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   BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06   

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https://dejure.org/2007,8465
BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06 (https://dejure.org/2007,8465)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2007 - 4 StR 540/06 (https://dejure.org/2007,8465)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 4 StR 540/06 (https://dejure.org/2007,8465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 StPO
    Beweisantrag auf Einholung eines medizinisch-psychiatrischen bzw. psychologischpsychotherapeutischen Glaubwürdigkeitsgutachtens (eigene Sachkunde des Gerichts); Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag (Aufklärungspflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Aufgabe des Tatrichters; Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens; Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung einer Tatrekonstruktion

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 1
    Unterbrechung zur Vorbereitung des Plädoyers des Verteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 38
  • HRRS 2007 Nr. 726
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 212/61

    Beweisrecht der Srafprozessordnung (StPO) - Experimente und Versuche als

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06
    Der Antrag stellt sich nicht als Beweisantrag, sondern lediglich als eine nach Aufklärungsgesichtspunkten zu beurteilende Beweisanregung dar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1957, 142; NJW 1961, 1486, 1487; Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 26; Herdegen in KK 5. Aufl. § 244 Rdn. 16).

    Die Aufklärungspflicht gebot es hier nicht, dem Begehren der Verteidigung zu entsprechen, da die Auswirkungen der festgestellten Alkoholisierung auf die Leistungsfähigkeit des Angeklagten in der konkreten Tatsituation nicht rekonstruiert werden können (vgl. BGH NJW 1961, 1486, 1487; BGH bei Holtz MDR 1977, 108).

  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06
    Der Senat hat den Schuldspruch dahin neu gefasst, dass der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, da die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel verlangt (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06
    Die Zurückweisung des Begehrens wäre nur dann rechtsfehlerhaft, wenn das Tatgericht dadurch seine Aufklärungspflicht verletzt hätte; dass die Zurückweisung in Form der Bescheidung eines Beweisantrags erfolgte, ändert daran nichts (BGH StV 1996, 581).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 26/00

    Erfordernis einer Belehrung bei § 231 Abs. 2 StPO; Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06
    Die Entscheidung des Vorsitzenden, den Unterbrechungsantrag abzulehnen, kann nicht als willkürlich angesehen werden, da der Vorsitzende bereits vor einer längeren Unterbrechung der Hauptverhandlung am 13. Januar 2006 angekündigt hatte, dass am nächsten Verhandlungstag, dem 3. Februar 2006, die Schlussvorträge gehalten werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 26/00, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 46, 81).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06
    Vor diesem prozessualen Hintergrund ist auch die Äußerung des Vorsitzenden, gegebenenfalls ohne Schlussvortrag der Verteidigung das Verfahren zu beenden, noch hinzunehmen (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 295; BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1 und § 145 Abs. 1 Weigerung 1).
  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06
    Im Übrigen treten bei der Frage, ob der Tatrichter die eigene Sachkunde zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung zu Recht annehmen konnte, Besonderheiten des Falles und in der Person des Zeugen in ihrer Bedeutung zurück, wenn dessen Aussage in anderen Umständen erhebliche Unterstützung findet (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Der Senat beurteilt den Verfahrensgang nach diesen Grundsätzen; an die vom Landgericht vorgenommene Ablehnung nach Beweisantragsgrundsätzen ist er nicht gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 540/06 - ; NStZ-RR 2004, 370 und NJW 2000, 2517 [2519]).
  • BGH, 17.02.2016 - 5 StR 602/15

    Statthaftigkeit einer Revision

    Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Frage, ob der Tatrichter die eigene Sachkunde zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung annehmen darf, Besonderheiten in der Person des Zeugen in ihrer Bedeutung zurücktreten, wenn dessen Aussage - wie im vorliegenden Fall - in anderen Umständen erhebliche Unterstützung findet (BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 540/06, m. w. N.).
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