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Rechtsprechung
   AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20   

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https://dejure.org/2020,47885
AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20 (https://dejure.org/2020,47885)
AG Altötting, Entscheidung vom 26.11.2020 - XVII 406/20 (https://dejure.org/2020,47885)
AG Altötting, Entscheidung vom 26. November 2020 - XVII 406/20 (https://dejure.org/2020,47885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 1896 BGB; § 81 FamFG, § 174 BGB
    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

  • notar-drkotz.de

    Umfang notariell beurkundete oder beglaubigte General- und Vorsorgevollmacht bzgl. Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 979
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15

    Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Standespflicht; Verstoß; Tätigkeitsverbot;

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f).

    Die Vollmacht berechtigt zur Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers, auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. auch ZEV 2015, 353; NJW-RR 2015, 967).

    Hat der Betroffene eine umfassende und zweifelsfrei wirksam erteilte Vorsorgevollmacht erteilt, ist die Bestellung eines Betreuers auch dann nicht erforderlich, weil eine Bank nicht bereit ist, diese Vollmacht zu akzeptieren (LG Kleve FamRZ 2015, 1523).

    (LG Kleve, Beschluss vom 17. März 2015 - 4 T 62/15 -, juris).

  • LG Detmold, 14.01.2015 - 10 S 110/14

    Zum Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f).

    Die Vollmacht berechtigt zur Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers, auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. auch ZEV 2015, 353; NJW-RR 2015, 967).

    Diese Vollmacht (hier für Vermögensangelegenheiten) berechtigt auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist (LG Detmold FamRZ 2015, 1522).

  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Daher ist von Geschäftsfähigkeit auszugehen, da diese die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme und nachzuweisen ist (allg. M., OLG München BtPrax 2009, 240 m Verw auf BGH NJW 1972, 681 und BayObLG Rpfleger 1982, 286; Palandt BGB Komm. 79. Aufl. 2020 § 104 Rn.8).

    Dies kann aber z.B. nicht allein mit dem nicht näher substantiierten Hinweis auf allgemeine Zweifel an der Wirksamkeit in Abrede gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08 -, Rn. 74, juris).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung führen nur dann zur Erforderlichkeit der Betreuung, wenn die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil Entsprechendes konkret zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3.2.2016 - XII ZB 425/14 NJW 2016, 1514, beck-online).
  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Umfasst eine Vorsorgevollmacht jedoch zweifellos auch die Vermögenssorge und fehlen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam ist oder dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. BGH NJW-RR 2020, 449 beck-online) wird regelmäßig betreuungsrechtlich eine Nichtbeachtung der Vollmacht nicht zu rechtfertigen sein.
  • LG Hamburg, 30.08.2017 - 301 T 280/17

    Betreuungsverfahren: Kostentragungspflicht einer Bank bei grundloser

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    (LG Hamburg, Beschluss vom 30. August 2017 - 301 T 280/17 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Mit ihr kann eine wenn auch fürsorgende staatliche Einflussnahme mittels Betreuung vermieden werden (vgl. BGH Beschluss vom 17.2.2016 - XII ZB 498/15).
  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Beschluss vom 30.08.2017 - XII ZB 16/17 (BGH NJW-RR 2017, 1281) ausgeführt: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 454/15

    Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung bei

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    Für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben, außer in besonders gesetzlich benannten Bereichen (beispielsweise bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, § 1906 Abs. 5 BGB; vgl. auch § 167 Abs. 2; BGH NJW 2016, 1516; BeckOK BGB/Müller-Engels, 55. Ed. 1.5.2020, BGB § 1896 Rn. 28).
  • LG Konstanz, 27.05.2020 - C 11 S 19/20

    Bankhaftung: Unberechtigte Nichtanerkennung Vorsorgevollmacht

    Auszug aus AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20
    (LG Konstanz Beschluss vom 27.5.2020 - C 11 S 19/20, BeckRS 2020, 11815 Rn. 8, beck-online).
  • LG Augsburg, 08.03.2017 - 54 T 144/17
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Unter Ziffer 5 der Vorsorgevollmacht ist unter der Überschrift "Vermögenssorge" XVII 406/20 - Seite 2 - geregelt, die Bevollmächtigte dürfe "mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen In- und Ausland vornehmen".

    XVII 406/20 - Seite 5 - Richtig ist hingegen, dass eine notariell beurkundete oder beglaubigte General- und Vorsorgevollmacht, die den Wirkungsbereich "Vermögen" umfasst, den Bevollmächtigten auch zu Verfügungen über Bankkonten des Vollmachtgebers berechtigt, unabhängig davon, ob zugleich eine spezielle Bankvollmacht erteilt worden ist oder nicht.

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,57155
LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20 (https://dejure.org/2020,57155)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2020 - 301 T 351/20 (https://dejure.org/2020,57155)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2020 - 301 T 351/20 (https://dejure.org/2020,57155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 979
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 26.01.2018 - 301 T 28/18

    Betreuung: Vorlage von Online-Kontoauszügen im Rahmen der Rechnungslegung

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20
    Auch bei der Rechnungslegung ist insoweit zunächst zu berücksichtigen, dass die digitale Verwaltung von Bankgeschäften mittels Online-Banking sowohl im Geschäfts- als auch im privaten Bereich ganz üblich und anerkannt ist (LG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2018, 301 T 28/18); sie stellt inzwischen den Regelfall dar.
  • LG Neuruppin, 06.10.2016 - 5 T 80/16

    Rechnungslegung des Betreuers: Pflicht zur Vorlage von Originalbelegen zu

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20
    Die bloße Möglichkeit der Manipulation genügt aber nicht, vielmehr können Originalkontoauszüge nur verlangt werden, sobald konkrete zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt oder dass sie manipuliert bzw. gefälscht worden sind (LG Neuruppin, Beschluss vom 6. Oktober 2016, 5 T 80/16).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20 ÖZK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49620
AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20 ÖZK (https://dejure.org/2020,49620)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20 ÖZK (https://dejure.org/2020,49620)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 38 XVII 3207/20 ÖZK (https://dejure.org/2020,49620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 979
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20
    Die Betroffene ist an ihr Bett gefesselt (zum Ganzen ausführlich: BVerfG NJW 2018, 2619).

    Aus diesem Grund fordert das Bundesverfassungsgericht bei Fixierungen auch "grundsätzlich eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal" (BVerfG NJW 2018, 2619 (2621-2623)).

  • OLG Köln, 02.12.1992 - 27 U 103/91

    Arzt Pflegepersonal psychiatrische Klinik Überwachung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20
    OLG Köln BeckRS 2004, 11642).
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.10.2020 - 38 XVII 3207/20
    Verfolgt der Anwender ausschließlich oder vornehmlich kurative oder therapeutische Zwecke, so sei schon der Schutzbereich des § 1906 Abs. 4 BGB nicht eröffnet (so: OLG Hamm, FamRZ 1993, 1490; Jacobs BtPrax 2012, 99; Dodegge/Roth/Dodegge Teil G Rn. 53; MüKoBGB/Schneider, § 1906 BGB Rn. 53).
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