Rechtsprechung
OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Notare Bayern , S. 71
BGB §§ 2215, 2227
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung - openjur.de
Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker des Miterben einer Erbengemeinschaft
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2215, 2227
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Unrechtmäßigkeit der Entlassung eines Testamentsvollstreckers durch die Erben wegen nicht berechtigtem Misstrauens; Keine Erforderlichkeit eines Vertrauensverhältnisses zwischen einem Testamentsvollstrecker und den Erben bzw. den sonstigen durch eine ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2215; BGB § 2227
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses - rechtsportal.de
BGB § 2215 ; BGB § 2227
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben
- streifler.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben
Verfahrensgang
- AG München - 62 VI 6440/03
- LG München I, 29.07.2008 - 16 T 16213/07
- OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 76
- FamRZ 2009, 814
- Rpfleger 2009, 233
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.). - BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95
Kosten der Testamentsvollstreckung
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Sie ist weder gegenständlich noch inhaltlich beschränkt, ihre Grenzen ergeben sich jedoch aus den Vorschriften der §§ 2032 ff. BGB über die Erbengemeinschaft (vgl. BGH NJW 1997, 1362; Muscheler AcP 195, 35/49 ff.;… Palandt/Edenhofer BGB 68. Aufl. § 2208 Rn. 4;… Staudinger/Reimann BGB Bearbeitungsstand 2003 § 2208 Rn. 12;… MünchKommBGB/Zimmermann 4. Aufl. § 2208 Rn. 11: AnwKommBGB/Weidlich § 2208 Rn. 13;… Meyer/Bonefeld/Wälzholz/Weidlich Testamentsvollstreckung 2. Aufl. Rn. 318 ff.). - BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
- BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00
Entlassung eines Testamtensvollstreckers
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.). - BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04
Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 935/937 m.w.N.). - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89
Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung; …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54). - BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26 f.).
- AG Mülheim/Ruhr, 19.01.2021 - 4 VI 633/15 (ZEV 2009, 293 Rn. , beck-online).
Rechtsprechung
OLG Köln, 24.11.2008 - 16 Wx 209/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei Kündigung der Mietwohnung durch den Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
FFG § 12; ; FGG § 69d Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69g Abs. 5; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 3; ; FGG § 69i Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1907 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de
Erforderlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei Kündigung der Mietwohnung durch den Betreuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuter ist vor Kündigung seiner Mietswohnung anzuhören!
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.08.2008 - 3 T 128/08
- OLG Köln, 24.11.2008 - 16 Wx 209/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 71
- FamRZ 2009, 814
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 79/07
Anhörung des Betroffenen durch Gericht der Erstbeschwerde im Verfahren der …
Auszug aus OLG Köln, 24.11.2008 - 16 Wx 209/08
Für das Beschwerdeverfahren gelten grundsätzlich dieselben Verfahrensregeln wie für die erste Instanz, so dass im Regelfall eine Anhörung des Betroffenen zu wiederholen ist, § 69g Abs. 5 FGG (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 9.7.207 - 16 Wx 94/07; vom 7.5.2007 - 16 Wx 79/07; vom 7.3.2007 - 16 Wx 17/07).