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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - I-24 U 47/05   

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OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - I-24 U 47/05 (https://dejure.org/2005,5466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2005 - I-24 U 47/05 (https://dejure.org/2005,5466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - I-24 U 47/05 (https://dejure.org/2005,5466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Ausübung einer Rückkaufgarantie gegenüber dem Lieferanten durch Leasinggeber - Andienungsrecht des Leasinggebers

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 535, 249, 254 BGB
    Kfz-Leasing - Paketlieferdienst - Rückkaufgarantie des Lieferanten - Schaden des Leasinggebers - Andienungsrecht des Leasinggebers - Verwertung des Kfz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis begründeten Vorteile schadensmindernd zu berücksichtigen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. BGHZ 91, 206, 209 f; 91, 357, 363; BGH VersR 1990, 495, 496; BGHR BGB § 249 - Vorteilsausgleich 18).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Gesetz den Übergang der Schadensersatzforderung auf den Leistenden anordnet oder - wie hier - der Geschädigte verpflichtet ist, dem Dritten den Schadensersatzanspruch abzutreten (BGH aaO und NJW 1992, 1556, 1557 sowie VersR 1989, 54, 55).
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis begründeten Vorteile schadensmindernd zu berücksichtigen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. BGHZ 91, 206, 209 f; 91, 357, 363; BGH VersR 1990, 495, 496; BGHR BGB § 249 - Vorteilsausgleich 18).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis begründeten Vorteile schadensmindernd zu berücksichtigen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. BGHZ 91, 206, 209 f; 91, 357, 363; BGH VersR 1990, 495, 496; BGHR BGB § 249 - Vorteilsausgleich 18).
  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Selbst wenn nämlich bei der Verwertung ein in den Geschäftsbedingungen vorgesehenes Verfahren nicht eingehalten ist, sind die Interessen des Leasingnehmers bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs nicht verletzt, wenn ihm ein Betrag gutgeschrieben wird, der 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1208 = ZMR 2004, 571; BGH NJW 1991, 221).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis begründeten Vorteile schadensmindernd zu berücksichtigen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (vgl. BGHZ 91, 206, 209 f; 91, 357, 363; BGH VersR 1990, 495, 496; BGHR BGB § 249 - Vorteilsausgleich 18).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03

    Zur Wirksamkeit einer den Leasingnehmer benachteiligenden Klausel in den AGBs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Selbst wenn nämlich bei der Verwertung ein in den Geschäftsbedingungen vorgesehenes Verfahren nicht eingehalten ist, sind die Interessen des Leasingnehmers bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs nicht verletzt, wenn ihm ein Betrag gutgeschrieben wird, der 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1208 = ZMR 2004, 571; BGH NJW 1991, 221).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Leistungen Dritter an den Geschädigten entlasten den Schädiger nur, wenn dies bei einer wirtschaftlichen und rechtlichen Wertung der bezogenen Leistungen der Interessenlage entspricht (vgl. BGHZ 21, 112, 119).
  • BGH, 02.12.1993 - IX ZR 241/92

    Ersatzansprüche des Sicherungsnehmers bei pflichtwidriger Verwendung der Erlöse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Wird aber ein Schaden durch eine zugunsten des Geschädigten bestehende Sicherheit ausgeglichen, so entlastet dies den Schädiger nicht, weil eine Maßnahme privater Schadensfürsorge des Geschädigten gegeben ist, die dem Schädiger nicht zugute kommt (vgl. BGH NJW 1994, 511).
  • BGH, 25.02.1992 - VI ZR 44/91

    Ersatzpflicht des Arztes für elterlichen Unterhalt bei fehlgeschlagenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Gesetz den Übergang der Schadensersatzforderung auf den Leistenden anordnet oder - wie hier - der Geschädigte verpflichtet ist, dem Dritten den Schadensersatzanspruch abzutreten (BGH aaO und NJW 1992, 1556, 1557 sowie VersR 1989, 54, 55).
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   OLG Düsseldorf, 17.05.2005 - I-24 U 47/05   

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Volltextveröffentlichung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kfz-Leasing: Haftung des Leasingnehmers wegen der Weigerung des Erwerbs ? Kein Schaden wegen Rückkaufgarantie des Lieferanten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1793
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