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   BFH, 10.07.1974 - I R 187/72   

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https://dejure.org/1974,911
BFH, 10.07.1974 - I R 187/72 (https://dejure.org/1974,911)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1974 - I R 187/72 (https://dejure.org/1974,911)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1974 - I R 187/72 (https://dejure.org/1974,911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Privatrechtliche Gestaltung eines Vorgangs - Besteuerung - Vereinbarung der Beteiligten - Ernstlichkeit - Wille der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 157; StAnpG § 1 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 263
  • DB 1974, 2088
  • BStBl II 1974, 779
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.11.1966 - I 216/64

    Begriff der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 10.07.1974 - I R 187/72
    Sie gestattet es aber nicht, die gewählte bürgerlich-rechtliche Form beiseitezuschieben (Urteil des BFH vom 29. November 1966 I 216/64, BFHE 88, 370, BStBl III 1967, 392).
  • BFH, 12.10.1982 - VIII R 72/79

    Gewinnverwendungsbeschluß - Kapitalgesellschaft - Einnahme aus Kapitalvermögen -

    Maßgebend bleibt der in den Vertragserklärungen zum Ausdruck gekommene Wille (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779).
  • FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05

    Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen

    Bedenklich ist diese Auffassung deshalb, weil die wirtschaftliche Betrachtungsweise es zwar gebietet, für Zwecke der Besteuerung den wirtschaftlichen Inhalt einer vertraglichen Regelung zu erfassen, sie es aber nicht gestattet, die gewählte bürgerlich-richtige Form beiseite zu schieben, sofern diese eindeutig, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt wird ( BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BStBl II 1974, 1380).
  • BFH, 05.12.1978 - VIII R 29/76

    Nutzung eines Einfamilienhauses - Einnahmenüberschußrechnung - Berechnungsmethode

    Bei der Besteuerung von Vorgängen, die im Bereich des Privatsrechts gestaltet werden, ist grundsätzlich an die von den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen anzuknüpfen, sofern diese eindeutig, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (z. B. BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 37/91

    Finanzierungskosten für eine Zugewinnausgleichsschuld keine Betriebsausgaben

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Besteuerung von Vorgängen, die im Bereich des Privatrechts gestaltet werden, grundsätzlich an die von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen anzuknüpfen, sofern diese eindeutig, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (BFH-Urteile vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779; vom 25. Februar 1975 VIII R 19/70, BFHE 115, 514, BStBl II 1975, 647, Ziff.1b der Gründe; vom 10. November 1976 I R 133/75, BFHE 120, 545, BStBl II 1977, 165, und vom 28. März 1984 I R 101/80, BFHE 141, 248, BStBl II 1984, 652).
  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 19/70

    Abzinsung - Betriebliche Verbindlichkeit - Jährliche Zinsanforderungen -

    Werden für die Besteuerung Vorgänge von Bedeutung, die im Bereich des Privatrechts gestaltet werden, ist grundsätzlich an die von den Beteiligten geschaffenen Vereinbarungen anzuknüpfen, sofern diese eindeutig erklärt, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779).
  • BFH, 10.11.1976 - I R 133/75

    Langfristige Bankdarlehen als Dauerschulden auch insoweit, als verzinsliche Teile

    Bei der Besteuerung von Vorgängen, die im Bereich des Privatrechts gestaltet wurden, ist an die von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen anzuknüpfen, sofern diese eindeutig, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt sind (Urteil des BFH vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779).
  • BFH, 28.03.1984 - I R 101/80

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Minderung von Einkünften aus Kapitalvermögen -

    Sie gestattet es aber nicht, die gewählte bürgerlichrechtliche Form beiseite zu schieben (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779).
  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 78/71

    Für den Abflußzeitpunkt eines Damnums ist die Damnumsabrede maßgebend

    Für diese Beurteilung ist nicht entscheidend, ob ein Vertragspartner die wirtschaftlichen -- insbesondere auch die steuerrechtlichen -- Auswirkungen seines Handelns erkennt und wessen wirtschaftlichen Interessen die Vertragsklausel dient; sie ist steuerrechtlich bereits dann beachtlich, wenn sie sich auf einen wirtschaftlich relevanten Sachverhalt bezieht und wenn sie eindeutig, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BFHE 113, 263, BStBl II 1974, 779).
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