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   OLG Koblenz, 19.11.2009 - 11 WF 905/09   

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https://dejure.org/2009,29537
OLG Koblenz, 19.11.2009 - 11 WF 905/09 (https://dejure.org/2009,29537)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.11.2009 - 11 WF 905/09 (https://dejure.org/2009,29537)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. November 2009 - 11 WF 905/09 (https://dejure.org/2009,29537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Umgangspflegerin auf Vergütung von Tätigkeiten vor Bestellung durch das Familiengericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 3 S. 6; FamFG § 277
    Vergütung der Umfangspflegerin für Tätigkeiten vor Bestellung durch das Familiengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.11.2009 - 11 WF 905/09
    Es ist zwar richtig, dass die Umgangspflegerin vor der am 30.10.2008 erfolgten Beauftragung durch das Familiengericht Sinzig ein Schreiben vom 26.08.2008 erhalten hat (Bl. 257 d. A), in dem sie darauf hingewiesen wurde, dass im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 07.02.2008 (FamRZ 2008, 1478 ) eine Vergütungspflicht erst nach der Bestellung durch das Vormundschaftsgericht entsteht und deswegen künftig alle Umgangspfleger durch das Vormundschaftsgericht bestellt werden müssten.

    Der Senat sieht es daher aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falls nicht als richtig an, ihr den Vertrauensschutz zu versagen und sie auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches (vgl. FamRZ 2009, 729 ) zu verweisen.

  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts

    bb) Eine andere Ansicht möchte einem Umgangspfleger einen Vergütungsanspruch für dessen Tätigkeit vor seiner förmlicher Bestellung aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nach § 242 BGB jedenfalls dann zubilligen, wenn die vor der Bestellung entfalteten Tätigkeiten durch das Gericht veranlasst und in enger Abstimmung mit diesem unternommen worden sind (OLG Frankfurt [6. FamS] FamRZ 2017, 461, 462; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889; OLG Koblenz FamRZ 2010, 1173 f.; MünchKommBGB/Spickhoff 7. Aufl. § 1789 Rn. 13; BeckOGK BGB/Hoffmann [Stand: 1. Juni 2017] § 1789 Rn. 5; Keuter FamRZ 2010, 1955, 1958).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2020 - 6 W 74/20

    Auf Bestellung eines Nachlasspflegers kann nicht unter Verweis auf die

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde teilweise vertreten, dass für vor der wirksamen Bestellung erbrachte Tätigkeiten gleichwohl ein Vergütungsanspruch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nach § 242 BGB bestehen kann (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2017, 1412; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1173).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2012 - 5 UF 407/11

    Entstehung des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 1835 BGB

    Die Staatskasse ist deswegen verpflichtet, ihm unter diesen besonderen Umständen die entstandenen Kosten für seine Tätigkeit zu erstatten (ebenso unter Bezugnahme auf § 242 BGB: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.09.2011, 6 UF 132/11 bei juris; OLG Koblenz FamRZ 2010, 1173; LG Münster FamRZ 2010, 473; AG Gießen, Beschluss vom 16.08.2011, 244 F 310/11 PF; Menne, ZKJ 2010, 245 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16

    Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers

    Allerdings ist, wie das OLG Frankfurt am Main gerade auch in dem von der Bezirksrevisorin zitierten Beschluss des 5. Senats für Familiensachen (Beschluss vom 13.02.2012, 5 UF 407/11 = FamRZ 2012, 1890 Ls.) entschieden hat, die Tätigkeit eines Pflegers nach den Umständen des Einzelfalls gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn eine Versagung den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (ebenso OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888; OLG Koblenz FamRZ 2010, 1173; LG Münster FamRZ 2010, 473; AG Gießen, Beschluss vom 16.08.2011, 244 F 310/11 PF; Menne, ZKJ 2010, 245 f.).
  • OLG Schleswig, 12.12.2013 - 15 WF 301/13

    Ergänzungspflegschaft: Aufwandsentschädigung der Pflegeeltern für die Zeit vor

    Denn die Entschädigung ist unabhängig davon auch für die Zeit vor der Verpflichtung nach dem aus § 242 BGB allgemein abzuleitenden Grundsatz von Treu und Glauben geboten, weil der aus Sicht des Familiengerichts notwendige Bestellungsakt aus nicht von den Pflegeeltern zu vertretenden Gründen nicht zeitnah zum Beschluss vom 05.06.2012, sondern erst am 28.06.2013 erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21.01.2011 - 15 WF 183/10 - und OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1173, jeweils eine Umgangspflegschaft betreffend; LG Münster, FamRZ 2010, 473 eine Sorgerechtspflegschaft betreffend).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11

    Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für

    Anders ist es jedoch, wenn die vor Bestellung entfaltete Tätigkeit durch das Gericht veranlasst und in enger Abstimmung mit diesem unternommen worden ist mit der Folge, dass der Umgangspfleger davon ausgehen darf, dass das Familiengericht von ihm eine unverzügliche Tätigkeitsaufnahme erwarte (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse a.a.O.; Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 17. März 2006 - 2 WF 1/06 - OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1173; LG Münster, FamRZ 2010, 473; Menne, a.a.O. m.w.N.).
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