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   BFH, 14.05.2007 - I B 135/06   

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https://dejure.org/2007,12196
BFH, 14.05.2007 - I B 135/06 (https://dejure.org/2007,12196)
BFH, Entscheidung vom 14.05.2007 - I B 135/06 (https://dejure.org/2007,12196)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - I B 135/06 (https://dejure.org/2007,12196)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.10.1982 - V B 36/82
    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - I B 135/06
    cc) Eine entsprechende Substantiierung ist insbesondere mit dem Hinweis auf drohende Erinnerungslücken bei Zeugen und den Zeitablauf nicht erfolgt (s. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1982 V B 36/82, juris).

    Je deutlicher eine zeitnahe Förderung des Verfahrens erkennbar ist, desto weniger ist die entsprechende "Besorgnis" gerechtfertigt (so in der Sache bereits BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1982 V B 36/82, juris).

  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - I B 135/06
    Dabei kann der Senat die Frage, ob jedenfalls mit dem Gesellschafterbeschluss über eine Sitzverlegung nach Frankreich eine Zuständigkeitsänderung mit der Folge eines Beteiligtenwechsels nach Maßgabe von § 20a Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO-- (i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer vom 20. Dezember 2001, BGBl I 2001, 3794, 3814) und der Grundsätze des Zwischenurteils des beschließenden Senats vom 25. Januar 2005 I R 87/04 (BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575) im finanzgerichtlichen Verfahren eingetreten ist, in diesem "Zwischenverfahren" (Antrag gemäß § 82 FGO i.V.m. §§ 485 ff. ZPO) offenlassen.
  • BFH, 03.12.2004 - VII B 146/04

    Beweissicherungsverfahren gemäß § 485 ZPO nicht für Urkundsbeweis vorgesehen

    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - I B 135/06
    Damit liegt ein zulässiges Beschwerdebegehren vor (s.a. allgemein Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2004 VII B 146/04, juris).
  • BFH, 28.02.1997 - I B 7/97
    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - I B 135/06
    Denn wenn eine Beweiserhebung (im "Hauptprozess") nicht sämtliche gebotene Beweisthemen erschöpft, besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, im Zusammenhang mit ihrer Äußerungsmöglichkeit (§§ 83, 92 Abs. 3 FGO) zu einer Änderung des Beweisbeschlusses (§ 82 FGO i.V.m. § 360 ZPO) beizutragen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 28. Februar 1997 I B 7/97, juris).
  • BFH, 20.11.1969 - I B 50/69

    Finanzgerichtliches Verfahren - Antrag auf Beweissicherung -

    Auszug aus BFH, 14.05.2007 - I B 135/06
    Auch gibt der Aufenthalt eines Zeugen im nahen Ausland für sich allein keinen Anlass zur Besorgnis, der Zeuge werde zu gegebener Zeit nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu einer Aussage zur Verfügung stehen (Senatsbeschluss vom 20. November 1969 I B 50/69, BFHE 97, 288, BStBl II 1970, 96).
  • BFH, 25.09.2007 - I S 7/07

    Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Beschwerden der Rügeführerin, einer GmbH, gegen ablehnende Beschlüsse, in anhängigen finanzgerichtlichen Verfahren ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen, hat der Senat durch Beschlüsse I B 135/06 bzw. I B 142/06 vom 14. Mai 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

    Es sei auch zweifelhaft, ob der Senat das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 21. September 2006 (Beschwerdebegründung in der Sache I B 135/06) bzw. vom 7. Dezember 2006 (eingereicht im Verfahren I B 142/06) tatsächlich zur Kenntnis genommen habe.

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Es kann dabei offenbleiben, ob dies -soweit die Klägerin mit "noch nicht anhängigen Verfahren" weitere Finanzprozesse meinen sollte- schon daraus folgt, dass für die Einleitung eines einem Hauptprozess vorgeschalteten gerichtlichen Beweisverfahrens angesichts der amtsgebundenen Sachverhaltsermittlung im finanzbehördlichen Verfahren kein Raum ist (so die Begründung des Regierungsentwurfs in BT-Drucks 11/3621, 24; Schreiber, NJW 1991, 2600, 2601; BFH-Beschluss vom 14. Mai 2007 I B 135/06, BFH/NV 2007, 1900).
  • BFH, 18.10.2007 - I B 56/07

    Selbständiges Beweisverfahren ohne Zustimmung des Prozessgegners; Eintritt eines

    Diese Vorschrift verlangt vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 I B 135/06, BFH/NV 2007, 1900, m.w.N.), und Anhaltspunkte für das Vorliegen eines so gearteten Sachverhalts ergeben sich aus dem Vortrag der Antragstellerin nicht.
  • KG, 19.03.2009 - 2 U 10/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Einwilligungsfiktion bei

    aa) Ebensowenig zu folgen vermag der Senat der Auffassung des Restitutionsklägers, wonach der Beweissicherungsantrag im Hinblick auf § 485 Abs. 1 2. Alt. ZPO zulässig sei, weil die in der Hauptsache zu erwartende Verfahrensdauer und der damit verbundene Zeitablauf allgemein die Gefahr des Verblassens der Erinnerung der im Beweissicherungsantrag angeführten Zeugen in sich berge; erforderlich ist vielmehr, dass aus im Einzelfall vorliegenden Gründen eine Erschwerung der Beweisführung konkret zu befürchten ist (ebenso BFH, BFH/NV 2008, 575 [576]; Gegenteiliges vermag der Senat der älteren Entscheidung des BFH in BFH/NV 2007, 1900 f., entgegen der Meinung des Restitutionsklägers, nicht zu entnehmen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 12 E 607/08

    Prozesskostenhilfe bei einer Beschwerde zur Durchführung eines selbstständigen

    vgl. dazu, dass die notwendige Substantiierung mit dem Hinweis auf drohende Erinnerungslücken bei Zeugen und dem Zeitablauf nicht erfolgt: BFH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 - V B 93-94/07 u. a. - und - V B 66-67/07 u. a. -, jew. Juris; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - I B 56/07 -, BFH/NV 2008, 575; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - V B 68/07 -, BFH/NV 2008, 343; Beschluss vom 14. Mai 2007 - I B 135/06 -, BFH/NV 2007, 1900; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 112/07 u. a. -, OLGR Saarbrücken 2008, 26.
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