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   BFH, 23.08.2000 - I R 4/97   

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https://dejure.org/2000,2514
BFH, 23.08.2000 - I R 4/97 (https://dejure.org/2000,2514)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2000 - I R 4/97 (https://dejure.org/2000,2514)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2000 - I R 4/97 (https://dejure.org/2000,2514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnausschüttung - Ausschüttungsbelastung - Anteilsrotation - Rechtsmißbrauch

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; KStG § 27 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnausschüttung nach Anteilsrotation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 17, EStG § 20
    Anteilsrotation; Anteilsveräußerung; Gesellschafter; Gestaltungsmißbrauch; Mißbrauch; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 532
  • BB 2000, 2404
  • BB 2000, 2612
  • DB 2000, 2307
  • BStBl II 2001, 260
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.10.1996 - I R 55/95

    Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 4/97
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob im Streitfall die Grundsätze seines Urteils vom 23. Oktober 1996 I R 55/95 (BFHE 181, 490, BStBl II 1998, 90) anzuwenden sind, wonach die entgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine neu gegründete GmbH zwecks Verrechnung von künftig auszuschüttenden Beteiligungserträgen mit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung dann nicht missbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977 ist, wenn die Anteilsübertragung auf Dauer angelegt war, und ob die bezeichnete Voraussetzung vorliegt.
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 4/97
    Die von FA und BMF --im Anschluss an die Vorentscheidung-- mit der Zahlung des Kaufpreises für die Anteile an der Klägerin durch die O GmbH im Jahr 1989 angenommene "Ausschüttung" an die ursprünglichen Anteilseigener bedeutet daher --jedenfalls im Hinblick auf die Klägerin-- die Zugrundelegung eines anderen Sachverhalts, nicht hingegen die Fiktion einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung i.S. des § 42 AO 1977 (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1984 IX R 3/79, BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 4/97
    Mit der Ausschüttung macht sich die Klägerin kein der Steuerersparnis dienendes missbräuchliches Verhalten Dritter zu eigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 23.08.2000 - I R 4/97
    Sie hat daraus auch keinen ungerechtfertigten Steuervorteil gezogen (BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Schließlich erlaube auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht, fiktiv von einem von der eindeutigen Zivilrechtslage abweichenden Sachverhalt auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2000 I R 4/97, BFHE 192, 532, BFH/NV 2001, 89).
  • BFH, 19.12.2001 - X R 41/99

    Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung

    Wie vorstehend dargelegt rechtfertigt es diese Vorschrift nur, durch "Neutralisierung der steuerrechtlichen Wirkungen der Umgehung" den unangemessenen Subsumtionsvorschlag des Steuerpflichtigen zurückzuweisen, nicht aber, Ersatzsachverhalte zu fingieren (im Ergebnis ebenso BFH-Urteile in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43; vom 23. August 2000 I R 4/97, BFHE 192, 532, BStBl II 2001, 260; FG des Saarlandes, Urteil vom 7. November 2000 1 K 128/98, EFG 2001, 214; anderer Ansicht Rose/Glorius-Rose, Der Betrieb 2000, 1633, 1637).
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 490/97

    Kein Gestaltungsmissbrauch durch "Outsourcing" einer inländischen Bank in

    Auch für das Inland hat der BFH in der Vergangenheit entschieden, dass die Einschaltung einer Kapitalgesellschaft im Regelfall nicht missbräuchlich ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90 und von 23.08.2000 I R 4/97, Der Betrieb 2000, 2307 = DStR 2000, 1953 ).
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