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   BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79   

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https://dejure.org/1980,12401
BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79 (https://dejure.org/1980,12401)
BayObLG, Entscheidung vom 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79 (https://dejure.org/1980,12401)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Januar 1980 - BReg. 1 Z 85/79 (https://dejure.org/1980,12401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 54 Abs. 2 Satz 1
    Zu den Anforderungen an die Anmeldung von Geschäftsführern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angabe der Vertretungsbefugnis bei Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister; Anmeldung von Änderungen in den Personen der Gesellschafter; Fehlen einer Fristbestimmung zur Behebung des Eintragungshindernisses in der Zwischenverfügung als Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 681
  • GmbHR 1981, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79
    Nach der Rechtsprechung des BGH, die in der Literatur heute nicht mehr auf Widerspruch stößt, erfolgt der Ausschluß eines Gesellschafters aus der GmbH durch rechtsgestaltendes Urteil ( BGHZ 9, 157, 174, GmbH-Rdsch. 1953, 72 mit Anm. Schneider und Scholz).

    Die Klage ist, was im vorliegenden Fall geschehen ist, von der GmbH zu erheben ( BGHZ 9, 157, 177).

    Der Ausschluß erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes ( BGHZ 9, 157, 163, 164).

    Dabei muß eine Mehrheit vorliegen, wie sie satzungsgemäß für die Auflösung gefordert wird (BGHZ 9, 157, 177).

    Der Betroffene hat aber insoweit in eigener Sache kein Stimmrecht (BGHZ 9, 157, 178).

  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79
    1 Z 36/79">1979, 182/183; vgl. für den Fall, daß ein einziger Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertritt: BGH BB 1974, 808 f; BB 1975, 61 ; EuGH BB 1974, 1500 f).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem obengenannten Urteil vom 12. November 1974 ( BB 1974, 1500 /1501)âEUR¢zur Auslegung der dort wörtlich wiedergegebenen maßgeblichen Bestimmung des Art. 2 Abs. 1 der Ersten Richtlinie des Rates vom 9. März 1968 u. a. ausgeführt, es erscheine notwendig, hinsichtlich der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verlangen, daß im Handelsregister eine zur Unterrichtung Dritter geeignete Angabe eingetragen werde, selbst wenn es möglich sei, ihren Inhalt in Ermangelung einer Eintragung durch logische Schlußfolgerung oder aus dem nationalen Recht abzuleiten.

  • BayObLG, 04.02.1974 - BReg. 2 Z 75/73
    Auszug aus BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79
    Die Bestimmung des § 39 Abs. 1 GmbHG , wonach jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist, setzt voraus, daß die Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern im Handelsregister so verlautbart ist, daß es bei einer Änderung in der Person der Geschäftsführer grundsätzlich keiner besonderen Eintragungen über ihre Vertretungsbefugnis bedarf ( BayObLGZ 1974, 49 /53 unten, 54).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 11/73

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79
    1 Z 36/79">1979, 182/183; vgl. für den Fall, daß ein einziger Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertritt: BGH BB 1974, 808 f; BB 1975, 61 ; EuGH BB 1974, 1500 f).
  • LG München I, 02.04.1980 - 11 HKT 4128/80

    Zur Frage, wann ein Geschäftsführer sein eigenes Ausscheiden anmelden kann

    Auszug aus BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79
    (Leitsatz nicht amtlich) LG München 1, Beschluß vom 2.4.1980 - 11 HKT 4128/80 - mitgeteilt von Notar Walter Singer, Höchstädt/Donau Aus dem Tatbestand: Der Beschwerdeführer ist einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer der A.-Beteiligungsgesellschaft mbH.
  • BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99

    Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH vom Verbot

    Die Anmeldung muß die Vertretungsbefugnis ausdrücklich offen legen, es genügt nicht, daß sie durch Schlußfolgerungen (vgl. BayObLG GmbHR 1981, 59) oder durch Bezugnahme auf die dem Registergericht eingereichten Unterlagen (vgl. Kirberger Rpfleger 1976, 237 m. w. N.; Keidel/Schmatz/Stöber Registerrecht 5. Aufl. Rn. 730c) erschlossen werden kann.
  • BayObLG, 07.04.2000 - 3Z BR 77/00

    Eintragung der Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens im

    Die Anmeldung muß die Vertretungsbefugnis ausdrücklich offen legen, es genügt nicht, daß sie durch Schlußfolgerungen (vgl. BayObLG GmbHR 1981, 59) oder durch Bezugnahme auf die dem Registergericht eingereichten Unterlagen (vgl. Kirberger Rpfleger 1976, 237 m.w.N.; KeidelSchmatz/Stöber Registerrecht 5.Aufl. Rn.730c) erschlossen werden kann.
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 101/97

    Eintragung der Einzelvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers im

    Ist die Vertretungsbefugnis für bestimmte Geschäftsführer besonders geregelt, ist daneben diese spezielle Befugnis zusätzlich anzumelden und einzutragen (BayObLGZ 1979, 182/183; BayObLG DB 1980, 681).
  • LG Hannover, 14.12.1999 - 26 T 1787/99

    Ordnungsmäßige Anmeldung bei Begründung einer GmbH, hier: Volleinzahlung der

    Die Anmeldung muß die Vertretungsbefugnis ausdrücklich offenlegen, es genügt nicht, daß sie durch Schlußfolgerungen (vgl. BayObLG GmbHR 1981, 59 ) oder durch Bezugnahme auf die dem Registergericht eingereichten Unterlagen (vgl. Kirberger Rpfleger 1976, 237 m.w.N.; Keidel-Schmatz/Stöber, Registerrecht, 5. Aufl., Rn. 730c) erschlossen werden kann.
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