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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96   

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https://dejure.org/1997,4371
BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4371)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4371)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1Z BR 248/96 (https://dejure.org/1997,4371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Amtes des Testamentvollstreckers; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Möglichkeit der Vornahme einer ergänzenden Testamentsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 2200 Abs. 1
    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage - Bestimmungsrecht des Nachlaßgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1569
  • FamRZ 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker nicht ohne weiteres das Ersuchen an das Nachlaßgericht zur Ernennung eines anderen Testamentsvollstreckers enthält (BayObLG FamRZ 1987, 98/100; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 3, Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 2200).

    Entscheidend ist auch bei dieser Anordnung der Wille des Erblassers, der nach den allgemein geltenden Grundsätzen zur Auslegung von Testamenten zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/100; Palandt/Edenhofer § 2200 Rn. 1).

    Der vom Landgericht ermittelte Wille der Erblasserin hat in dem Nachtrag zum Testament - wenn auch unvollkommen - Ausdruck gefunden (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/100).

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    Die Auslegung ist Sache der Tatsachengerichte und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut der Verfügung nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1994, 313/318).

    (2) Hat der Erblasser Veränderungen, die nach der Testamentserrichtung eintreten und für den Inhalt seiner Verfügung wesentlich sind, nicht erwogen, so ist zu ermitteln, was im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als von ihm gewollt anzusehen sein würde, sofern er diese Entwicklung bedacht hätte (ergänzende Auslegung, vgl. BGHZ 22, 357/360, BayObLGZ 1994, 313/318).

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    (3) Für die Ermittlung des Erblasserwillens können insbesondere die Gründe, die den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben, aufschlußreich sein (BayObLG FamRZ 1988, 325 /326).

    (4) Zutreffend hat das Landgericht ferner festgestellt, daß die Gründe der Erblasserin für die Anordnung der Testamentsvollstreckung nach dem Wegfall des von ihr benannten Testamentsvollstreckers fortbestehen und sich der Zweck der Testamentsvollstreckung noch nicht erledigt hat (BayObLG FamRZ 1988, 325 ; OLG Hamm OLGZ 1976, 20/21; Soergel/Damrau § 2200 Rn. 3).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    Erst nach der Ermittlung des Erblasserwillens stellt sich die Frage, ob dieser Wille in der Urkunde eine hinreichende Stütze findet (BGHZ 86, 41/47 und BayObLG aaO.).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96
    (2) Hat der Erblasser Veränderungen, die nach der Testamentserrichtung eintreten und für den Inhalt seiner Verfügung wesentlich sind, nicht erwogen, so ist zu ermitteln, was im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als von ihm gewollt anzusehen sein würde, sofern er diese Entwicklung bedacht hätte (ergänzende Auslegung, vgl. BGHZ 22, 357/360, BayObLGZ 1994, 313/318).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Das Beschwerdegericht wird auf dieser Grundlage zu entscheiden haben, ob und inwieweit sich aus einer - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung des Testaments ergibt, dass der Erblasser bei Kenntnis der Unwirksamkeit der von ihm getroffenen Regelung einen anderen Dritten gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB oder das Nachlassgericht nach § 2200 Abs. 1 BGB ersucht hätte, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen (zur Auslegung in derartigen Fällen vgl. etwa BayObLG ZEV 1997, 338; Staudinger/Reimann, BGB Neubearb. 2012, § 2200 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, FamFG 17. Aufl. § 345 Rn. 29; MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2200 Rn. 4).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben, und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG aaO; FamRZ 1997, 1569).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Die Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker enthält nicht ohne weiteres das Ersuchen des Erblassers an das Nachlaßgericht zur Ernennung eines weiteren Testamentsvollstreckers (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1569/1570).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96   

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https://dejure.org/1997,10800
BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,10800)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,10800)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,10800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ersetzung der Einwilligung des Vaters zu einer Adoption ; Grobe Pflichtverletzung bei Nichtzahlung von Unterhalt

  • rechtsportal.de

    Ersetzung der Einwilligung zur Adoption - Ermittlungspflicht des Gerichts - Nichtzahlung von Unterhalt - Nachholung der Belehrung durch Jugendamt im Ersatzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    die elterliche Sorge nicht zu, so ist bei der Frage der Pflichtverletzung auf die ihm noch obliegenden Pflichten abzustellen (BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn. 10, Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 11, MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 6, Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1748).

