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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3189
OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,3189)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.11.2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,3189)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. November 2011 - 5 W 58/11 (https://dejure.org/2011,3189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden durch Stalking des Versicherungsnehmers

  • rabüro.de

    Schäden durch Stalking des Versicherungsnehmers unterfallen nicht der Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 238
    "Stalking" i. S. d. § 238 StGB ist eine nicht versicherte "ungewöhnliche und gefährliche Betätigung" des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden durch Stalking des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst Stalking, dann Haftpflichtversicherungsschutz?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung des Versicherungsnehmers bei "Stalking" gemäß § 238 StGB

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stalker beantragt Versicherungsschutz - Schadenersatzklage des Opfers: Private Haftpflichtversicherung soll einspringen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Zahlungsverpflichtung der Haftpflichtversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Stalking" ist als "ungewöhnliche Betätigung" nicht vom Schutz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt - Wird ein "Stalker" zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so kann er die Kostenübernahme nicht von seiner Haftpflichtversicherung verlangen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 279
  • MDR 2012, 156
  • FamRZ 2012, 1226
  • VersR 2012, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 15.12.1995 - 2 W 141/95

    Hausfriedensbruch; Jugendzentrum; Brand; Gefährliche Beschäftigung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11
    Damit sollen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, hinsichtlich derer ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein in der Privathaftpflichtversicherung keinen Deckungsschutz erwarten kann (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, S. 1433. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.12.1995, Az.: 2 W 141/95 , Rn. 2 m. w. N., zitiert nach juris).

    Erst recht ist es als ungewöhnliche Betätigung einzuordnen, wenn man seine Qualität als Straftat mit berücksichtigt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.12.1995, Az.: 2 W 141/95 , Rn. 2 m. w. N., zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 169/03

    Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschlußtatbestand in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11
    Seine Beschäftigung muss die erhöhte Gefahr der Schädigung fremder Rechtsgüter und der daraus resultierenden gesetzlichen Haftpflicht in sich bergen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 831, 832 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 263/94

    Mitversicherung von Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.11.2011 - 5 W 58/11
    Damit sollen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, hinsichtlich derer ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein in der Privathaftpflichtversicherung keinen Deckungsschutz erwarten kann (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, S. 1433. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.12.1995, Az.: 2 W 141/95 , Rn. 2 m. w. N., zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 25.11.2015 - 10 O 364/15

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags für ein Verfahren gegen eine

    Mit einer solchen Wendung in Versicherungsbedingungen sollen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, hinsichtlich derer ein redlicher Versicherungsnehmer von vornherein in der Privathaftpflichtversicherung keinen Deckungsschutz erwarten kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 04. November 2011 - 5 W 58/11 -, Rn. 4, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,75784
OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11 (https://dejure.org/2011,75784)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2011 - 17 UF 98/11 (https://dejure.org/2011,75784)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 17 UF 98/11 (https://dejure.org/2011,75784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1226
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 06.05.2009 - 20 W 472/08

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer in Indonesien nach hinduistischer

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Von einer verkürzten und unzureichenden Kindeswohlprüfung ist deshalb immer dann auszugehen, wenn sich in der anzuerkennenden Adoptionsentscheidung schon keine Hinweise darauf befinden, dass sich die mit der Entscheidung befassten ausländischen Gerichte oder Behörden des internationalen Charakters der Adoption überhaupt bewusst gewesen sind (OLGR Düsseldorf 2008, 544, 545; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 212, 213; OLG Düsseldorf Beschluss vom 22. Juni 2010 - 25 Wx 15/10 - veröffentlicht bei juris [Tz . 26 ff.]).

    Der Senat hat von einer Anhörung des 12-jährigen Kindes abgesehen, weil die Versagung der Anerkennung letztlich auf rechtlichen Erwägungen zu Mängeln des russischen Adoptionsverfahrens beruht, die auch durch einen persönlichen Eindruck des Kindes nicht hätten ausgeräumt werden können (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2009, 212, 213).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt her scheidet die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung auf jeden Fall aus, wenn im ausländischen Adoptionsverfahren eine zureichende Kindeswohlprüfung ersichtlich überhaupt nicht erfolgt ist, weil diese nach ausländischem Recht bei der Entscheidung über die Adoption gar nicht vorgesehen war oder eine nach ausländischem Recht vorgesehene Prüfung von den Beteiligten umgangen wurde (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166).

    Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310, 311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]).

  • OLG München, 03.05.2011 - 31 Wx 46/10

    Ausländische Adoption: Anerkennungsfähigkeit bzw. Wirksamkeit einer in Indien

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310, 311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Von einer verkürzten und unzureichenden Kindeswohlprüfung ist deshalb immer dann auszugehen, wenn sich in der anzuerkennenden Adoptionsentscheidung schon keine Hinweise darauf befinden, dass sich die mit der Entscheidung befassten ausländischen Gerichte oder Behörden des internationalen Charakters der Adoption überhaupt bewusst gewesen sind (OLGR Düsseldorf 2008, 544, 545; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 212, 213; OLG Düsseldorf Beschluss vom 22. Juni 2010 - 25 Wx 15/10 - veröffentlicht bei juris [Tz . 26 ff.]).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    c) Es führt auch nicht zum Erfolg der Beschwerde, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Beurteilung eines Verstoßes gegen den ordre public auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH Beschluss vom 13. Juli 1983 - IVb ZB 31/83 - NJW 1983, 2775, 2777 = BGHZ 88, 113 und Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 231/87 - NJW 1989, 2197, 2199).
  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Dabei setzt eine den Mindestanforderungen genügende Prüfung der Elterneignung außerhalb des Anwendungsbereiches des Haager Adoptionsübereinkommens zwar nicht notwendigerweise die Beteiligung einer deutschen Fachstelle, wohl aber eine eingehende Überprüfung der Lebensverhältnisse durch andere dafür geeignete Institutionen oder Personen unmittelbar am Lebensmittelpunkt der Annehmenden voraus (vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2008, 1109, 1110).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 24 U 7/07

    Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Von einer verkürzten und unzureichenden Kindeswohlprüfung ist deshalb immer dann auszugehen, wenn sich in der anzuerkennenden Adoptionsentscheidung schon keine Hinweise darauf befinden, dass sich die mit der Entscheidung befassten ausländischen Gerichte oder Behörden des internationalen Charakters der Adoption überhaupt bewusst gewesen sind (OLGR Düsseldorf 2008, 544, 545; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 212, 213; OLG Düsseldorf Beschluss vom 22. Juni 2010 - 25 Wx 15/10 - veröffentlicht bei juris [Tz . 26 ff.]).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310, 311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 20/10

    Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Adoption

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    Es entspricht deshalb ganz herrschender und zutreffender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine unterbliebene oder - insbesondere wegen vollständiger Ausblendung des Auslandsbezuges - gänzlich unzureichende Abwägung der Kindesbelange nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden könnte (OLG Köln FGPrax 2009, 165, 166; OLGR Düsseldorf 2009, 544, 545; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1525; OLG Hamm FamRZ 2011, 310, 311; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 212; OLG München Beschluss vom 3. Mai 2011 - 31 Wx 46/10 - veröffentlicht bei juris [Tz. 18]).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
    c) Es führt auch nicht zum Erfolg der Beschwerde, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Beurteilung eines Verstoßes gegen den ordre public auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH Beschluss vom 13. Juli 1983 - IVb ZB 31/83 - NJW 1983, 2775, 2777 = BGHZ 88, 113 und Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 231/87 - NJW 1989, 2197, 2199).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Von grundlegender Bedeutung für das deutsche Adoptionsrecht - und deshalb grundsätzlich bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Rahmen des materiellen ordre public zu beachten - ist nach allgemeiner Auffassung jedenfalls die Ausrichtung der Adoptionsentscheidung am Wohl des angenommenen Kindes (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300, 302; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 211; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1523; OLG Celle FamRZ 2012, 1226, 1227; Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 22 EGBGB Rn. 88; jurisPK-BGB/Heiderhoff [Stand: Oktober 2014] § 1741 Rn. 24 mwN).
  • OLG Dresden, 29.10.2013 - 21 UF 519/13
    Von einer verkürzten und unzureichenden Kindeswohlprüfung ist immer dann auszugehen, wenn sich in der anzuerkennenden Adoptionsentscheidung schon keine Hinweise darauf finden, dass sich die mit der Entscheidung befassten ausländischen Gerichte und Behörden des internationalen Charakters der Adoption überhaupt bewusst gewesen sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 714; OLG Celle, FamRZ 2012, 1226, 1227).

    Denn das Anerkennungsverfahren dient nicht dazu, erstmals eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte vollständige und umfassende Prüfung der Adoptionseignung der Annehmenden und des Kindeswohls durchzuführen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1226, 1228; OLG Karlsruhe, StAZ 2011, 210, 211; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1659, 1660 jeweils m.w.Nachw.).

    Es steht ihnen frei, eine Wiederholungsadoption anzustrengen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1226, 1228; OLG Karlsruhe, StAZ 2011, 210, 213; MünchKommBGB/Klinkhardt, 5. Aufl., Art. 22 EGBGB, Rn. 113; Palandt/Thorn, BGB, 72. Aufl., Art. 22 EGBGB, Rn. 18).

    Da die Versagung der Anerkennung auf rechtlichen Erwägungen zu Mängeln des peruanischen Adoptionsverfahrens beruht, die auch durch die Gewinnung eines persönlichen Eindrucks des angenommenen Kindes und des Beteiligten zu 2) nicht hätten ausgeräumt werden können, hat der Senat von einer persönlichen Anhörung des achtjährigen Kindes und des Beteiligten zu 2) abgesehen (vgl. auch OLG Celle, FamRZ 2012, 1226, 1229; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 1605, 1607).

  • OLG Frankfurt, 24.09.2019 - 1 UF 93/18

    Ausländische Adoptionsentscheidung ohne Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber

    c) Die aufgezeigten Verfahrensmängel des Ausgangsverfahrens können nicht durch das Anerkennungsverfahren behoben werden, da dieses nicht an Stelle des Adoptionsverfahrens tritt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.02.2017, Az. 1 UF 130/15 ; OLG Celle, Beschluss v. 12.10.2011, Az. 17 UF 98/11; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.12.2011, Az. II-1 UF 169/10; OLG Hamm, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 11 UF 127/13; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.06.2014, Az. 1 UF 1/14; OLG; Reinhardt/Kemper/Weitzel, Adoptionsrecht, 2. Aufl., § 109 FamFG Rn. 25; a. A. OLG Bremen, Beschluss v. 26.09.2014, Az. 5 UF 52/14; MüKo/Helms, BGB, 7. Aufl., Art. 22 EGBGB Rn. 92ff; Staudinger/Henrich, BGB, 2019, Art. 22 EGBGB Rn. 95; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 109 Rn. 23; MüKo/Rauscher, FamFG, 3. Aufl., § 109 Rn. 44d).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2011 - 1 UF 223/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42691
OLG Jena, 06.09.2011 - 1 UF 223/11 (https://dejure.org/2011,42691)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2011 - 1 UF 223/11 (https://dejure.org/2011,42691)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2011 - 1 UF 223/11 (https://dejure.org/2011,42691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 1 S 2 Halbs 1 GewSchG, § 1 Abs 1 S 2 Halbs 2 GewSchG, § 1 Abs 2 GewSchG
    Gewaltschutzsache: Befristung der Anordnung eines Kontakt- und Näherungsverbots

  • rechtsportal.de

    GewSch § 1 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, 2; GewSch § 1 Abs. 2
    Anforderungen an die zeitliche Befristung von Regelungen nach dem GewaltschutzG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 1 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, Hs. 2, 1 Abs. 2 GewSch
    Befristung der Anordnung eines Kontakt- und Näherungsverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 13.02.2007 - 32 Ss 2/07

    Strafverfolgung nach § 4 Gewaltschutzgesetz (GewaltSchG) bei Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2011 - 1 UF 223/11
    Denn ein solcher Ausnahmefall, der nach einer teilweise vertretenen Auffassung bei besonderen Einzelfallumständen - jedenfalls im Rahmen einer Hauptsacheentscheidung - eine unbefristete Gewaltschutzanordnung zu rechtfertigen vermag (OLG Celle, NJW 2007, 1606), liegt erkennbar nicht vor.
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