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   BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08   

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https://dejure.org/2008,4155
BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08 (https://dejure.org/2008,4155)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2008 - 5 StR 114/08 (https://dejure.org/2008,4155)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08 (https://dejure.org/2008,4155)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 4 Abs. 3 StPO
    Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame Ermächtigung; mangelnde Hinzuziehung eines Dolmetschers); Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe analog § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Revision bei unwirksamer Rücknahme mangels Vorliegens einer Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 4; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 4
    Ergänzung der Urteilsgründe nach einem unwirksamen Rectsmittelverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 646
  • HRRS 2008 Nr. 794
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Davon ausgenommen sind nur Fälle, in denen das Gericht bei der Urteilsabsetzung aus anderen Gründen ohne weiteres davon ausgehen konnte, dass § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO anzuwenden sei (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, NStZ 2008, 646 f.).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Der 5. Strafsenat hat in dem ähnlich gelagerten Fall, dass das Revisionsgericht feststellt, die Revision sei nicht wirksam zurückgenommen worden, den Tatrichter darauf hingewiesen, dass die Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe mit dem Eingang des feststellenden Beschlusses zu laufen beginne (BGH, Beschl. vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 261; Beschl. vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08).
  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 397/17

    Nachträgliche Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (fristgerechte, nicht zu

    Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11

    Feststellung der rechtzeitigen Revisionseinlegung beim Einwurf in einen

    Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2).
  • BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12

    Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass in besonders gelagerten, der Wiedereinsetzung ähnlichen Fällen in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO die Urteilsgründe ergänzt werden können, wenn das Landgericht bei Abfassung des abgekürzten Urteils bei der ihm vorliegenden Aktenlage ohne weiteres von der Anwendbarkeit des § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei

    Zweifel an der erteilten Ermächtigung und damit an der Wirksamkeit der Prozesserklärung wirken zugunsten des Angeklagten (BGH NStZ 2008, 646; KK-Paul, § 302 RN 11; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 302 RN 75).
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