    Eine gröbliche Verletzung der elterlichen Pflichten kann auch darin liegen, daß ein Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 16, Erman/Holzhauer Rn. 12, Münch-Komm/Lüderitz Rn. 6, jeweils zu § 1748).

    Denn eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; Erman/Holzhauer § 1748 Rn. 12).

    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; OLG Hamm 1991, 1103/1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank Rn. 25, MünchKomm/Lüderitz Rn. 9, jeweils zu § 1748).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Das Vorbringen des Beteiligten zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG ; vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Das Vorbringen des Beteiligten zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG ; vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161).
  • OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Bei der Würdigung, ob die Einwilligung des Beteiligten zu 3 - in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG DAVorm 1981, 131/138; OLG Hamm FamRZ 1991, 1103/1106).
  • OLG Köln, 06.10.1986 - 16 Wx 94/86

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter zur Adoption

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Die vom Gesetz geforderte Belehrung und Beratung kann auch noch während des Ersetzungsverfahrens vorgenommen werden (vgl. OLG Köln FamRZ 1987, 203/205; Soergel/Liermann § 1748 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5602
BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,5602)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,5602)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1Z BR 148/96 (https://dejure.org/1997,5602)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1364
  • FamRZ 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    aa) Steht einem Elternteil die elterliche [elterl.] Sorge nicht zu, so ist bei der Frage der Pflichtverletzung auf die ihm noch obliegenden Pflichten abzustellen (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; Soergel/Liermann, BGB, 12. Aufl., Rz 10, Erman/Holzhauer, BGB, 9. Aufl., Rz. 11, MünchKomm/Lüderitz, BGB, 3.Aufl., Rz. 6, Palandt/Diederichsen, BGB, 56. Aufl., Rz. 5, jeweils zu § 1748).

    Pflichten kann auch darin liegen, daß ein Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt (BayObLG, FamRZ 1994, 1348, 1349; Staudinger/Frank, BGB, 12. Aufl., Rz. 16, Erman/Holzhauer, Rz. 12, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 6, jeweils zu § 1748).

    Denn eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1348; Erman/Holzhauer, § 1748 Rz. 12).

    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank, Rz. 25, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 9, jeweils zu § 1748).

  • OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank, Rz. 25, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 9, jeweils zu § 1748).

    Gleichgültigkeit kann allerdings auch dann bejaht werden, wenn der "Besitzanspruch" des Elternteils auf das Kind keiner echten gefühlsmäßigen Bindung entspricht, sondern anders motiviert ist, z. B. durch Eifersucht, verletzten Stolz, Neid, Rachsucht, Böswilligkeit oder durch die bloße Besorgnis um das eigene Wohl (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

    zu 3 in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

  • OLG Celle, 13.10.1980 - 19 UF 109/80

    Adoptionsbedingter Wegfall von Renten eines Kindes; Gestattung einer

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Gleichgültigkeit kann allerdings auch dann bejaht werden, wenn der "Besitzanspruch" des Elternteils auf das Kind keiner echten gefühlsmäßigen Bindung entspricht, sondern anders motiviert ist, z. B. durch Eifersucht, verletzten Stolz, Neid, Rachsucht, Böswilligkeit oder durch die bloße Besorgnis um das eigene Wohl (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

    zu 3 in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG; vgl. BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 1983, 153, 161 = FamRZ 1983, 1061).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    zu 1 und der festgestellte Sachverhalt hätten ferner Anlaß zu weiteren Ermittlungen gegeben (§ 12 FGG; vgl. BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 1983, 153, 161 = FamRZ 1983, 1061).
  • OLG Köln, 06.10.1986 - 16 Wx 94/86

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter zur Adoption

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Die vom Gesetz geforderte Belehrung und Beratung kann auch noch während des Ersetzungsverfahrens vorgenommen werden (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987, 203, 205; Soergel/Liermann, § 1748 Rz. 20).
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