Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 22.01.1985

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.10.1985 - 2 U 3/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3276
OLG Zweibrücken, 23.10.1985 - 2 U 3/85 (https://dejure.org/1985,3276)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.10.1985 - 2 U 3/85 (https://dejure.org/1985,3276)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 2 U 3/85 (https://dejure.org/1985,3276)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugewinnausgleich; Ehegatten; Sparkassenkonto; Scheidung; Ehe; Zugewinngemeinschaft; Sparkassenguthaben; Auseinandersetzung; Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1372

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 63
  • FamRZ 1986, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 72/98

    Abzugsfähigkeit der Kosten der Erbschaftssteuererklärung

    Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, daß zwischen Eheleuten unbeschadet der Güterrechtssituation in Bezug auf einzelne Vermögensgegenstände eine Rechtsgemeinschaft besteht, sei es im Außenverhältnis - was hier nach dem oben Gesagten ausscheidet - sei es auch nur im Innenverhältnis, also etwa im Sinne einer Verwaltungstreuhand bezüglich der auf ein Konto eingezahlten Gelder (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 63, 64).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.1985 - 2 WF 160/85
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Zweibrücken vom 23.10.1985 (2 U 3/85) aufgehoben.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.01.1985 - 2 W 86/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,18299
OLG Schleswig, 22.01.1985 - 2 W 86/84 (https://dejure.org/1985,18299)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.1985 - 2 W 86/84 (https://dejure.org/1985,18299)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 2 W 86/84 (https://dejure.org/1985,18299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1365
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Verfügung über das Vermögen im Ganzen; Nießbrauchsbestellung an einem Grundstück.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.1985 - 2 W 86/84
    Bei der deshalb gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. BGH NJW 1965, 909, 910; Thiele, aaO Rdn. 37, 47) mindert aber ein Nießbrauch schon deshalb den wirtschaftlichen Wert des Grundeigentums, weil er dem Eigentümer dessen Nutzungsrecht entzieht (OLG Hamm aaO S. 249).

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind auch Rechtsgeschäfte über einzelne Vermögensgegenstände zustimmungsbedürftig, wenn sie das ganze oder nahezu das ganze Vermögen ausmachen (BGH NJW 1965, 909, 910; Diederichsen, aaO Anm. 2 a mwN).

    Diese bleiben indessen als Entgelt seiner Verfügung gemäß § 1365 Abs. 1 BGB außer Ansatz, weil nach dem Schutzzweck dieser Vorschrift der andere Ehegatte auch vor den Folgen einseitiger Umschichtungen des gegenwärtigen Vermögens geschützt werden soll (BGH NJW 1965, 909, 910; Thiele, aaO Rdn. 35).

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.1985 - 2 W 86/84
    Die Zurückweisung des auf Eintragung eines Nießbrauchs gerichteten Antrages durch das Grundbuchamt läßt keinen Rechtsfehler erkennen: Dieses ist bei der Verfügung eines Ehegatten über dessen Grundstücks berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß es sich bei dem Grundstück um das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten handelt (BGH JR 1961, 339; Heckelmann in Erman, BGB 7. Aufl. § 1365 Rdn. 12 mwN).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen

    Die Frage sei aufgrund der Umstände des Einzelfalles nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. Staudinger/Thiele BGB 12. Aufl. Rdn. 51; Soergel/Lange BGB 12. Aufl. Rdn. 38; BGB-RGRK/Finke 12. Aufl. Rdn. 17; Erman/Heckelmann BGB 7. Aufl. Rdn. 14; Palandt/Diederichsen BGB 48. Aufl. Anm. 2a - jeweils zu § 1365; SchlHOLG JurBüro 1985, 1695; BayObLG …
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