GmbH-Gesetz
| Abschnitt 1 - Errichtung der Gesellschaft (§§ 1 - 12) |
(1) Bei der Eintragung in das Handelsregister sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft, eine inländische Geschäftsanschrift, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals, der Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages und die Personen der Geschäftsführer anzugeben. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben.
(2) Enthält der Gesellschaftsvertrag Bestimmungen über die Zeitdauer der Gesellschaft oder über das genehmigte Kapital, so sind auch diese Bestimmungen einzutragen. Wenn eine Person, die für Willenserklärungen und Zustellungen an die Gesellschaft empfangsberechtigt ist, mit einer inländischen Anschrift zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird, sind auch diese Angaben einzutragen; Dritten gegenüber gilt die Empfangsberechtigung als fortbestehend, bis sie im Handelsregister gelöscht und die Löschung bekannt gemacht worden ist, es sei denn, dass die fehlende Empfangsberechtigung dem Dritten bekannt war.
Rechtsprechung zu § 10 GmbHG
94 Entscheidungen zu § 10 GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BayObLG, 22.02.1985 - BReg. 3 Z 16/85
Konkrete Bezeichnung der Satzungsänderung bei der Handelsregisteranmeldung
- BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97
Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das ...
- OLG Frankfurt, 23.07.2003 - 20 W 46/03
Voraussetzungen der Erhöhung und der Umstellung des Stammkapitals auf Euro
- BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82
Gestattung des Selbstkontrahierens
- BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91
Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
- OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01
Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 311/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 1940/10
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Supermarkt - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines von zwei GmbH abgeschlossenen ...
- BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Handelsregisteranmeldung: Schlagwortartige Hervorhebung geänderter ...
- OLG Hamm, 04.09.1996 - 15 W 235/96
Eintragungsfähigkeit einer Satzungsbestimmung über abweichende ...
- BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer ...
- OLG Hamburg, 29.04.1986 - 2 W 3/86
Handelsregistereintragung: Selbstkontrahieren des Komplementärs
- OLG Stuttgart, 18.10.2007 - 8 W 412/07
GmbH: Eintragung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers im Handelsregister; ...
- EuGH, 01.06.2006 - C-453/04
Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG - Zweigniederlassung einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 26.11.1984 - 8 W 435/84
- BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH vom Verbot ...
- BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06
Gesellschaftsrecht - Auflösung einer GmbH
- OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
Handelsrecht - Einzutragen: Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung
Literatur im Internet zu § 10 GmbHG
Querverweise
- GmbHG
- Vertretung und Geschäftsführung
- § 35 (Vertretung der Gesellschaft)
- Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
- § 54 (Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 13g (Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland)
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