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   BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18   

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https://dejure.org/2018,30786
BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18 (https://dejure.org/2018,30786)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2018 - 5 StR 371/18 (https://dejure.org/2018,30786)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2018 - 5 StR 371/18 (https://dejure.org/2018,30786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zutreffende Tenorierung eines Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen; Hinnahme der Nichtanordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt mit Blick auf die Verneinung einer Erfolgsaussicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Einbruchsdiebstahl in Privatwohnungen (§ 244 Abs. 4 StGB) ist im Urteilstenor nicht besonders zu bezeichnen

Papierfundstellen

  • HRRS 2018 Nr. 1084
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei Bemessung

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18
    Zwar mag das tateinheitliche Zusammentreffen der Tatbestände des § 244 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB als "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen' zu tenorieren sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13; vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98, und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18).
  • BGH, 04.12.2013 - 4 StR 367/13

    Tenorierung beim qualifizierten Diebstahl (Wohnungseinbruchsdiebstahl; Diebstahl

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18
    Zwar mag das tateinheitliche Zusammentreffen der Tatbestände des § 244 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB als "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen' zu tenorieren sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13; vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98, und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18).
  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18

    Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18
    Zwar mag das tateinheitliche Zusammentreffen der Tatbestände des § 244 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB als "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen' zu tenorieren sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13; vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98, und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Anders als der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29. August 2018 - 5 StR 371/18, juris) hält er es für geboten, aus Gründen der Klarstellung des begangenen Unrechts die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes im Schuldspruch erkennbar zu machen.
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Da das Landgericht im Tenor die Qualifikation (entsprechend der alten Rechtslage) nicht als "schweren Wohnungseinbruchdiebstahl' (BGH, Beschlüsse vom 2. April 2019 - 3 StR 63/19 Rn. 2 und vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19 Rn. 6) oder "Privatwohnungseinbruchdiebstahl' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 5 StR 371/18) zum Ausdruck gebracht hat, bedarf die Urteilsformel allerdings keiner Korrektur.
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