 512; Bumiller/Winkler FGG 8. Auflage 2006, § 34 Rdz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2019 - 3 Wx 224/19

    Antrag auf Übersendung eines Originaltestaments

    Die Entscheidung über die Überlassung von Verfahrensakten zur Einsichtnahme in die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts liegt im Ermessen des Gerichts, ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht (BGH NJW 1961, 559 f.; Senat FGPrax 2008, 252 f.; Groll/Steiner-Waxenberger, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 5. Aufl. 2019, Rn. 30.187).

    Sie enthalten regelmäßig Urkunden im Original, die sich im Falle des Aktenverlustes nicht mehr rekonstruieren lassen, so dass ein solcher Verlust mit schwerwiegenden oder selbst unersetzlichen Nachteilen für die Beteiligten verbunden sein kann (Senat FGPrax 2008, 252 f.).

    Auch liegt es auf der Hand, dass das Verlustrisiko bei einer Herausgabe von Akten - gleiches gilt für Aktenbestandteile - regelmäßig deutlich höher einzuschätzen ist als bei einem dortigen Verbleib (so schon Senat FGPrax 2008, 252 f.).

  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Auf den weiteren Antrag des Beschwerdeführers, ihm die Verfahrensakte gemäß § 13 Abs. 4 FamFG in seine Geschäftsräume zu überlassen, hat das Nachlassgericht das bestehende Ermessen unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. August 2008 - I-3 Wx 118/08 -, FGPrax 2008, 252, dahingehend ausgeübt, dass die Akten nicht in die Geschäftsräume des Beschwerdeführers übersandt werden sollen.
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