Weitere Entscheidung unten: AG Groß-Gerau, 08.10.1986

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   OLG Zweibrücken, 06.10.1986 - 2 WF 62/86   

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https://dejure.org/1986,3227
OLG Zweibrücken, 06.10.1986 - 2 WF 62/86 (https://dejure.org/1986,3227)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.1986 - 2 WF 62/86 (https://dejure.org/1986,3227)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 1986 - 2 WF 62/86 (https://dejure.org/1986,3227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 620, 620b, 620c
    Verfahrensrecht; Rechtsschutzinteresse für Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO; Anfechtbarkeit; sofortige Beschwerde gegen eine nach § 620c ZPO unanfechtbare Entscheidung; Abänderungsverfahren nach § 620b Abs. 1 ZPO; greifbare Gesetzwidrigkeit.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620, § 620 b Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederholung; Antrag; Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Anordnung; Abänderungsmöglichkeit; Beschluß

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1229
  • FamRZ 1987, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02

    Auswirkungen der Flutkatastrophe; Versäumung der Widerrufsfrist für einen

    So ist anerkannt, dass auch bei schweren offensichtlichen Verfahrensmängeln dieses Rechtsmittel möglich ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 86 S. 1229; OLG Koblenz FamRZ 1991 S. 100; OLG Koblenz NJW-RR 95 S. 1378; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rdz. 18 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 567 Rdz. 6 ff; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 567 Rdz. 12 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 15 WF 347/99

    Für eine einstweilige Anordnung gemäß § 644 Zivilprozessordnung (ZPO) notwendiges

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1988 - 16 WF 224/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit in einem

    So wird teilweise die Auffassung vertreten, daß dann, wenn eine einstweilige Anordnung aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist, deren Abänderung gemäß § 620 b ZPO nur verlangt werden kann, wenn eine wesentliche Veränderung der ihr zugrundeliegenden Verhältnisse dargelegt werden kann (OLG Koblenz FamRZ 85, 1272, 1273, vgl. auch Gießler FamRZ 83, 518 u. FamRZ 82, 129 sowie Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. 1987 § 620 b RN. 2; siehe auch Braeuer, FamRZ 87, 300 ff.).
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Rechtsprechung
   AG Groß-Gerau, 08.10.1986 - 7 F 170/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8500
AG Groß-Gerau, 08.10.1986 - 7 F 170/86 (https://dejure.org/1986,8500)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 08.10.1986 - 7 F 170/86 (https://dejure.org/1986,8500)
AG Groß-Gerau, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - 7 F 170/86 (https://dejure.org/1986,8500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1229
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