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   BFH, 05.04.2005 - I B 146/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14967
BFH, 05.04.2005 - I B 146/04 (https://dejure.org/2005,14967)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2005 - I B 146/04 (https://dejure.org/2005,14967)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2005 - I B 146/04 (https://dejure.org/2005,14967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung; Diktat- oder Übertragungsfehler einer Bürokraft

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Diktatfehler oder Übertragungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 05.04.2005 - I B 146/04
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Rechtsfrage voraus, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt; sie muss somit klärungsbedürftig und zudem im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach Kündigung der Prozessvollmacht im

    Auszug aus BFH, 05.04.2005 - I B 146/04
    Somit wird im Streitfall entgegen dem Beschwerdevorbringen die Aussage des BFH-Urteils vom 21. März 2002 VII R 7/01 (BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426) nicht berührt, wonach dieses Vertrauensverhältnis mit der Kündigung des Vollmachtsvertrags (im Innenverhältnis) beendet wird.
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Auszug aus BFH, 05.04.2005 - I B 146/04
    Selbst wenn ein Prozessbevollmächtigter, wie die Klägerin ausführt, sich grundsätzlich darauf verlassen darf, dass seinem zuverlässigen Büropersonal keine mechanischen Fehler wie Diktat- oder Übertragungsfehler unterlaufen, wäre bei Versendung eines mit einem derartigen Fehler (falsche Klagefrist) behafteten Schriftsatzes ein Verschulden in der Person des Prozessbevollmächtigen jedenfalls nur auszuschließen, wenn insoweit kein Organisationsfehler vorliegt, er somit seinem Personal zumindest entsprechende Anweisungen über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges erteilt und deren Beachtung stichprobenweise überwacht hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655; vom 2. Juli 2002 VII B 292/01, BFH/NV 2002, 1338).
  • BFH, 02.07.2002 - VII B 292/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 05.04.2005 - I B 146/04
    Selbst wenn ein Prozessbevollmächtigter, wie die Klägerin ausführt, sich grundsätzlich darauf verlassen darf, dass seinem zuverlässigen Büropersonal keine mechanischen Fehler wie Diktat- oder Übertragungsfehler unterlaufen, wäre bei Versendung eines mit einem derartigen Fehler (falsche Klagefrist) behafteten Schriftsatzes ein Verschulden in der Person des Prozessbevollmächtigen jedenfalls nur auszuschließen, wenn insoweit kein Organisationsfehler vorliegt, er somit seinem Personal zumindest entsprechende Anweisungen über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges erteilt und deren Beachtung stichprobenweise überwacht hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655; vom 2. Juli 2002 VII B 292/01, BFH/NV 2002, 1338).
  • BFH, 18.02.2000 - I B 136/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 05.04.2005 - I B 146/04
    Selbst wenn ein Prozessbevollmächtigter, wie die Klägerin ausführt, sich grundsätzlich darauf verlassen darf, dass seinem zuverlässigen Büropersonal keine mechanischen Fehler wie Diktat- oder Übertragungsfehler unterlaufen, wäre bei Versendung eines mit einem derartigen Fehler (falsche Klagefrist) behafteten Schriftsatzes ein Verschulden in der Person des Prozessbevollmächtigen jedenfalls nur auszuschließen, wenn insoweit kein Organisationsfehler vorliegt, er somit seinem Personal zumindest entsprechende Anweisungen über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges erteilt und deren Beachtung stichprobenweise überwacht hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655; vom 2. Juli 2002 VII B 292/01, BFH/NV 2002, 1338).
  • BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor

    Nur eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, nicht aber Verschulden des ordnungsgemäß ausgewählten, instruierten und überwachten Büropersonals werden dem Verfahrensbeteiligten gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung zugerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 5. April 2005 I B 146/04, BFH/NV 2005, 1352).
  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Nur eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, nicht aber Verschulden des ordnungsgemäß ausgewählten, instruierten und überwachten Büropersonals werden dem Verfahrensbeteiligten gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zugerechnet (BFH-Urteil vom 11. Januar 1983 VII R 92/80, BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 5. April 2005 I B 146/04, BFH/NV 2005, 1352).
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