Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/2002 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 45 Abs 3 WoEigG, § 574 ZPO, § 793 Abs 2 ZPO
Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren: Rechtsmittelzug nach der ZPO-Reform vom 27. Juli 2001 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederherstellungsverpflichtung auf dem Anwesen der Eigentümergemeinschaft; Anwendbare Vorschriften bei der Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren; Wegfall der sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 793 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) a. F.; Zulassungsabhängige ...
- Wolters Kluwer
(Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren: Rechtsmittelzug nach der ZPO-Reform vom 27. Juli 2001)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwangsvollstreckung in einem WEG -Verfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dieburg - 5 II 28/95
- LG Darmstadt, 13.02.2002 - 19 T 387/01
- OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/2002
Papierfundstellen
- GuT 2003, 26
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 20 W 31/02
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/02
Vor der Änderung der Zivilprozessordnung durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 (BGBl I S. 1887), das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit den zivilprozessualen Beschwerdevorschriften entschieden, dass die sofortige weitere Beschwerde nach § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. nur zulässig ist, soweit die Entscheidung des Landgerichts über eine Beschwerde betreffend die Zwangsvollstreckung nach §§ 887-890 ZPO einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält, wovon nicht auszugehen ist, wenn amts- und landgerichtliche Entscheidung im Ergebnis übereinstimmen (z.B. Beschluss vom 05.03.2001- 20 W 24/01- und Beschluss vom 25.02.2002- 20 W 31/02-).
- OLG Köln, 28.01.2004 - 16 Wx 248/03
Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem …
Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, wozu auch die Zwischenentscheidung über das Vorliegen einer Vollstreckungsvoraussetzung ( vollstreckungsfähiger Inhalt des Vollstreckungstitels ) gehört, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben ( vgl. OLG Frankfurt GuT 2003, 26 f; BayObLG WuM 1999, 358; OLG Köln NZM 2002, 622,623;… Bärmann/Pick/Merle WEG, 9. Aufl., § 45 Rz 164 m.w.N. ). - OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04
Vollstreckung einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts; Zulässigkeit der …
Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (…vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris).