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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.06.1997 - 3 WF 85/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7298
OLG Düsseldorf, 11.06.1997 - 3 WF 85/97 (https://dejure.org/1997,7298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.1997 - 3 WF 85/97 (https://dejure.org/1997,7298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 3 WF 85/97 (https://dejure.org/1997,7298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 889 § 888
    Zuständigkeit für sowie Sinn und Zweck der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.1997 - 3 WF 85/97
    Die sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO ist jedoch auch gegen den ein Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO androhenden Beschluss statthaft, obwohl diese Maßnahme im Gegensatz zu § 890 Abs. 2 ZPO vom Gesetz nicht vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 767 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1989, 1321; OLG München, MDR 1991, 796 ).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1989 - 3 WF 43/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.1997 - 3 WF 85/97
    Die sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO ist jedoch auch gegen den ein Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO androhenden Beschluss statthaft, obwohl diese Maßnahme im Gegensatz zu § 890 Abs. 2 ZPO vom Gesetz nicht vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 767 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1989, 1321; OLG München, MDR 1991, 796 ).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines

    Das Verfahren dient vielmehr dem Ziel, zutreffende Erklärungen zu erlangen und diese durch eidesstattliche Versicherung bekräftigen zu lassen (vgl. OLG Bamberg, NJW 1969, 1304 [juris Rn. 7]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1495).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.06.1997 - 15 WF 262/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10590
OLG Stuttgart, 27.06.1997 - 15 WF 262/97 (https://dejure.org/1997,10590)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.1997 - 15 WF 262/97 (https://dejure.org/1997,10590)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 15 WF 262/97 (https://dejure.org/1997,10590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 888
    Zwangsvollstreckung wegen Nichterfüllung eines Auskunftsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1495
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.1997 - 15 WF 262/97
    Die Vollstreckung und Beitreibung eines nach § 888 ZPO verhängten Zwangsgeldes erfolgt nach überwiegend vertretener Meinung, der sich der Senat anschließt, nicht von Amts wegen nach der Justizbeitreibungsordnung sondern auf Antrag des Gläubigers nach den allgemeinen Regeln der §§ 803 ff. ZPO (BGH NJW 83, 1859; Zöller-Stöber, ZPO, 20. Auflage, § 888 RN 14; Stein-Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 888 RN 27; a.M. Baumbach-Lauterbach, ZPO, 55. Auflage, § 888 RN 18; Thomas-Putzo, ZPO, 20. Auflage, § 888 RN 15).

    Es unterscheidet sich insoweit von Ordnungs- und Zwangsmitteln, die als strafähnliche Maßnahmen verhängt werden (BGH NJW 83, 1859).

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