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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 10.10.1996 - 8 T 638/96   

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LG Oldenburg, 10.10.1996 - 8 T 638/96 (https://dejure.org/1996,6886)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 10.10.1996 - 8 T 638/96 (https://dejure.org/1996,6886)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 8 T 638/96 (https://dejure.org/1996,6886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1835 Abs. 4 S. 2 BGB; § 1836 Abs. 2 S. 4 BGB; § 15 ZuSEG
    Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Tätigkeiten zur pflichtgemäßen Wahrnehmung der Aufgabe des Betreuers für einen Vergütungsanspruch; Zugrundelegung der Angaben des Betreuers für Vergütung im Betreuungsrecht; Überprüfung der Abrechnungen durch das Gericht auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Tätigkeiten zur pflichtgemäßen Wahrnehmung der Aufgabe des Betreuers für einen Vergütungsanspruch; Zugrundelegung der Angaben des Betreuers für Vergütung im Betreuungsrecht; Überprüfung der Abrechnungen durch das Gericht auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Kontrolle von Berufsbetreuer-Abrechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 947
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus LG Oldenburg, 10.10.1996 - 8 T 638/96
    Seine Sicht der Dinge ist das vorrangige Kriterium für die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der betreuungsrechtlichen Arbeit (BayObLG, BtPrax 1996, 104).
  • LG Koblenz, 28.06.1994 - 2 T 428/94
    Auszug aus LG Oldenburg, 10.10.1996 - 8 T 638/96
    Es handelt sich hierbei nämlich unzweifelhaft nicht um eine Tätigkeit, die der zugewiesene Aufgabenkreis erforderlich macht, sondern um interne Büroarbeiten, die mit der Vergütung abgegolten werden (so auch LG Koblenz, FamRZ 1995, 1019 [LG Koblenz 28.06.1994 - 2 T 428/94] ).
  • LG Oldenburg, 22.08.1995 - 8 T 175/95
    Auszug aus LG Oldenburg, 10.10.1996 - 8 T 638/96
    Die Kammer sieht sich angesichts der außerordentlichen Probleme, die sich mit der Kontrolle der Vergütungsanträge der Berufsbetreuer verbinden, veranlaßt, in Fortführung und Ergänzung der bereits am 22.08.1.995 getroffenen Entscheidung (BtPrax 1995, 226) - 8 T 175/95 - Inhalt und Umfang der vormundschaftsgerichtlichen Prüfung im Sinne einer grundsätzlichen Klärung zu definieren.
  • LG Frankfurt/Main, 05.02.1999 - 28 T 167/98
    Demnach sind die diesbezüglichen Angaben des Betreuers zugrundezulegen, soweit sie nicht einen offensichtlich eindeutig überzogenen und sachlich völlig ungerechtfertigten Aufwand belegen oder in ihnen mißbräuchliches Verhalten zu Tage tritt (vgl. LG Oldenburg, Beschluß vom 10.10.1996, Az.: 8 T 638/96 ).
  • AG Bonn, 06.01.1997 - 38 XVII W 172
    Aus all dem wird deutlich, daß - wie es der Gesetzgeber auch vorgesehen hat - der Betreuungsaufwand im Ermessen des Betreuers liegt und nur im Hinblick auf Mißbrauch hin überprüfbar ist (vgl. LG Oldenburg, Beschluß vom 10.10.1996, 8 T 638/96 ).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1996 - 4 Ta 173/96   

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https://dejure.org/1996,7923
LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1996 - 4 Ta 173/96 (https://dejure.org/1996,7923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.09.1996 - 4 Ta 173/96 (https://dejure.org/1996,7923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. September 1996 - 4 Ta 173/96 (https://dejure.org/1996,7923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 947 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Braunschweig, 07.08.2017 - 2 W 92/17

    Anspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 04.10.2013, a.a.O.) ist es deshalb durchaus system- und sachgerecht, dass zwar die Landeskasse, nicht aber der unterlegene Gegner im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei zu einer Erstattung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 3; OLG München, a.a.O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013 - 4 W 60/13 = NJOZ 2013, 1616 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.09.1996 - 4 TA 173/96; Seltmann in: BeckOK RVG, 36. Edition Stand 01.06.2017, RVG Nr. 7008, Rn. 18; Hansen, Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 11.08.2016, ZfSch 2017, 227 ff., 229 f.; Mayer, Anmerkung zu OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013, FD-RVG 2013, 348932 sowie Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 11.08.2016, FD-RVG 2016, 381534; Just, Prozesskostenhilfe und Vorsteuerabzug, NJ 2014, 502 ff.).
  • OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13

    Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse auf Erstattung

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Bestimmung des § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO entgegen dem zu weit gefassten Wortlaut des § 55 Abs. 5 Satz 1 RVG bei der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse keine Anwendung finde (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29 f.; Schneider/Wolf-Schnapp/Volpert, RVG, 6. Aufl., § 55 Rn. 18; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 55 Rn. 30; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 55 RVG Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 4 W 60/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Umsatzsteuer bei

    Damit findet die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO entgegen dem zu weit gefassten Wortlaut des § 55 Abs. 5 S. 1 RVG bei der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse keine Anwendung (LAG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29 f.; Schneider/Wolf-Schnapp/Volpert, a.a.O.; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 55, Rn. 30; anders offenbar Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 55 RVG Rn. 14).
  • VG Minden, 23.12.2015 - 7 K 3472/13
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Bestimmung des § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO entgegen dem zu weit gefassten Wortlaut des § 55 Abs. 5 Satz 1 RVG bei der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse keine Anwendung finde (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29 f.; Schneider/Wolf-Schnapp/Volpert, RVG, 6. Aufl., § 55 Rn. 18; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., § 55 Rn. 30; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 55 RVG Rn. 14).
  • BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 24/06
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl. insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
  • BPatG, 06.05.2002 - 10 W (pat) 48/01
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
  • BPatG, 28.11.2002 - 10 W (pat) 14/02
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der geltend gemachten 6, 5/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
  • BPatG, 28.11.2002 - 10 W (pat) 49/01
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
  • BPatG, 24.08.2006 - 10 W (pat) 23/06
    Der Antrag auf Kostenerstattung ist daher auch in Höhe der 13/10 Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG nebst der in der Kostenberechnung geltend gemachten Mehrwertsteuer (vgl. insoweit auch LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1997, 29) begründet.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.03.1996 - 6 WF 572/95   

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https://dejure.org/1996,10441
OLG Hamm, 25.03.1996 - 6 WF 572/95 (https://dejure.org/1996,10441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.1996 - 6 WF 572/95 (https://dejure.org/1996,10441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 1996 - 6 WF 572/95 (https://dejure.org/1996,10441)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 947
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