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   OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/2002   

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https://dejure.org/2002,6584
OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/2002 (https://dejure.org/2002,6584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.04.2002 - 20 W 147/2002 (https://dejure.org/2002,6584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. April 2002 - 20 W 147/2002 (https://dejure.org/2002,6584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 3 WoEigG, § 574 ZPO, § 793 Abs 2 ZPO
    Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren: Rechtsmittelzug nach der ZPO-Reform vom 27. Juli 2001

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellungsverpflichtung auf dem Anwesen der Eigentümergemeinschaft; Anwendbare Vorschriften bei der Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren; Wegfall der sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 793 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) a. F.; Zulassungsabhängige ...

  • Wolters Kluwer

    (Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren: Rechtsmittelzug nach der ZPO-Reform vom 27. Juli 2001)

  • Judicialis

    WEG § 45 III; ; ZPO § 574 n.F.; ; ZPO § 793 II a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung in einem WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GuT 2003, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 20 W 31/02

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/02
    Vor der Änderung der Zivilprozessordnung durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 (BGBl I S. 1887), das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit den zivilprozessualen Beschwerdevorschriften entschieden, dass die sofortige weitere Beschwerde nach § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. nur zulässig ist, soweit die Entscheidung des Landgerichts über eine Beschwerde betreffend die Zwangsvollstreckung nach §§ 887-890 ZPO einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält, wovon nicht auszugehen ist, wenn amts- und landgerichtliche Entscheidung im Ergebnis übereinstimmen (z.B. Beschluss vom 05.03.2001- 20 W 24/01- und Beschluss vom 25.02.2002- 20 W 31/02-).
  • OLG Köln, 28.01.2004 - 16 Wx 248/03

    Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem

    Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, wozu auch die Zwischenentscheidung über das Vorliegen einer Vollstreckungsvoraussetzung ( vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels ) gehört, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben ( vgl. OLG Frankfurt GuT 2003, 26 f; BayObLG WuM 1999, 358; OLG Köln NZM 2002, 622,623; Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., § 45 Rz 164 m.w.N. ).
  • OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04

    Vollstreckung einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts; Zulässigkeit der

    Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris).
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