Rechtsprechung
   KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7668
KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02 (https://dejure.org/2003,7668)
KG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 20 U 111/02 (https://dejure.org/2003,7668)
KG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 20 U 111/02 (https://dejure.org/2003,7668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch wegen ärztlichen Behandlungsfehlers nach Reitunfall; Eigenverantwortliche Prüfungspflicht des Arztes zur Diagnose im Falle bloßer zeitlicher Nachfolge von Ärzten; Abgrenzung zur horizontalen Arbeitsteilung; Haftung wegen Nichterkennens einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; BGB § 847; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Orthopädie, Reitunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bruch an der Halswirbelsäule übersehen - Auch der zweite Facharzt muss sich ein eigenes Urteil bilden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2004, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02
    Ob es sich bei dem Nichterkennen der Bruchlinie und dem Unterlassen weiterer Untersuchungsmaßnahmen um einen groben Behandlungsfehler handelt, kann dahinstehen, denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1999, 2731; 1999, 860; 1999, 862; 1996, 1589) kann eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten im Hinblick auf die Ursächlichkeit der Versäumnisse bei der Befunderhebung für die Gesundheitsbeeinträchtigung auch eingreifen, wenn die unterlassene Befunderhebung nicht als grob fehlerhaft zu charakterisieren ist.

    Der Bundesgerichtshof hat die Reichweite der Beweiserleichterung folgendermaßen bestimmt (BGH NJW 1996, 1589):.

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02
    Ob es sich bei dem Nichterkennen der Bruchlinie und dem Unterlassen weiterer Untersuchungsmaßnahmen um einen groben Behandlungsfehler handelt, kann dahinstehen, denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1999, 2731; 1999, 860; 1999, 862; 1996, 1589) kann eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten im Hinblick auf die Ursächlichkeit der Versäumnisse bei der Befunderhebung für die Gesundheitsbeeinträchtigung auch eingreifen, wenn die unterlassene Befunderhebung nicht als grob fehlerhaft zu charakterisieren ist.

    Der fundamentalen Verkennung des Befundes steht in diesem Sinne die grob fehlerhafte Nichtreaktion auf den Befund gleich (BGH NJW 1999, 860).

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02
    Ob es sich bei dem Nichterkennen der Bruchlinie und dem Unterlassen weiterer Untersuchungsmaßnahmen um einen groben Behandlungsfehler handelt, kann dahinstehen, denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1999, 2731; 1999, 860; 1999, 862; 1996, 1589) kann eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten im Hinblick auf die Ursächlichkeit der Versäumnisse bei der Befunderhebung für die Gesundheitsbeeinträchtigung auch eingreifen, wenn die unterlassene Befunderhebung nicht als grob fehlerhaft zu charakterisieren ist.
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus KG, 13.11.2003 - 20 U 111/02
    Ob es sich bei dem Nichterkennen der Bruchlinie und dem Unterlassen weiterer Untersuchungsmaßnahmen um einen groben Behandlungsfehler handelt, kann dahinstehen, denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1999, 2731; 1999, 860; 1999, 862; 1996, 1589) kann eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Patienten im Hinblick auf die Ursächlichkeit der Versäumnisse bei der Befunderhebung für die Gesundheitsbeeinträchtigung auch eingreifen, wenn die unterlassene Befunderhebung nicht als grob fehlerhaft zu charakterisieren ist.
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 7 U 4/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schadensanfälligkeit des Geschädigten hinsichtlich

    Soweit die Klägerin demgegenüber eine Vergleichbarkeit mit dem der Entscheidung des Kammergerichts vom 13.11.2003, Az. 20 U 111/02 (zitiert nach beck-online) zu Grunde liegenden Fall sieht, in dem das Kammergericht ein Schmerzensgeld von 8.000,00 EUR für angemessen erachtet hat, verkennt sie, dass die Beschwerden des dortigen Klägers zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits seit dem Jahr 1996, mithin seit sieben Jahren bestanden und dazu geführt hatten, dass der Kläger seinen Beruf nicht mehr in bisheriger Weise ausführen konnte.
  • OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07

    Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers zum Diagnosefehler

    Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend von weiteren Befunderhebungen ab, so kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler im Rahmen einer Schwerpunktbetrachtung darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlerhaften Diagnose oder in der unterlassenen Erhebung weiterer Befunde zur Absicherung der Diagnose liegt (vgl. KG GesR 2004, 136 f; Martis/Winkhart, aaO, S. 809 ff m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 4 U 1704/09

    Arzthaftung; zurückweisung schwerer Verfahrensfehler; Darlegungslast;

    Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend von weiteren Befunderhebungen ab, kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler nämlich im Rahmen einer Schwerpunktbetrachtung darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlerhaften Diagnose oder in der unterlassenen Erhebung weiterer Befunde zur Absicherung der Diagnose liegt (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2009, 296; KG GesR 2004, 136; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 809 ff m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2013 - 12 U 103/13

    Ärztlicher Behandlungsfehler bei einer operativen Versorgung an der oberen

    Dies hat nicht nur der Sachverständige Prof. Dr. B... in seinem Ausgangsgutachten eingehend dargelegt, es ist auch in der arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass für die Fälle der zeitlich aufeinanderfolgenden Behandlung verschiedener Ärzte der Grundsatz der je eigenen diagnostischen und therapeutischen Verantwortlichkeit gilt (vgl. Geiß/Greiner, a.a.O., B I Rn. 119; Kammergericht, KGR Berlin 2004, S. 261).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht